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1668.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Programmen ihrer Fakultäten die wichtigen Aspekte der lokalen afrikanischen Realität. Sie ist die erste Hochschule, die beispielsweise in ihrer me- dizinischen Fakultät, zusätzlich zur Ausbildung in westlicher ärmsten Verhältnissen und von allein erziehenden Müttern aufnimmt. Der geplante Kindergarten ist der erste in einer Stadt von über 30'000 Einwohnern. Laut Statistik aus dem Jahr 2001 gibt es etwa 9'000 Kinder Projektbegleitkosten Fr. 33'164.–. Das Projekt ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt. Für das erste Jahr konnten bereits Fr. 14'500.– an Spendengeldern gesammelt werden. 3.2.8. Catholic Church Mission
2260.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
inden auf einen Verteilschlüssel für erste fachliche Abklärung von Leitungsoptimierungen, d.h. des Versetzens einzelner Masten, während die Baudirektion den ersten Aufwand für die Prüfung der längerfristig Kanton Zug vorzubereiten. Sie hat die betroffenen Einwohnergemeinden einbezogen. Inzwischen sind erste technische Abklärungen in Auftrag gegeben worden. Diese weiterzufüh- ren, macht jedoch nur Sinn, wenn Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher zwei Teilkredite von 7 bzw. 1 Mio. Franken. Der erste Kredit soll nebst den technischen Abklärungen das Versetzen von einzelnen Masten finanzieren, na-
2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Thematik Wahlen hängig. Es ist vorerst aufzuzeigen, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. 2.1. Erste Vorlage: Verfassungsinitiative "JA zu Personenwahlen" (Majorzinitiative) (Nr. 2169.1 - 14128) Am 19 Bereinigen der Wahlzettel sinngemäss die Bestimmungen des Proporzverfahrens gemäss §§ 42 und 44 WAG. Die erste Verweisung bezieht sich auf Wahlzettel mit Vordruck (§ 42 WAG). Diese ist ersatzlos aufzuheben, weil Tage stattfinden, am sogenannten "Super-Sunday" (§ 30 Abs. 1 WAG und § 60 Abs. 1 WAG). Dies ist der erste Oktobersonntag. Für allfällige Ergänzungswahlen (Proporz) bzw. für allfällige zweite Wahlgänge (Majorz)
Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
14-A1 § 12 Zulassung 1 Zur ersten Teilprüfung wird zugelassen, wer die ersten beiden Semester an der HFW absolviert hat. 2 Zur zweiten Teilprüfung wird zugelassen, wer die erste Teilprüfung be- standen und unter Vorbehalt von § 2 nur dann in das zweite bzw. dritte Studienjahr eintreten, wenn sie die erste bzw. die erste und die zweite Teilprüfung bestanden haben. 2 Studierende, die in den Teilprüfungen 1 und erfolgreich absolvierte Zulassungsprüfung berechtigt unter Vorbehalt von § 4 Abs. 2 zum Eintritt in das erste Semester der HFW. 4 Die Leitung der HFW ist für die Durchführung der Zulassungsprüfung zu- ständig
2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Naturgefahren. Für den Kanton Zug stehen Schutz vor Rutschungen und Hochwasser im Vordergrund. Die erste Schutzwaldausscheidung erfolgte bereits 1994. In den Jahren 2009 bis 2010 überprüfte der Kanton auf Sihlbrugg durch die A4 durchs Knonaueramt so weit entlastet wird, dass eine neue Hirzelverbindung, als erste Etappe, östlich dieses Kreisels beginnen kann. Das Resultat des Variantenspektrums auf der Seite des Festlegung von Zeiträumen für den Baubeginn von Verkehrsvorhaben zu verzichten und die Projekte in eine erste (kurzfristige) und eine zwei- te (mittel- bis langfristige) Priorität einzuteilen. Innerhalb der zweiten
2670.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Waldgesetz geht weiter als die nur behördenverbindlichen Bestimmungen im kantonalen Richtplan. Die erste Bestimmung (Absatz 1) bezweckt, dass der Kanton die Verwendung von einheimischem Holz als Bau- und und des Projektauswahlver- fahrens (Wettbewerbsverfahren, Submissionsverfahren usw.) ist dabei die erste geeignete Phase zu wählen. Die Berücksichtigung der Holzbauweise hat dabei gemäss den für das jewei- subventionierten Bauten Pflicht. Diese Pflicht besteht nicht im Sub- missionsverfahren, sondern wie der erste Satz von § 20 bis Absatz 2 EG Waldgesetz klar macht, in der Projektierungsphase. Das Submissionsverfahren
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Projektierungskredit von 6.2 Mio. Franken für die 1. Teilergänzungen der Stadtbahn Zug genehmigt. Das erste Projekt, der Dop- pelspurausbau Cham-Freudenberg, ist bereits im Bau. Inzwischen liegt mit dem Au kehrsaufkommens in der Region Zug. Sie wird deshalb kontinuierlich ausgebaut. Im Dezember 2008 wird die erste Ausbauetappe Cham Bahnhof-Risch Freudenberg und damit der Viertel- stundentakt zwischen Baar und Rotkreuz für den Ausbau der Bahninfrastruktur wieder auf die östliche Seite des Zugersees verlagert. Eine erste Etappe auf dem Weg zum Ausbau der Streckenkapazität zwischen Zug und Arth- Goldau kann nun realisiert
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Jahr zu den jeweiligen Kapiteln erste Diskussions- entwürfe erarbeiteten. Danach tagte der Verfassungsrat im Jahr 2002 in rund 30 Plenumssitzungen und diskutierte erste Entwürfe. Er stimmte über mehr als tätsprinzips ebenso gut oder besser von Privaten abgedeckt werden könnten ("Staatsaufgabenreform"). Der erste Teil der Motion (Parlamentsreform) wurde mit Bericht und Antrag der Kommission Parlamentsreform vom Bundesebene vor einigen Jahren stattgefunden habe, sondern lediglich um eine rein sprachliche Redaktion. Erste Abklärungen der Sicherheitsdirektion ergaben, dass der Aufwand beträchtlich und eine rein redaktionelle
857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Jahr zu den jeweiligen Kapiteln erste Diskussions- entwürfe erarbeiteten. Danach tagte der Verfassungsrat im Jahr 2002 in rund 30 Plenumssitzungen und diskutierte erste Entwürfe. Er stimmte über mehr als tätsprinzips ebenso gut oder besser von Privaten abgedeckt werden könnten ("Staatsaufgabenreform"). Der erste Teil der Motion (Parlamentsreform) wurde mit Bericht und Antrag der Kommission Parlamentsreform vom Bundesebene vor einigen Jahren stattgefunden habe, sondern lediglich um eine rein sprachliche Redaktion. Erste Abklärungen der Sicherheitsdirektion ergaben, dass der Aufwand beträchtlich und eine rein redaktionelle
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
liegt der Vernehmlassungsvorlage im Aus- bauschritt 2035 pro Stunde und Richtung zugrunde (jeweils erste Zahl = Anzahl Züge): Achse Luzern-Zug-Zürich Achse Gotthard-Zug-Zürich Achse Zug-Steinhausen-Zürich sogenannten Rahmenplänen das langfristige Zielbild der Bahninfra- struktur. Ein Rahmenplan ist der erste Planungsschritt und Grundlage der einzelnen Ausbau- schritte im Rahmen des strategischen Entwickl 2019 einfach zu realisierende Streckeninfrastrukturen bereits vor 2030 rasch umgesetzt werden, um erste Angebotsentwicklungen zu ermöglichen. Wel- che Angebotsentwicklung bis 2030 möglich ist, soll dem

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