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2510.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts sowie der Schätzungskommission (gedruckter Bericht)
vorliegende 19. Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts betrifft die Jahre 2013 und 2014, somit das erste Drittel der Amtsperiode 2013 bis 2018. Im Mai 2012 wurden in stiller Wahl die folgenden Richterinnen ssion ein Zwischen- bericht über ein Geschäftsjahr war, ist der vorliegende Geschäftsbericht der erste ordentliche Rechenschaftsbericht und umfasst die ordentliche Berichterstattung über zwei Geschäftsjahre Verfahren per 31.12. 6 11 17 Die Enteignungsverfahren der Schätzungskommission sind überwiegend mit der Erstellung eines öffentlichen Werkes (Strassen und dergleichen) verbunden und werden im koordinierten Verfahren
1602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
4.2.1 Ausbau Klientinnen- und Klientenplätze / Tagestaxen / IVSE Im April 2003 unternahm der VTG erste Anstrengungen, die ‚sennhütte’ baulich zu erweitern. Ein konkreter Antrag auf Ausbau der Büroarbeitsplätze Konsumentenpreisindex für den Januar des entsprechenden Jahres erst im Februar vorliegt, wird eine erste Teilzahlung frühestens im Februar erfolgen können. Die zweite Teilzahlung wird im Juli/August erfolgen 2000 80.10 % 2001 71.80 % 2002 97.80 % 2003 89.07 % 2004 99.30 % 2005 98.50 % 2006 78.50 % 2007 / erstes Halbjahr 90.46 % 4.1 Finanzielle Situation Die Wohnsitzgemeinden/-kantone der Klientinnen und Klienten
1646.04 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fahrzeuge pro Stunde und Richtung zu beschränken. VI Etappierung VI.1 Folgen einer Etappierung Eine erste Etappe könnte den Knoten Südstrasse mit dem neuen Knoten Inwilerriedstrasse verknüpfen. Die neue Strasse Teilrealisierung denn über die Rigistrasse. In der Summe ist eine Entlastung möglich. Durch eine erste Etappe würden die Gebiete entlang der nördlichen und südlichen Route von und zu den Berggemeinden der Ägeristrasse in den Abschnitten in Zug und Baar sowie jene im Zent- rum von Baar erfolgen in erster Linie durch die Funktion "Verbinden" der neuen Tangente Zug/Baar. Der Verkehr von und zu den Ber
1646.05 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Etappierung der Tangente. Sie war sich jedoch über die Länge der ersten Etappe nicht einig. Während ein Kommissionsmitglied eine erste Etappe nur vom Knoten Neufeld bis zur Verlängerung der Industriestrasse einer Planungsstudie sind. Die Gemeinden Zug und Baar sind in die Projektorganisation eingebunden. Erste Studienergebnisse liegen als Arbeitspapier vor. Sie werden Grundlage für die Ausarbeitung eines Generellen ausgegangen wer- den muss. Diese Ausgangslage führt dazu, dass im Brandfall die Selbstrettung an erster Stelle steht. Die Automobilistinnen und Automobilisten können wegen der Ausbreitungsgeschwindig-
1669.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem Ergebnis befassen können. Die Festsetzung ist auch Grundlage für bereits im Gange befindliche erste Arbeiten am Teilvorprojekt für den Stadt- tunnel, das die Baulinienplanung ermöglicht. Die Baudirektion Der Regierungsrat bemüht sich, die Zahl der fälligen parlamentarischen Vorstösse zu reduzie- ren. Erste Kategorie der noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstösse: Beim Zwischen- bericht vom 26. April sgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen wurde am 19. Februar 2008 vom Regierungsrat in erster Lesung beraten. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde beauftragt, bis Ende Mai 2008 bei den betroffenen
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
müsse eine unkomplizierte Meldung möglich sein. Im Sinne einer zeitgerechten Kommunikation soll der erste Kontakt zur Polizei im Zweifelsfalle eher zu früh als zu spät erfolgen. Mit dem zwingenden Ausschöpfen Verknüp- fung mit der Strafdrohung von Art. 292 StGB in der Regel erst dann aufzunehmen, wenn auf eine erste Vorladung hin nicht reagiert wurde. Seite 10/16 2733.1 - 15416 7.2. § 16b Bedrohungsmeldung an die inalpräventi- on (SKP) mit einer Situationsanalyse zum Stand der kantonalen Projekte beauftragt. Als erster Kanton hat der Kanton Solothurn ein sogenannt umfassendes, d.h. ein behörden - und instituti- on
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Inkrafttreten verzögert werden kann. Die Zweiteilung der Ge- setzesänderung hat den Vorteil, dass der erste Teil der PBG-Änderung mit den Anpassun- gen an das geänderte RPG zeitlich unabhängig vom zweiten Teil für Auszonungen, oder für weitere Massnahmen der Raumplanung nach Art. 3 RPG verwendet werden. Der erste Fall wird im Kanton Zug wohl kaum vorkommen. Im letzteren Fall sollen verschiedene Massnahmen, namentlich Vorstösse sowie An- liegen aus der Praxis umgesetzt werden. Im vorliegenden ersten Teil der PBG-Teilrevision geht es in erster Linie um die Einführung und Umsetzung des höherrangigen Rechts, namen tlich
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Inkrafttreten verzögert werden kann. Die Zweiteilung der Ge- setzesänderung hat den Vorteil, dass der erste Teil der PBG-Änderung mit den Anpassun- gen an das geänderte RPG zeitlich unabhängig vom zweiten Teil gangsfrist von fünf Jahren gilt (Art. 38a Abs. 4 und 5 RPG), ist es für den Kanton wichtig, dass der erste Teil der PBG-Änderung möglichst bald vorgenommen werden kann. - Teil 2 der PBG-Änderung ist demgegenüber aufgrund der Bebau- ungsplanpflicht bereits hohen Anforderungen genügen. Ein Bebauungsplan muss in erster Linie schon einmal die Voraussetzungen von § 32 PBG erfüllen. Die Gestaltung der Bauten und A n-
2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ins Gleichgewicht zu bringen. Für das Budget 2015 hat der Regierungsrat am 24. Juni 2014 bereits erste Sofortmassnahmen beschlossen. So wurden in der Laufenden Rechnung 36 Millionen Franken sowie in der sollte, würde die resultierende Entlastung voraus- sichtlich im unteren sechsstelligen Bereich liegen. Erste Schätzungen haben ergeben, dass im Jahr 2018 so eine Einsparung von 200 000 Franken möglich ist. Diese sollen künftig Wunsch- und andere attraktive Kontroll- schilder auf freiwilliger Basis erworben oder ersteigert werden können. An der Massnahme wird festgehalten. 8.27. Verzicht auf Kantonsbeiträge bei Grossanlässen
2559.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
umgesetzt habe. Der Antrag wurde mit 7 Nein- zu 6 Ja-Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Erste Schlussabstimmung In der ersten Schlussabstimmung wurde das Budget mit 4 Ja- zu 5 Nein-Stimmen bei 4 Enthal- tungen Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltung, auf die Abstimmungen betreffend Pauschalkürzungen und die erste Schlussabstimmung zurückzukommen. Das Rück- kommen auf bereits gefasste Beschlüsse ist in § 26 Abs n in www.zg.ch. Der Finanzdirektor hat uns informiert, dass das Entlastungsprogramm 2015–2018 in erster Li- nie Optimierungen umfasste. Es zeigt sich, dass diese Entlastungen nicht genügen, um bereits

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