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1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Bericht mit Antrag zur Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) vor. Dabei han- delt es sich um das erste Paket der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemein- den. Eine Wiedergabe der Ausgangslage und des orientiert zu werden. Nachdem diese Informatio- nen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für das erste Paket noch vermisst wurde, so kann heute bereits über die Ziele und den Umfang des zweiten Paketes Kommissionsmitglieder wollten die Motion als Grundlage stehen lassen, da sie sich nicht nur auf das erste Paket, sondern auf die ganze ZFA beziehe. Damit hätte der Kantonsrat weiterhin ein Instrument in der
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1210.3b - Beilage 2
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ng der Zschokke Generalunternehmung AG. Am 28. Januar 2000 fand für das Projekt Strafanstalt die erste Sitzung der regie- rungsrätlichen Baudelegation statt, an welcher darauf hingewiesen wurde, dass der Baudelegation. Die Sitzung vom 31. Januar 2003 fand schliesslich statt, nachdem im Januar 2003 eine erste Tranche der Nachforderungen durch die Zschokke Generalunternehmung AG zugestellt worden war. Ab Januar gemachten Kosten wurde jedoch erst im Januar 2003 bekannt und erkannt, und zwar als Zschokke seine erste Tranche von Nachforderungen aus den Nachträgen Nr. 28 – 67 präsentierte. Daraufhin hat Kantonsbaumeister
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1220.2 - Antwort des Regierungsrates
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auf die erste Fremdsprache ab - wobei die positive Beeinflussung gegenseitig ist. Die Sprachmischung ist ein integraler Bestandteil des Zweitsprachenerwerbs. Wich- tig ist, dass in der ersten Fremdsprache der Standardsprache im Unterricht er- lassen. Zurzeit ist dies auch ein Inspektionsschwergewicht. Erste Analysen zeigen, dass diese Weisungen positive Impulse in den Unterricht gebracht haben und bezüg- Französisch von der Bildungsdi- rektorenkonferenz Zentralschweiz beschlossen worden. Schon bisher wurden erste Massnahmen ergriffen, indem seit dem Schuljahr 2001/02 mit dem Lehrmittel "envol" unterrichtet wird
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1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
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oder wird während der Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat den ersten Ersatzkandi- daten oder die erste Ersatzkandidatin für gewählt. Der Beschluss des Ge- meinderates ist im Amtsblatt der Kandidatenstimmen der einzelnen Kandidaten und Kandida- tinnen. § 43 Verteilung der Mandate a) Erste Zuteilung: Vollmandate Die zu vergebenden Mandate werden den einzelnen Listen im Verhältnis ihrer g der veränderten Wahlzettel § 44 Zusammenstellung der Ergebnisse § 45 Verteilung der Mandate a) Erste Zuteilung: Vollmandate … im Verhältnis ihrer Listenstimmenzahlen (§ 44 Abs. 2 Bst. b) … 2. Proporzwahlen
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2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
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Gemeinderat bei Kantonsratswahlen und der Regierungsrat bei Regie- rungsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. § 52 Kandidaten- und Zusatzstimmen jeder Partei (Parteistimmen); d) die Zahl der leeren Stimmen. § 46 Erste Verteilung der Mandate 1 Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins ver- so- weit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzgebung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. … 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des ö
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1428.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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treten beispielsweise auch bei gewissen Steuerabzügen auf. Der Regierungsrat sieht deshalb vor, eine erste Grenze festzulegen, ab der die Prä- mienverbilligung nur noch hälftig ausbezahlt wird und eine zweite Abbildung D zeigt die Zusammenhänge am Beispiel einer vierköpfigen Familie. Als Annahme wurde die erste Grenze für das massgebende Einkommen bei Fr. 65'000.-- festgelegt (darüber nur noch halbe Prämien festzulegen, können die unvermeidlichen Schwel- leneffekte gemildert werden. Beispielsweise kann eine erste Grenze festgelegt wer- den, ab der nur noch der halbe Anspruch besteht und eine zweite Grenze, ab
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1168.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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rund 20 Jahre verschiedene Ergänzungen im öffentlichen Verkehrsnetz nötig sind. Primär sind dies die erste Teilergänzung der Stadtbahn zwischen Cham und Rotkreuz bzw. Zug und Walchwil und die Trassen- bzw als Partner abgesprochen werden müssen, was einzelne Projektierungen impliziert. Mit Bezug auf die erste Teilergänzung Stadtbahn soll ab 2010 ein Viertelstundentakt zwischen Cham und Rotkreuz (ab Stadtb 11319 ausgewiesen, da das Amt über eine sehr dünne Personalressource verfügt und 2,6 Stellen für die erste Etappe der Stadtbahn bis 2005 befristet sind. Anders können die Planungs- und teilweise Projektie
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2241.2a - Beilage
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Mai 2010, kann das erste Jahres-Résumé viel aussagen. Noch wichtig ist, dass die «Lun- genliga Schweiz» zurzeit keine Untersu- chung zum Rauchverbot im Gastgewerbe durchführt. Die erste wichtige Zahl: Heute Kompetenz-Zentrum für das Gastgewerbe und die Hotellerie AG, Kriens, führte in den letzten 2 Monaten, die erste genaue Untersuchung über die Aus - wirkungen des Rauchverbotes in der Schweiz durch und zwar im Kanton sogar mehr Gäste. Manche rauchfreie Beizen im Kanton Zug haben jetzt sogar mehr Gäste am Stammtisch. Erstens kommen die Frauen öfters. Sie sind froh, keinen Rauchgestank in den Kleidern zu haben, wie im «H
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2251.01b - Beilage 2
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im Monat Dezember nach der Wahl vom Regierungsrat zur konstituierenden Sitzung einberufen. Für die erste Sitzung ist nebst der Tagesordnung ein Verzeichnis aller beim Kantonsrat hängigen Geschäfte beizulegen erhebt, entscheidet der Kantonsrat. § 70 Wahlgänge § 86 Mehrere Wahlgänge Abs. 1 Satz 1 Ergibt die erste oder folgende Wahl keine absolute Mehrheit, fällt derjenige, welcher die geringere Stimmenzahl aufweist jeweils aus der Wahl. (Abs. 1 Satz 2, vgl. unten, neu unter § 86 Abs. 2 des Entwurfes) 1 Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgänge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche im Wahlgang
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2342.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wird. Erste Massnah- men, die eine effizientere Behandlung von Bauanfragen und Baugesuchen sowie die Klärung der Abläufe im Unterschutzstellungsverfahren zum Ziel haben, sollen bereits im ersten Halbjahr Alltag für die Öffentlichkeit transparent dargestellt werden (vgl. dazu auch oben). Auch hier sollen erste Resultate bis Mitte 2015 vorliegen. 5. Behandlung der Begehren der Motion vom 13. Januar 2014 Die ermessensweise Beurteilung 17 . Da die Kommission viele fachliche Aspekte zu beurteilen und bereits eine erste Güterabwägung vorzunehmen hat, wäre eine Zusammensetzung nach rein politischen Gesichtspunkten wenig