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§ 4 Abs. 1 GSW, § 18 Abs. 1 und 2 V PBG, § 32 Abs. 1 BO Zug
Quartierfreiräumen (§ 8 Abs. 1 BO Zug). In systematischer Hinsicht lässt sich weiter sagen, dass der erste Absatz der Gebrauchsanleitung die Grundregel enthält. Wendet man sie an, steht die «anzurechnende Baueingabe erfasste, baulich nicht ausgenützte, in einer Bauzone gelegene Fläche (GS 26 452). Der erste Satz von § 13 Abs. 2 V PBG lautete damals: «Nicht anzurechnen sind die Fahrbahnen und unmittelbar zur anzurechnenden Landfläche von § 13 V PBG nach § 18 V PBG. Dabei lautete der leicht geänderte erste Absatz wie folgt: «Die anzurechnende Landfläche ist die vom Baugesuch, auch als Gesuch für eine A
Bau- und Planungsrecht
Quartierfreiräumen (§ 8 Abs. 1 BO Zug). In systematischer Hinsicht lässt sich weiter sagen, dass der erste Absatz der Gebrauchsanleitung die Grundregel enthält. Wendet man sie an, steht die «anzurechnende Baueingabe erfasste, baulich nicht ausgenützte, in einer Bauzone gelegene Fläche (GS 26 452). Der erste Satz von § 13 Abs. 2 V PBG lautete damals: «Nicht anzurechnen sind die Fahrbahnen und unmittelbar zur anzurechnenden Landfläche von § 13 V PBG nach § 18 V PBG. Dabei lautete der leicht geänderte erste Absatz wie folgt: «Die anzurechnende Landfläche ist die vom Baugesuch, auch als Gesuch für eine A
Coaching hilft – auch unseren Lehrpersonen
Coachings benennen und schätze den bisherigen Zielerreichungsgrad positiv ein Erste Ergebnisse der Klärung oder erste Lösungsansätze sind schnell erfolgt und ich empfinde die Zeit zur Reflexion des PH ZugDie Mehrzahl der Anfragen bei der BBfL wird im Rahmen von Einzelcoachings bearbeitet. Eine erste grundlegende Aufgabe der Beraterinnen und Berater besteht darin, die passende professionelle Form im Fokus, sodass nach der Analyse der Ausgangslage eine Strukturierung gefragt ist, die bereits erste Erkenntnisse hervorruft. Häufig befindet sich die Klientin bzw. der Klient zu Beginn in einer Art
2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
Umsetzung für das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen L15 Marketing und Start von Berufslehren Kauffrau/Kaufmann und/oder Informa- tikerin/Informatiker Konzeption und Umsetzung für das erste Ausbildungsjahr Zuger Finanzausgleich (ZFA) Der erste Wirksamkeitsbericht zum ZFA führte zum Entscheid, das Gesetz über den direkten Finanzausgleich in zwei Teilrevisionen anzupassen. Die erste Teilrevision setzte Anpassungen Direktion des Innern 29.10.2015: Kenntnisnahme 48 2485 Interpellation von Barbara Gysel betreffend erste Bilanz seit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug Sicherheitsdirektion 24.09.2015:
1676.1 - Gedruckter Bericht
e, Stellungnahme der Schule zur neuen Verordnung über die Kantonsschule, erste und zweite Vernehmlassung und Spiegelung erster Ergebnisse im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Stundentafel Gymnasium nach einem Erdrutsch als Sofortmassnahme ein Stützbauwerk erstellt werden. – Bei der Grundwasserwanne Kollermühle (Strasse 4c) wurde als erste Etappe einer umfassenden Instandsetzung die Kronenentwässerung Primärdaten aus einer Geschäftsverwaltungsumgebung grundsätzlich definiert und auch konkret umsetzt. Die erste Phase, in der die Prozesse, Objekte und Schnittstellen möglichst präzise modelliert und abstrakt
2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
Jahrespublikation Tugium erschien der reichhaltige erste Teil der auf mehrere Jahre angelegten Forschungsserie zur Geschichte des Kantons Zug während des Ersten Weltkrieges. Das ambitionierte Projekt einer Zuger Schülerinnen und Schüler in die ersten Klassen des Kurzzeitgymnasiums ein (zum Vergleich: 65 Schüler/innen im Schuljahr 2013/14). Erstmals mussten somit vier neue erste Klassen eröffnet werden. Ob der direkten Finanzausgleich (BGS 621.1) Finanzdirektion 20.2.2014: Erheblich­ erklärung (25.09.2014: Der erste Teil (Stufe 1) als erledigt abgeschrieben) 21 2353 Motion von Anna Bieri und Martin Stuber betreffend
Personalziitig 71 (2015): Auswanderung
Bittere Armut, schlechte Arbeitsbedingungen und der Lockruf Amerikas liessen die erste grosse Auswanderungswelle anrollen. Rund 50 000 Schweizer wanderten zwischen 1850 und 1870 in die USA aus. Auch Zuger
3108.1 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 112 der Vorlage Nr. 3095
von Praxisforschung Erste Projekte durchgeführt und erste Erfahrungen konzeptionell ausgewertet Im Rahmen des Forschungsprogramms «F&E-Projekte mit lokalen Schulpartnern» sind erste Projekte durchgeführt Weiterbildung Im Juni konnte die erste vollständige Umsetzung des Studienplans 2019 erreicht werden. Damit wurden die Absolvierenden des Studiengangs Primarstufe zum ersten Mal als Generalistinnen und Ge Handeln fördern – Kooperationen mit Gemeinden, angrenzenden Regionen, Kantonen und Bund festigen Das erste Jahr der neuen regierungsrätlichen Strategie war geprägt vom Anstossen und Umsetzen verschiedener
3095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
von Praxisforschung Erste Projekte durchgeführt und erste Erfahrungen konzeptionell ausgewertet Im Rahmen des Forschungsprogramms «F&E-Projekte mit lokalen Schulpartnern» sind erste Projekte durchgeführt Weiterbildung Im Juni konnte die erste vollständige Umsetzung des Studienplans 2019 erreicht werden. Damit wurden die Absolvierenden des Studiengangs Primarstufe zum ersten Mal als Generalistinnen und Ge Handeln fördern – Kooperationen mit Gemeinden, angrenzenden Regionen, Kantonen und Bund festigen Das erste Jahr der neuen regierungsrätlichen Strategie war geprägt vom Anstossen und Umsetzen verschiedener
Zivilrechtspflege
Sachverhalt von der ersten kantonalen Instanz unvollständig festgestellt wurde, nicht aus, lediglich die Aufhebung des erstinstanzlichen Entscheides und die Rückweisung der Sache an die erste kantonale Instanz Sachverhalt von der ersten kantonalen Instanz unvollständig festgestellt wurde, nicht aus, lediglich die Aufhebung des erstinstanzlichen Entscheides und die Rückweisung der Sache an die erste kantonale Instanz die Parteien selber neue Tatsachen oder neue Beweismittel anrufen könnten. Diese Frage sei für die erste Instanz in Art. 229 Abs. 3 ZPO und für die Berufung in Art. 317 Abs. 1 ZPO geregelt (BGE 138 III 625

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