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Gewährung von Steuererleichterungen
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Die soll in erster Linie zur Steigerung der Attraktivität des Kantons Zug als Wirtschaftsstandort für ausländische Investoren dienen. Eine aktive Konkurrenzierung anderer Kantone ist nicht beabsichtigt
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Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
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Die Gewährung von Steuererleichterungen soll in erster Linie zur Steigerung der Attraktivität des Kantons Zug als Wirtschaftsstandort für ausländische Investoren dienen. Eine aktive Konkurrenzierung anderer
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Stiftungen
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überwiegend kommerzieller Tätigkeit beträgt die einfache Kantons- und Gemeindesteuer 3 % auf den ersten Fr. 100'000.– Gewinn respektive 6 % im Steuerjahr 2013 und 5,75 % ab dem Steuerjahr 2014, auf dem beträgt 0,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. Bei Stiftungen ohne überwiegend kommerzielle Tätigkeit sind die ersten Fr. 80'000.– steuerfrei (§ 75 StG).
Stiftungen haben der Veranlagungsbehörde für jede Steuerperiode
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Grundsätze zur Besteuerung von Stiftungen
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überwiegend kommerzieller Tätigkeit beträgt die einfache Kantons- und Gemeindesteuer 3 % auf den ersten Fr. 100'000.– Gewinn respektive 6 % im Steuerjahr 2013 und 5,75 % ab dem Steuerjahr 2014, auf dem beträgt 0,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. Bei Stiftungen ohne überwiegend kommerzielle Tätigkeit sind die ersten Fr. 80'000.– steuerfrei (§ 75 StG).
Stiftungen haben der Veranlagungsbehörde für jede Steuerperiode
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Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
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werden (§ 74 mit sinngemässem Verweis auf § 38 ff. StG). Vom so ermittelten Reinvermögen sind die ersten Fr. 80'000.– steuerfrei. Das darüber hinausgehende Kapital unterliegt einer einfachen Kapitalsteuer beträgt 0,5 ‰ des steuerbaren Kapitals. Bei Stiftungen ohne überwiegend kommerzielle Tätigkeit sind die ersten Fr. 80'000.– steuerfrei (§ 75 StG).
Stiftungen haben der Veranlagungsbehörde für jede Steuerperiode
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Grundsätze zur Besteuerung von Vereinen
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werden (§ 74 mit sinngemässem Verweis auf § 38 ff. StG). Vom so ermittelten Reinvermögen sind die ersten Fr. 80'000.– steuerfrei. Das darüber hinausgehende Kapital unterliegt einer einfachen Kapitalsteuer
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Vereine
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werden (§ 74 mit sinngemässem Verweis auf § 38 ff. StG). Vom so ermittelten Reinvermögen sind die ersten Fr. 80'000.– steuerfrei. Das darüber hinausgehende Kapital unterliegt einer einfachen Kapitalsteuer
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Was will eine liberale Bildungspolitik?
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Bildungsfinanzierung für die ganze Bevölkerung wäre, die Betroffenen gezielt zu unterstützen. In erster Linie könnten die Familie, Freunde und Bekannte finanziell unter die Arme greifen, in zweiter Linie
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Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021
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Die nächste Gemeindeversammlung der Gemeinde Risch findet am Montag, 7. Juni 2021 um 19.30 Uhr im Saal Dorfmatt statt. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird den Rischer Haushaltungen um den
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Weniger, dafür tiefer – 7 Fragen an Martina Krieg
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erledigt werden können.
Dauernde Veränderungen können den Schulbetrieb empfindlich überfordern, erstens weil Projekte viele Ressourcen und Aufmerksamkeit erfordern und zweitens zu viele Projekte bereits umtriebig und stetig lernend.
Was war als Kind Dein Traumberuf?
Erst Schneiderin, dann Lehrerin. Mein erster Traumberuf habe ich mir zum Hobby gemacht, hinzugekommen ist eine Ausbildung zur Hutmacherin. Lehrerin Lernen mit Medien». Vor dem Hintergrund permanenten Wandels erscheinen Routinen und Stabilität auf den ersten Blick fast fragwürdig oder unzeitgemäss. Für das Ausführen der Hauptaufgabe Unterricht ist es aber