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Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 17 Abs. 2 WaG, §§ 12 und 14 PBG
Ausnahmesituation verneint (Erw. 3 und 4). Der Entscheid über den Abbruch des widerrechtlich erstellten Gebäudes muss dem Grundsatz der  Verhältnismässigkeit entsprechen (Erw. 5).Aus dem Sachverhalt: m. Damit steht unbestrittenermassen fest, dass es für die nachträgliche Bewilligung des bereits erstellten Rohbaus einer Ausnahmebewilligung bedarf. Diese Ausnahmebewilligung beurteilt sich – entgegen der e Lösung bezeichnet werden. Ob sich aus der Verschiebung oder dem Abbruch der ohne Bewilligung erstellten Baute allenfalls eine unbillige bzw. unverhältnismässige Härte ergibt, ist im Folgenden zu prüfen
Art. 4 Abs. 1 IVG
Sache zur Durchführung einer polydisziplinären Begutachtung an die IV-Stelle zurück. Im darauf erstellten polydisziplinären Gutachten vom 6. Oktober 2011 der Medizinischen Abklärungsstelle (MEDAS) Zen n fachlichen Qualifikationen verfügt hat, um einerseits Stellung zu einem von einem Psychiater erstellten Gutachten zu beziehen und sich andererseits eigenständig – gestützt auf die Foerster-Kriterien
Strafrechtspflege
setz), ist es ohnehin nur für jene Dokumente massgebend, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt oder empfangen wurden (§ 18 Abs. 1 Öffentlichkeitsgesetz). 3.3 Massgebende Rechtsgrundlage für
§ 26 lit. i der Submissionsverordnung vom 20. September 2005 (SubV, BGS 721.53)
rden und andererseits aus verschiedenen Separatausdrucken, welche die Beschwerdeführerin selber erstellt und mit den Originalunterlagen kombiniert hat. Betrachtet man die einzelnen Teile des Angebots,
SIA Normen
Bauausführung: «Bauten und Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu erstellen und zu unterhalten. Sie ermöglichen ein gesundes Wohnen und Arbeiten und gewährleisten die Sicherheit ausreichender Erfahrungen und Untersuchungen als geeignet und wirtschaftlich anerkannt wird. Weder ihre Erstellung noch ihr Unterhalt darf Personen oder Sachen gefährden» (Hänni, Planungs-, Bau- und besonderes
Strafrechtspflege
die Siegelung auch noch nachträglich zu verlangen. 3.3.1 Gemäss dem an der Hausdurchsuchung erstellten Durchsuchungs- und Untersuchungsprotokoll erklärte die Staatsanwältin dem Beschwerdeführer die
§ 62 VRG, Art. 34 Abs. 1 BV, § 25 WAG, Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen
gewesen wäre, so nähme man in Kauf, dass der von der Gemeinde mehrere Monate vor der Abstimmung erstellte Zeitplan, der mit der Druckerei, der Versandorganisation und allen involvierten internen Amtsstellen
Art. 29 BV, §§ 5 und 16 VRG
ihm aufgrund des Privatrechts keine oder keine ausschliessliche Verfügungsmacht über die illegal erstellten Bauten zusteht. Er kann seiner Verpflichtung nur nachkommen, wenn die übrigen Gesamteigentümer Zustimmung der andern weder rechtsverbindlich ein Baugesuch einreichen, eine Baute oder Anlage erstellen noch einer Abbruchverfügung zustimmen bzw. einer entsprechenden Anordnung Folge leisten. Wenn also
Alphabetisches Stichwortverzeichnis
einer Gesetzesbestimmung s. Kapitel Bau- und Planungsrecht Ausnahmebewilligung für die Erstellung von Bauten und Anlagen im Gewässerraum s. Kapitel Gewässerrecht Ausnützungsübetragung
Art. 19 RPB, § 32 a) PBG
legt der Erschliessungsplan die Dimensionierung und Etappierung für die durch das Gemeinwesen zu erstellenden öffentlichen Erschliessungsanlagen fest (vgl. Fritzsche/Bösch/Wipf, Zürcher Planungs- und Baurecht wenn eine hinreichende Zufahrt sowie die erforderlichen Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen erstellt respektive gewährleistet sind (vgl. Jomini, Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Zü

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