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1317.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Jahr zu den jeweiligen Kapiteln erste Diskussions- entwürfe erarbeiteten. Danach tagte der Verfassungsrat im Jahr 2002 in rund 30 Plenumssitzungen und diskutierte erste Entwürfe. Er stimmte über mehr als tätsprinzips ebenso gut oder besser von Privaten abgedeckt werden könnten ("Staatsaufgabenreform"). Der erste Teil der Motion (Parlamentsreform) wurde mit Bericht und Antrag der Kommission Parlamentsreform vom Bundesebene vor einigen Jahren stattgefunden habe, sondern lediglich um eine rein sprachliche Redaktion. Erste Abklärungen der Sicherheitsdirektion ergaben, dass der Aufwand beträchtlich und eine rein redaktionelle
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1232.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fachmittelschulabschluss beendet. Das erste schulische Jahr der Fachmittelschulen ist bei allen Fachbereichen gleich aus- gestaltet und entspricht weitgehend dem ersten Jahr der bisherigen DMS. Das heisst (z.B. LU, UR, SZ) wird im August 2004 mit dem ersten Ausbildungsjahr gestartet. Damit ist dem Entscheid des Kantonsrates nicht vorgegriffen, denn das erste Jahr der FMS bringt keine wesentlichen Änderungen steigen werden: Bisher wurden zwei Klassen pro Jahrgang geführt, im nächsten Schul- jahr müssen vier erste Klassen gebildet werden (im Gegenzug verzeichnet das Gymnasium Menzingen eine Klasse weniger als geplant)
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1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Anforderungen. Daher mussten die Tunnelabschnitte der Tangente Neufeld kritisch geprüft werden. Eine erste Überarbeitung des Generellen Projektes ergab zwei Strassenachsen und fünf Varianten. Mit Hilfe von Verkehrsverbindungen an die Hand nehmen. Die Tangente Neufeld ist ein so grosses Vorhaben, dass nur der erste Planungsschritt aus den Krediten gemäss Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2004 - 2011 allein genügt jedoch nicht. Auch das Strassennetz muss angepasst werden. Die Nord- zufahrt ist der erste Schritt. Die Tangente Neufeld, als neue Ost-/Westverbindung, 8 1247.1 - 11514 soll folgen. Mit diesen
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1300.05 - Anträge der vorberatenden Kommission, Hauptvariante
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oder wird während der Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat den ersten Ersatzkandi- daten oder die erste Ersatzkandidatin für gewählt. Der Beschluss des Ge- meinderates ist im Amtsblatt Gemeinderat bei Kantonsratswahlen und der Regierungsrat bei Re- gierungsratswahlen den ersten Ersatzkandidaten oder die erste Ersatzkandidatin für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. Abs der Kandidatenstimmen der einzelnen Kandidaten und Kandida- tinnen. § 43 Verteilung der Mandate a) Erste Zuteilung: Vollmandate Die zu vergebenden Mandate werden den einzelnen Listen im Verhältnis ihrer
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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- Das Büro und die Stawiko beantragen in Abs. 6 weitere drei Änderungen: - Erste Änderung: "Datenschutzstelle" ist im ersten Teil des Satzes zu streichen. Diese ist doppelt aufgeführt. Die Kommission stimmt im Monat Dezember nach der Wahl vom Regierungsrat zur konstituierenden Sitzung einberufen. Für die erste Sitzung ist nebst der Tagesordnung ein Verzeichnis aller beim Kantonsrat hängigen Geschäfte beizulegen und verfahrensrechtliche Bemerkungen § 70 Wahlgänge § 86 Mehrere Wahlgänge Abs. 1 Satz 1 Ergibt die erste oder folgende Wahl keine abso- lute Mehrheit, fällt derjenige, welcher die geringere Stim- menzahl
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2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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werden. Der erste Bereich betrifft die freien Strecken ausserhalb des Stadt- tunnels, der zweite Bereich entspricht dem Stadttunnel und der dritte Bereich liegt im Zentrum- Plus. Der erste Bereich umfasst an Infrastruktu r- massnahmen in den Agglomerationen. Die Agglomeration Zug erarbeitete für die erste Fina n- zierungsperiode ein Agglomerationsprogramm und bekam dafür eine finanzielle Beteiligung des m Zug beim Bund eingereicht worden ist, wurde es durch die Fachstellen des Bundes überprüft. Der erste Entwurf des Prüfberichtes lag Mitte Mai 2013 vor. Daraufhin folgen die Fachgespräche in Bern, die
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1552.1 - Gedruckter Bericht
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«vorzeitigen Einführung des Staatsan- waltschaftsmodells in der Zuger Straf- justiz» eingereicht. Die erste Lesung im Kantonsrat fand noch im Berichtsjahr statt. Da sich schon in der vorberatenden Kommission 150 PendenzenErledigungenNeueingänge A nz ah l F äl le 2002 2003 2004 2005 2006 STRAFGERICHT Als erste Instanz* Jahr Neueingänge Erledigungen Pendenzen 2002 24 19 26 2003 27 24 29 2004 45 33 41 2005 44 gemacht: 1999: 1 2001: 3 2002: 2 2003: 2 2004: 6 2005: 11 2006: 23 Total: 48 45 2005 2006 1. Als erste Instanz im Verfahren gegen Jugendliche a) Anzahl der Straffälle vom Vorjahr anhängig – 2 Neueingänge
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2996.1a - Beilage Bericht GSK
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eine erste Vernehmlassung zum Entwurf des Konkordats ein- schliesslich des erläuternden Berichts durchgeführt. Die Plenarversammlung der FDKL hat am 20. November 2017 zu den im Rahmen der ersten Vernehmlassung Ergebnisberichten, die bei der Geschäftsstelle FDKL angefordert werden können, entnehmen. Erste Vernehmlassung Der erste Entwurf des GSK wurde in der Vernehmlassung gut aufgenommen. Die Grundzüge des Entwurfs Regelungen zur Anrechnung von Amtsdau- ern aufgenommen. Die folgenden Regelungen des Entwurfs für die erste Vernehmlassung stiessen teilweise auf Ablehnung, wurden nach vertiefter Prüfung jedoch beibehalten:
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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wurde das kantonale Amt für Feuerschutz aufgehoben und in die Gebäudeversicherung Zug integriert. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die Rolle der Gebäudeversicherung Zug und ihres Verwaltungsrates sowie übrige kantonale Recht oder das Bundesrecht keine anderslautenden Bestimm un- gen enthalten. Eine erste Ausnahme hiervon gilt für vorsätzlich verursachte Einsätze der Feu- erwehr. Diese sind unabhängig April 1976 (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG; BGS 162.1). Er führt damit an den Regie- rungsrat als erste Rechtsmittelinstanz und anschliessend an das Verwaltungsgericht als zweite Rechtsmittelinstanz (§
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nd ausgeglichen werden. Seite 26/56 3333.1 - 16781 Im Rahmen des Projekts wurden erste Kostenschätzungen für den ersten und zweiten Effekt erstellt. Es handelt sich um Kostenschätzungen, welche auf Lohndaten sondern die Lehrpersonen erhalten den künftig höheren Fran- kenbetrag ihrer aktuellen Lohnstufe. Der erste Effekt bezieht sich auf den Ausgleich des Lohnrückstands von den bisherigen Lehr- personen, welche Insgesamt steigt die Lohnsumme der Primar- und Kin- dergartenlehrpersonen um 1,6 Prozent, wovon der erste Effekt 1,3 Prozent (Ausgleich des Lohnrückstands) und der zweite Effekt 0,3 Prozent (leichter Anstieg