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Materielles Strafrecht
Mit anderen Worten hat die Aufzeichnung des Überfahrens der doppelten Sicherheitslinie durch den ersten deutlich gewichtigeren Verstoss einen Anlassbezug erhalten, sodass entgegen der Auffassung des B
Massgeblichkeitsprinzip: Zulässige steuerrechtliche Korrekturen nach dem Bilanzstichtag
wäre. Wie bei der Erstellung der Jahresrechnung (vgl. E. 3.5.2 und 3.5.3 vorstehend) ist das Stichtagsprinzip auch bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer bereits erstellten Bilanz von wesentlicher ersichtlich, dass am hier relevanten Bilanzstichtag (31. Dezember 2017) bzw. zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung 2017 bzw. deren Verabschiedung durch die Verwaltungsrätin B. (Jahresrechnung Beurteilungsspielraum bei der Schätzung und Verbuchung der Delkredere-Rückstellungen im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung 2017 handelsrechtswidrig ausgeübt worden wäre, war doch dem Verwaltungsrat vor
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Obligationenrechts und des Sachenrechts. Die Trennung der Vermögen habe sinngemäss gleich wie beim ersten Schritt im Zusammenhang mit der Auflösung der Errungenschaftsbeteiligung zu geschehen. Für Einzelheiten in monatlichen Beiträgen zu erfüllen. Dabei sind die Unterhaltsbeiträge jeweils im Voraus auf den Ersten des Monats zahlbar. Zahlt der Unterhaltspflichtige die Unterhaltsbeiträge früher oder freiwillig
§§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c Öffentlichkeitsgesetz
öffentlichen Aufgabe betrifft». Wie zuvor dargelegt, ist (…) keine Staatsaufgabe. (…). Die von B. erstellten Unterlagen betreffen somit nicht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, weshalb es sich bei (OR; SR 220) mit Sitz in X. Vorliegend wird die Herausgabe von Dokumenten verlangt, die von B. erstellt wurden. B. untersteht als Genossenschaft im Kanton Y. dem Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Zug
Art. 12 lit. a BGFA
Regeste: – Rechtsanwälte sind in erster Linie verpflichtet, die Interessen ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten. Die Parteilichkeit rechtfertigt allerdings nicht die Anwendung sämtlicher Mittel. ], Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. A. 2011, Art. 12 BGFA N 12). 1.2. Zwar sind Rechtsanwälte in erster Linie verpflichtet, die Interessen ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten. Sie vertreten Partei
Art. 31 ff. und 80 ff. GSchG
einer näheren rechtlichen Prüfung und umfassenden Interessenabwägung nicht standhalte. d/aa) Als Erstes führt der Beschwerdeführer deshalb an, die Auslegung des GSchG ergebe, dass das Gesetz keine zeitlich kein Raum für richterliche Lückenfüllung (BGE 140 III 636 E. 2.1). (...) Es ergibt sich somit als erstes Zwischenfazit, dass die Auslegung des GSchG nichts anderes bedeutet, als dass beim Vorliegen eines bei bestehenden Wassernutzungsrechten hätte, müsse die Regelung so ausgestaltet werden, dass sie in erster Linie für neue Werke sowie für die Erneuerung (bzw. den Heimfall) bestehender Konzessionen gelte»
Abgaberecht
(BGE 114 V 219 E. 3c S. 221). 2. (...) Weisungskompetenz im Bereich des Strassenverkehrs kommt in erster Linie den Polizeikräften zu (Art. 27 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG;
Art. 956 OR
zustehen. 5.1 Die Klage ist daher grundsätzlich gutzuheissen. (...) 5.2 Während es sich beim ersten Teil des Rechtsbegehrens Ziff. 1 um eine Unterlassungsklage handelt, stellt der zweite Teil des
§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
in der Lehre entwickelten Grundsätzen durch die folgenden fünf Elemente charakterisiert: Sie ist erstens eine hoheitlich einseitige Anordnung einer Behörde, welche zweitens in einem individuell-konkreten
Beurkundungsrecht
[…] aufzuheben. Folge des Verhaltens des Beschwerdeführers war, dass er zwei nichtige Urkunden erstellte (vgl. Brückner, a.a.O., N 1502 ff.; N 1507 Ziff. 3 und 7). Angesichts der mehrfachen gravierenden verleitete, offensichtlich falsche Zeugenerklärungen abzugeben. Nur leicht wiegt schliesslich die Erstellung der (unzulässigen) Nachtragsurkunde Nr. […] vom […], ging es dem Beschwerdeführer doch einzig darum ung» zu berücksichtigen gewesen wären. Er habe in den letzten zehn Jahren Hunderte von Urkunden erstellt und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Es habe noch nie ein Aufsichtsverfahren gegen ihn gegeben

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