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Politische Rechte
April 2012 (Ziff. 7) aus: «Am 5. April 2012 hat die Gemeindekanzlei … die Vorlage der Druckerei zur Erstellung des Gut zum Druck übergeben.» Die Beschwerdeführenden hätten innert sehr kurzer Frist, somit innert Beurteilung im Umweltverträglichkeitsbericht kommt zum Schluss, dass die Golfanlage umweltverträglich erstellt und betrieben werden kann, dies unter Berücksichtigung der Massnahmen gemäss Umweltverträglichk
§§ 20 und 39 BO Cham, Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV
massgebend ist. Zur Abklärung der Lärmimmissionen liess der Beschwerdegegner ein Lärmgutachten erstellen und reichte dieses im vorinstanzlichen Verfahren ein. Diesem Gutachten des Ingenieurbüros (...) bestätigt (vgl. Augenscheinprotokoll vom 20. Dezember 2013, S. 4). Da das Lärmgutachten einwandfrei erstellt wurde, ist im vorliegenden Verfahren darauf abzustellen. Auf die Einholung eines zusätzlichen L Vereinbarkeit der Bauten und Anlagen mit diesem Zweck (BGE 115 Ib 295, E. 2a). Die Wohnnutzung kann in erster Linie als eine Reihe verschiedener Zwecke und Tätigkeiten beschrieben werden, zu denen etwa Erholung
Opferhilfe
wollen. In der Nacht auf gestern sei Herr Y. mit einem Küchenmesser auf sie losgegangen und habe sie erstechen wollen. Ein anderer Mitbewohner sei dazu gekommen und hätte den Täter ablenken und von seiner Tat aus, X.Y. sei am Abend des 9. Januar 2013 mit einem Küchenmesser auf sie losgegangen und habe sie erstechen wollen. Ein anderer Mitbewohner habe ihn von seiner Tat abhalten können. Anschliessend sei er mit notwendig erscheinen liessen. Dieser Beurteilung schliesst sich das Gericht an. Zu beachten ist in erster Linie, dass die Beschwerdeführerin und X.Y. über Monate hinweg ein Liebespaar waren und sich persönlich
§ 52 VRG, § 70 PBG, § 93 GOG und § 37 GG
Durchführung eines nachträglichen Bewilligungsverfahrens für den nicht gemäss den bewilligten Plänen erstellten Bewirtschaftungsweg nachgekommen ist. Offen ist nur noch die Frage, ob der Gemeinderat gegen die Denn das von den beiden Bauherren im Mai 2011 eingereichte Baugesuch sieht vor, dass ein Kiesweg erstellt wird. Das Baugesuch wurde unter dieser Auflage bewilligt und in der Folge jedoch von den beiden Kenntnis erhalten, dass die beiden Bauherren schon wieder einen Bewirtschaftungsweg ohne Baubewilligung erstellt haben. Es ist an der Zeit, dass der Gemeinderat X. gegen die illegale Bautätigkeit der beiden Bauherren
Art. 6 MVG
2.3 Der Unterschied zwischen der Haftung gemäss Art. 5 MVG und Art. 6 MVG besteht darin, dass im ersten Fall der adäquate Kausalzusammenhang zwischen dem Einwirken während des Dienstes und der Gesundh
Art. 162 HRegV und Art. 2 ZGB
ZGB). Im vorliegenden Fall weist die Gesuchstellerin selber darauf hin, dass das Gesuch auf den ersten Blick rechtsmissbräuchlich erscheinen könnte, da es bereits das fünfte Gesuch in dieser Angelegenheit icht Zug bereits vier Verfahren eingeleitet, welche mittlerweile alle erledigt worden sind. Beim ersten Verfahren ging es um die Einberufung der Generalversammlung der Gesuchsgegnerin; bei den drei folgenden
Art. 360 ff. ZGB
Rumo-Jungo, Basler Kommentar, a.a.O., Art. 360 N 22). Die verfügende Person muss somit im Moment des Erstellens fähig sein, die Tragweite des Geschäfts zu erkennen und seine inhaltliche Bedeutung, seine Wirkungen festgestellter Urteilsunfähigkeit in verschiedenen Angelegenheiten zu vertreten. Nachdem Sohn C aus erster Ehe von A wegen Zweifeln an der Gültigkeit des Vorsorgeauftrags im Sommer 2013 an die Kindes- und
Denkmalpflege
Parteien mit, dass man beabsichtige, die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens zu beauftragen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu der EKD als Fragen zu äussern bzw. Ergänzungsfragen zu stellen. Am 27. September 2011 wurde die EKD mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens beauftragt. Auf Wunsch der EKD wurde am 21. Dezember 2011 ein Augenschein Augenschein durchgeführt worden. Im Vorfeld zu diesem Augenschein seien diverse Recherchen zum Bauobjekt erstellt worden (Alter, Baugeschichte, Qualifizierung des Gebäudes usw.). Die Ergebnisse seien der Besch
Submissionsrecht
rden und andererseits aus verschiedenen Separatausdrucken, welche die Beschwerdeführerin selber erstellt und mit den Originalunterlagen kombiniert hat. Betrachtet man die einzelnen Teile des Angebots,
Art. 697h aOR
Regeste: – Gestützt auf Art. 697h Abs. 2 aOR müssen Aktiengesellschaften den Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsicht in die Jahresrechnung, die Konzernrechnung und die Rev

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