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2050.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Bauablauf geht, der in vier Etappen unterteilt werden soll. Die erste Etappe umfasst den Rückbau der Einstellhalle für die ZVB und die Erstellung des Längsbaus für RDZ und Gerichte samt Perso- nalrestaurant Ermächtigung des Regierungsrates, die Baudirektion (Hochbauamt) mit den Vorbereitungs- arbeiten für die erste Stufe des Generalplanungs-Projektwettbewerbs nach der zweiten Lesung und Schlussabstimmung während Einführung in die Vorlage durch die Vertretungen der Baudirektion und der ZVB. Die Kommission erstellte eine umfangreiche Liste von Fragen. Diese betrafen den Bedarfsnachweis, die bauliche Konzeption
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1672.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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k konnten erste der beschriebenen Aufgaben ge- leistet werden. Bisher im Rahmen der Projektführung erbrachte Leistungen sind per 1. Januar 2009 nicht mehr möglich. Die Erfahrungen der ersten Monate nach und nicht mehr in einem Versicherungskontext betreut. Die wichtigsten Inhalte des Konkordats Ein erster Entwurf der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK für ein Sonderpäda Massnahmen können aber bereits vor der Einschulung beginnen und/oder im Rahmen der Absolvierung einer ersten Berufsbildung oder einer Allgemeinbildung auf der Sekundarstufe II bis in den nachobligatorischen
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1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schulentwicklung des Kantons Zug bedeuten. Er erachtet jedoch die Vorverlegung der Notengebung auf das erste Semester der 4. Primarklasse in Ergän- zung der Beurteilungsgespräche als sinnvoll und beantragt deshalb Kompetenzbereichen ausbauen. Gleichzeitig soll auf das kommende Schuljahr die Notengebung auf das erste Semester der 4. Primarklasse wieder eingeführt und damit dem Anliegen des Motionärs und der Mitun Primarklasse erteilt werden müssen (erstmals Ende Januar in der 2. Primarklasse, das heisst nach dem ersten Semester in der 2. Primarklasse). Die bisher vorgeschriebenen Beurteilungsgespräche sollen weitergeführt
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1845.2 - Antwort des Regierungsrates
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diese Entwicklung aufmerk- sam gemacht und im Rahmen ihrer Möglichkeiten reagiert. So wurde eine erste Sachbearbei- tungsstelle für Jugenddelikte geschaffen und das regierungsrätliche Schwerpunktprogramm thematisiert wurden. Der Auftakt des Projekts "Gemeinsam gegen Gewalt" ist gelungen und die für das erste Jahr der Projektumsetzung ge- setzten Ziele wurden erreicht. Am 26. März 2010 wurden im Rahmen einer
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1850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zuger Kantonsrats. Start CAS-2 und CAS-3 im 2011, Start erste Master Thesis im Früh- jahr 2012. Erfolgsevaluation Spätestens nach Abschluss des ersten (2012) oder zweiten (2013) kompletten MAS erfolgen eine Vorabklärungen für die Schaffung eines solchen Fachhochschulinstituts. Nachdem das tfz im Juli 2007 eine erste Projektskizze auf eigene Kosten erarbeitet hatte, wur- den die weiteren Arbeiten durch die Volksw dem Entscheid des Zuger Kantonsrats und dem Ablauf der Referendums- frist). Start erstes CAS mit 10 Studierenden, der ersten Fach- und Firmen- kurse und der Beratungstätigkeit ab September 2010, evtl. früher
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1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zeitpunkt für die neue Nutzung umgebaut und (im Rahmen der notwendigen Sanierung) er- gänzt werden. Erste Berechnungen ergaben, dass an der Kantonsschule ein Ausbaubedarf (bei 70 Klassen) von rund 2000 m2 Kantonale Gymnasium Menzingen (KGM) nahm im Sommer 2002 seinen Betrieb auf. Im Juni 2006 hat der erste Jahrgang am KGM die Maturitätsprüfungen abgelegt. Da die Gebäude in Menzingen nur Platz für maximal für die Schule lassen sich aus Platzgründen nicht auf der Parzelle GS 1329 realisieren. Für die Erstellung der Sportplätze und der Besucherparkplätze gewährt das Institut Menzingen dem Kanton ein Nutzungsrecht
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1855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und das UVEK beauf- tragt, Ende 2010 eine Vernehmlassungsvorlage mit zwei Varianten vorzulegen. Die Erste rech- net mit einem Investitionsbedarf von 21 Mia. Franken, die Zweite mit einem solchen von 12 Mia dass für Investitionen des beschlossenen ZEB-Paketes die Mittelverfügbarkeit fehlt und er stellt erste Angebotsschritte frühestens auf 2025 in Aussicht. Er verweist auf den Artikel 12 Abs. 3 im ZEBG wonach ZBT II wird der im Rahmen der sog. Alpentransit-Abstimmung vom Volk beschlossene und vom Bund zu erstellende Eisenbahntunnel zwischen Thalwil und Baar ver- standen. Er ist die Fortsetzung des im Jahr 2003
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1985.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Kürzun- gen möglich sind. Dieses Vorgehen hätte zur Folge, dass der Kantonsrat Ende November eine erste Lesung des Budgets vornehmen und dem Regierungsrat den Auftrag erteilen würde, die Pauschalkürzung Amtsnummer 1580 Denkmalpflege Im Konto 1580.31899 sind 250'000 Franken budgetiert. Dies ist eine erste Tranche von insge- samt 590'000 Franken, welche für eine umfassende Überarbeitung des Inventars der mutmasslich Ende 2010 kein definitiv genehmigtes Budget 2011 vor, sondern lediglich ein Ergebnis erster Lesung. Gemäss § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kantonsrates vom 1. Dezember 1932 (BGS 141.1)
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1894.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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rechtzeitig klä- ren und installieren. Dieser Investitionsbeitrag an eine Behinderteneinrichtung ist der erste nach Inkrafttreten der NFA. Für die Kommissionsmitglieder war es deshalb wichtig zu erfahren, wie sub- missionsrechtlichen Vorgaben ausgeschrieben. Die Kommission wurde informiert, dass bereits eine erste Sitzung zwischen der Direktion des Innern, der Baudirektion sowie der Stiftung Maihof Zug betreffend Sonnhal- de bei der ersten Ausbauetappe 2001/02 eine Gesamtsubmission für den Ausbau auf drei Wohngruppen durchgeführt wurde. Hingegen wurden damals nur die Teillose für die ersten bei- den Wohngruppen
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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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später zur Verfügung stehen. Die Kosten betragen nach ersten Schätzungen rund 26 Mio. Franken. 3.3 Kosten und Finanzierung des Aus- und Neubaus a. Erste Phase Die Alfred Müller AG baute für die International einer Unterstützung geführt. Bisher wurden der Schule 2.2 Mio. Franken als Unterstützung für die erste Phase zugesagt. 4. Begründung für die kantonale Mitfinanzierung a. Beispiele aus anderen Kantonen anlage genutzt wird, bereits vollumfänglich belastet ist, kann keine weitere Grundpfandsiche- rung erstellt werden. 5. Inhalt der Kantonsratsvorlage Im Kantonsratsbeschluss gewährt der Kanton in § 1 der