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581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
allfälligen Kompetenzüberschreitungen und internen Verantwortlichkeiten wieder aufzunehmen. B.10 Erste Kantonsratsvorlage und parlamentarische Vorstösse Mitte August 2005 sollte die bereinigte Schluss haben wir in dieser Vorlage ausführlich dargelegt. Wir verweisen ergänzend auf den Bericht Wild. 2. Erste Teilfrage: Wer ist verantwortlich für das sich abzeichnende Desaster? Wir verweisen diesbezüglich Auflistung der Mehrkostenpositionen finden Sie zudem im Anhang zum Bericht Wild (S. 54 bis 67). 6. Erste Teilfrage: Ein Streitpunkt bei den Mehrkosten ist die kostspielige spezielle Schliessanlage für die
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
allfälligen Kompetenzüberschreitungen und internen Verantwortlichkeiten wieder aufzunehmen. B.10 Erste Kantonsratsvorlage und parlamentarische Vorstösse Mitte August 2005 sollte die bereinigte Schluss haben wir in dieser Vorlage ausführlich dargelegt. Wir verweisen ergänzend auf den Bericht Wild. 2. Erste Teilfrage: Wer ist verantwortlich für das sich abzeichnende Desaster? Wir verweisen diesbezüglich Auflistung der Mehrkostenpositionen finden Sie zudem im Anhang zum Bericht Wild (S. 54 bis 67). 6. Erste Teilfrage: Ein Streitpunkt bei den Mehrkosten ist die kostspielige spezielle Schliessanlage für die
1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
allfälligen Kompetenzüberschreitungen und internen Verantwortlichkeiten wieder aufzunehmen. B.10 Erste Kantonsratsvorlage und parlamentarische Vorstösse Mitte August 2005 sollte die bereinigte Schluss haben wir in dieser Vorlage ausführlich dargelegt. Wir verweisen ergänzend auf den Bericht Wild. 2. Erste Teilfrage: Wer ist verantwortlich für das sich abzeichnende Desaster? Wir verweisen diesbezüglich Auflistung der Mehrkostenpositionen finden Sie zudem im Anhang zum Bericht Wild (S. 54 bis 67). 6. Erste Teilfrage: Ein Streitpunkt bei den Mehrkosten ist die kostspielige spezielle Schliessanlage für die
2199.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in Notsituationen Erste Hilfe leisten, ausser sie seien davon selbst betroffen. Nach ein- gehender Prüfung ist der Regierungsrat zur Überzeugung gelangt, dass die Vermittlung der Ersten Hilfeleistung derzeit und Schüler in lebensrettenden Sofortmassnahmen unterwiesen werden müssen. Im Lehrplan 21 wird die Erste Hilfe über die Alarmierung abgehandelt. Schülerinnen und Schüler sollen demnach Notlagen erkennen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern auf der Mittel- und Oberstufe (d.h. ab der 3. Primarklasse) in Erster Hilfe (inklusive CPR und AED) erwünscht und sinnvoll. In medizinischen und rettungsdienstlichen Kreisen
1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ein40. Sie nimmt den Rapport auf, macht erste Erhebun- gen, sichert Spuren und trifft jene Massnahmen, die nicht aufgeschoben werden können41. Nach diesen ersten Ermittlungen und sobald es sich zeigt, dass von Straftaten und der Mitwirkung bei der Strafunter- suchung39. In einem Strafverfahren liegt der erste Zugriff bei der Polizei. Wenn sie nicht ein Strafverfahren von Amtes wegen einzuleiten hat, gehen ausgeschöpft werden, etwa bei komplizierten und zeitraubenden Abklärungen. Normalerweise, etwa für erste polizeiliche Ermittlungen wie Identitäts- abklärungen, wird die Dauer des polizeilichen Freiheitsentzugs
1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erwerb einer zweiten Fremdsprache stark auf die erste Fremdsprache ab - wobei die positive Beeinflus- sung gegenseitig ist. Wichtig ist, dass in der ersten Fremdsprache schon eine Grundlage vorhanden ist der Zentralschweiz (BKZ). Dieser sieht vor, dass ab 3. Primarklasse mit dem Englischunterricht als erste Fremdsprache begonnen wird, und dass ab 5. Primarklasse der bisherige Französischunterricht als zweite Abbau beim Handwerklichen Gestal- ten" wenden sich gegen diesen Beschluss des Erziehungsrates. Die erste Initiative verlangt, dass per Gesetz der Unterricht auf der Primarstufe auf eine einzige Fremdsprache
3195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
d wird. Erste Schätzung der Projektkosten: Seite 6/22 3195.1 - 16510 Erste Schätzung der Einmalkosten (Projektkosten): Erfolgsrechnung 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwand 330’000 2’000’000 Erste Schätzung der Plattform in Deutsch und Englisch verfügbar, ein Netzwerk in der Deutschschweiz aufgebaut und erste eigene Angebote nutzbar. Bis Ende 2021 erfolgt der Rollout in der französisch sprechenden Schweiz Quantifizierung des Aufwands kann erst nach Vorliegen des Businessmodells vorgenom- men werden. Eine erste Schätzung ergibt eine mögliche Investitionssumme in der Grössenord- nung von 5–7 Millionen Franken
2821.2 - Antwort des Regierungsrats
professionelles, gut dotiertes Baurekursgericht. Als Spezial- verwaltungsgericht überprüft es als erste kantonale Rechtsmittelinstanz die Erteilung und Ver- weigerung von Baubewilligungen durch die Gemeinden hör- den, soweit diese das Bau- und Umweltrecht betreffen. Schliesslich ist das Baurekursgericht erste kantonale Rechtsmittelinstanz u. a. bei Streitigkeiten betreffend den Erwerb von Grund- stücken durch Prozent der Rekurse vollständig oder teilweise gutgeheissen. Die Ent- scheide des Baurekursgerichts als erste Rechtsmittelinstanz sind – wie im Kanton Zug die Be- schwerdeentscheide des Regierungsrats – beim
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkan- didatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. * 2 die Wahlvorschläge eingereicht werden, im Stimmregister eingetragen sein. * 2 Die erste Unterzeichnerin bzw. der erste Unterzeichner gilt als Vertreterin bzw. Vertreter des betreffenden Wahlvorschlags Kandidaten- und Zusatzstimmen jeder Partei (Partei- stimmen); d) die Zahl der leeren Stimmen. § 46 Erste Verteilung der Mandate 1 Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins vermehrte
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkan- didatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. * 2 die Wahlvorschläge eingereicht werden, im Stimmregister eingetragen sein. * 2 Die erste Unterzeichnerin bzw. der erste Unterzeichner gilt als Vertreterin bzw. Vertreter des betreffenden Wahlvorschlags Kandidaten- und Zusatzstimmen jeder Partei (Partei- stimmen); d) die Zahl der leeren Stimmen. § 46 Erste Verteilung der Mandate 1 Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins vermehrte

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