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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Basel 2010, Art. 231 N 36). Im vorliegenden Konkursverfahren hat das Konkursamt noch kein Inventar erstellt und damit die vier Fahrzeuge noch nicht bewertet. Das Konkursamt ist aber auf das Angebot des B und Konkurs I, 2. A., Basel 2010, Art. 33 SchKG N 10); die Gesuchstellerin geltend macht, da die ersten zwei Rechnungen Nrn. 72317 und 72318 der Betreibungsgläubigerin an die A.___ in B.___ (DE) gerichtet
Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO, Art. 260 Abs. 1 StPO
EMRK. Der Eingriff ist jedoch leichter Natur, namentlich auch der Wangenschleimhautabstrich zwecks Erstellens eines DNA-Profils (BGE 136 I 87, E. 5.1; 128 II 259, E. 3.2 und 3.3, je mit Hinweisen; Urteil des – Voraussetzungen zur Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen (Entnahme einer DNA-Probe, Erstellen eines DNA-Profils, erkennungsdienstliche Erfassung)Aus den Erwägungen: (...) 2.2 Gemäss Art rechtliche Qualifikation der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Handlung rechtfertigt somit die Erstellung eines DNA-Profils i.S. von Art. 255 Abs. 1 StPO. Dem Beschwerdeführer wird namentlich vorgeworfen
Vorbemerkungen
beziehungsweise durchsetzen kann. Grundsätzlich soll der Datenschutz in der Verwaltung jedoch in erster Linie durch Information, Beratung und Ausbildung umgesetzt werden. Im Folgenden werden vier Fälle
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
Erhöhung der Abstimmungs- und Wahlbeteiligung von jungen Wählerinnen und Wählern. Zu diesem Zweck erstellt Easyvote einfach verständliche, neutrale Informationen als Abstimmungshilfen. Kantone und Gemeinden Einwohnergemeinde Auskunft und Einsicht in die sie betreffenden Daten. Im Dossier, welches damals erstellt worden war, waren auch Angaben zu den leiblichen Eltern, deren Ehepartner und zu Halbgeschwistern beziehungsweise durchsetzen kann. Grundsätzlich soll der Datenschutz in der Verwaltung jedoch in erster Linie durch Information, Beratung und Ausbildung umgesetzt werden. Im Folgenden werden fünf Fälle
Zivilrechtspflege
von ihrer Homepage übernommenen Inhalten bestehen (act. 1/34). Bei diesem von der Gesuchstellerin erstellten Dokument handelt es sich aber nur um eine Parteibehauptung. Sie hat keine Screenshots der gesu cht gemäss den Verträgen von 2005 die in seinem Eigentum stehenden Grundstücke samt den darauf erstellten Gebäuden der Gesuchsgegnerin nicht zum Preis von CHF 9 Mio. verkauft hätte. Dies beweise der W CHF 20 Mio. zur Verfügung. Als Sicherheit dienten gemäss Vertrag die auf den Grundstücken «A.» erstellten Bauten (act. 1/31). Der erstinstanzliche Richter erkannte diverse Indizien, welche seiner Ansicht
Rechtspflege
26 zu Art. 95 ZPO, mit Hinweisen). Solche Umstände sind vorliegend nicht gegeben. Die Klägerin erstellte im vorinstanzlichen Verfahren lediglich eine einfache, materiell auf zwei Seiten beschränkte Kl die Siegelung auch noch nachträglich zu verlangen. 3.3.1 Gemäss dem an der Hausdurchsuchung erstellten Durchsuchungs- und Untersuchungsprotokoll erklärte die Staatsanwältin dem Beschwerdeführer die vorliegt. Die Botschaft zur ZPO sieht den begründeten Fall für eine solche Umtriebsentschädigung in erster Linie im Verdienstausfall einer selbständig erwerbenden Person, die den Prozess selber führt; sie
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
im Wandel, Zürich 1998, S. 299). Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss die Kündigung erstens ein geeignetes Mittel zur Problemlösung und zweitens in dem Sinn erforderlich sein, dass weniger April 2012 (Ziff. 7) aus: «Am 5. April 2012 hat die Gemeindekanzlei … die Vorlage der Druckerei zur Erstellung des Gut zum Druck übergeben.» Die Beschwerdeführenden hätten innert sehr kurzer Frist, somit innert rgesprächs vom 17. November 2010 wurden dem Beschwerdeführer zwei Entlastungslektionen für die Erstellung eines fachlich richtigen Lehrganges im Fachunterricht A. für das Sommersemester 2011 gewährt. Im
Bau- und Planungsrecht
Reihenfolge der für die Auslegung der eingetragenen Grunddienstbarkeiten massgebenden Kriterien: nämlich erstens Grundbucheintrag, zweitens Erwerbsgrund und drittens die Art der längeren gutgläubigen Ausübung. Stützmauern und Einfriedungen entlang von Strassen und Wegen (lit. d); Nutzungsänderungen (lit. e); das Erstellen von Strassen, Plätzen, Parkplätzen und Zufahrten (lit. f); und andere bauliche Vorkehren, die das Bauvorhaben knüpft und damit sicherstellen will, dass nur solche Bauten und Anlagen im Abstandsbereich erstellt werden, wie sie geplant und bewilligt wurden. Regelmässig werden deshalb einem projektbezogenen
Strafrechtspflege
ansjakob/Lieber [Hrsg.], a.a.O., Art. 322 N 9, m.w.H.). 7. (...) Das Strafverfahren dient in erster Linie der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs; dabei ist unter anderem der Grundsatz der Freispruch des Beschuldigten X. durch das Strafgericht anzufechten. 2.5 Urkundendelikte schützen in erster Linie die Allgemeinheit. Geschütztes Rechtsgut ist das besondere Vertrauen, welches im Rechtsverkehr
Wettbewerbsrecht
Unterfall der Unlauterkeit wird in Art. 2 UWG die Täuschung und Irreführung gesondert aufgeführt. Erstere liegt vor, wenn durch unrichtige Angaben und eine dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen Awards wurden im Übrigen nicht für Socken, sondern für andere Produkte verliehen, weshalb auch nicht erstellt ist, dass die Klägerin generell als Herstellerin von Socken einen guten Ruf geniesst. 9. Die Klägerin sich ein nicht unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise daran gewöhnt hat, die Ware des ersten Herstellers mit einer bestimmten – und zwar immer derselben – Herkunftsstätte in Verbindung zu bringen

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