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2328.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
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Rechtssicherheit wird bei Sukzessivbeurkundu n- gen beeinträchtigt, weil die ihre Willenserklärung als erste bekundende Partei mit Verspätung erfährt, ob sie vertraglich gebunden ist, was mit dem bundesrechtlichen M. Zeitplan Es ist folgender Zeitplan vorgesehen: - Januar 2014 Kommissionsbestellung - Mai 2014 Erste Lesung im Kantonsrat - September 2014 Zweite Lesung im Kantonsrat - Oktober 2014 Publikation im Amtsblatt Urkundsperson die Verantwortung zu, für Wahrheit, Klarheit und Widerspruchslosigkeit bei den von ihr erstellten Urkunden zu sorgen. Eine öffentliche Urkunde soll nicht nur klare Verhältnisse zwischen den Parteien
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1077.2 - Antwort des Regierungsrates
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12.1991 152 Laut diesen vom Stiftungsrat unterschriftlich bestätigten Angaben erfolgte somit die erste massive Personalreduktion während des Jahres 1990 (Reduktion um 69 Per- sonen bzw. ca. 26%) und die der derzeitigen Mitarbeiter der Lorze AG und der früheren Mitarbeiter in diesen Ausschuss. Eine erste Sitzung wurde offenbar am 4. Mai 2000 abgehalten. Daraufhin arbeiteten die Mitglieder des Ausschusses in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde und nicht der Regierungsrat anzuordnen. Das Amt erwägt als erste Massnahme eine letzte Fristansetzung mit Strafandrohung gemäss Art. 79 BVG wegen Ungehorsams gegen
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2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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im Monat Dezember nach der Wahl vom Regierungsrat zur konstituierenden Sitzung einberufen. Für die erste Sitzung ist nebst der Tagesordnung ein Verzeichnis aller beim Kantonsrat hängigen Geschäfte beizulegen erhebt, ent- scheidet der Kantonsrat. § 70 Wahlgänge § 86 Mehrere Wahlgänge Abs. 1 Satz 1 Ergibt die erste oder folgende Wahl keine absolute Mehrheit, fällt derjenige, welcher die geringere Stimmenzahl aufweist jeweils aus der Wahl. (Abs. 1 Satz 2, vgl. unten, neu unter § 86 Abs. 2 des Entwurfes) 1 Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgänge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche im Wahlgang
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1142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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des Kantonsrates über das Generelle Projekt das Auflageprojekt erstellt werden, da diese zwei Kammern nach dem Teilrichtplan Verkehr erste Priorität geniessen. Nach der öffentlichen Auflage der Baulinien Nr. 4), die das Zentrum von Cham nachhaltig ent- lasten und die oben erwähnten Ziele garantieren. Erste Grundlagen werden erarbei- tet. V. Verkehrstechnische Beurteilung Das bestehende Strassennetz in Cham ten. Das Generelle Projekt erstreckt sich über alle vier Kammern. Die Planung hat auch zum Ziel, erste Abklärungen zur Umweltverträglichkeit zu machen und eine genauere (+/- 20 %) Kostenschätzung zu erarbeiten
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1438.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Cham Bahnhof - Freudenberg und für den Ausbau der Stadtbahn-Haltestellen Zythus und Chämleten eine erste Tranche dieser Teilergänzung vor. Wir unterbreiten Ihnen den Antrag betreffend Investitionsbeiträge zusam- men mit den Kantonen Ausbauprojekte im Umfang von rund 700 Mio. Fr. realisieren zu können. Eine erste Etappe auf dem Weg zur Schliessung der Doppelspurlücke Cham-Rotkreuz ist nun in Griffnähe: Der Do Über- legungen der SBB dazu geführt, dass die SBB Mitte 2005 die Projektierungsarbeiten für eine erste Etappe des Doppelspurausbaus wieder aufnahm und nun ein Auflage- projekt für den Streckenabschnitt
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2109.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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der Scheune zu belassen. Die Möglichkeit einer geringen Anzahl an externen Arbeitsplätzen für eine erste Vollzugslockerung wurde damals noch als möglich erachtet. Diese Ausgangslage hat sich in der Zwischenzeit ab. Sollte sich die Auftragslage verringern, sind ver- schiedene Szenarien möglich. So können als erste Massnahmen ein grösseres Marktgebiet bearbeitet oder das Marketing intensiviert werden. Eine Mehrheit diskutierte deshalb die Frage, ob mit der zweiten Lesung im Kantonsrat zugewartet werden soll, bis die erste Lesung im Grossen Rat des Kan- tons Basel-Stadt erfolgt sei. Mit 9 : 5 Stimmen ohne Enthaltungen entschied
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2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Priorität 3) in die Priorität 2 verschieben. Die Gemeinde Baar möchte den Buskorridor Unterfeld in die erste Priorität und den Neubau Haltestelle Sennweid (V 5.2-15 in Priorität 3) in die zweite Priorität aufnehmen ats Die Zeithorizonte für die Vorhaben im Bereich Verkehr sind neu festzulegen, da die bisherige erste Priorität bis 2018 definiert war. Die Zuteilung der Vorhaben zu den einzelnen Prioritäten berücksichtigt ileitung Bereits um die Jahrtausendwende gaben die Zuger Baudirektion sowie betroffene Gemei nden erste Studien in Auftrag, um zu prüfen, wie die Freileitung zu optimieren und die Beeinträchti- gungen sowohl
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95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Jahres den Baukredit bewilligt hat. Mit der genannten Frist muss auch mindestens gerechnet werden, bis erste Teilprojekte des Kantons zur Arealbebauung vorlie gen. Für die Übergangszeit regelt ein Vertrag die Angebot an (Sprachkurse, Informatikkurse, Kurse in Wirtschaft und Recht). Im Herbst 1992 wurde die erste zentraischweizerische Höhere Kaufmännische Gesamtschule (HKG) eröffnet, eine Höhere Fach schule im vertretbar bleibt, wird die bevor stehende Planung zeigen. 3. GESAMTVORHABEN 3.1 Umfang und Areal Um erste Anhaltspunkte über die bauliche Beanspruchung des Areals zu gewinnen, sind die Geschossflchen bzw
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95.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Besonderheit bei der Planung des Gaswerkareals liegt nun darin, dass die erste Stufe in zwei Phasen abgewickelt wird. Die erste Phase umfasst den soge nannten Generalpian oder Masterpian, welcher die Baukuben ung der einzelnen Projektbestandteile und die Etappierung des Gesamtvorhabens aufzeigt. In diese erste Phase ist die Sporthalle und damit die Planung der Stadt einbezogen. Der Generaiplan reicht nahe an er Kostenfaktor wird der Tiefbau sein. Wie weit wird das Werk in den Boden reichen? Wird die als erstes zu bauende Einstellhalle der ZVB unterirdisch sein, was wir heute vermuten? Die Unsicherheit soll
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkan- didatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. * 2 und Zusatzstimmen jeder Partei (Partei- stimmen); d) die Zahl der leeren Stimmen. 16 131.1 § 46 Erste Verteilung der Mandate 1 Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins vermehrte Zusatzstimmen § 44 Bereinigung der veränderten Wahlzettel § 45 Zusammenstellung der Ergebnisse § 46 Erste Verteilung der Mandate § 47 Weitere Verteilungen § 48 * … § 49 Ermittlung der Gewählten § 50 Listen