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2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Anschluss die Petition «Für starke Zuger Schulen» (vgl. Kapitel 8) sowie ein Gesuch um Einsicht ins erste Kommissionsprotokoll beraten. Im Anschluss an die letzte Sitzung vom 25. Januar 2016 hat die Kommission gebühren wehrt und entsprechend den zweiten Teil der Massnahme ablehnt. In der Kommission war der erste Teil der Massnahme (Anpassung des Polizei -Organisations- gesetzes) weitgehend unbestritten. Die des Waldgesetzes, so insbesondere das Anzeichnen der zu fällenden Bäume, die Mitarbeit bei der Erstellung von Instrumenten der Waldplanung und die baupolizeilichen Aufgaben. Diese Leistungen werden mit
2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
wird wie folgt geändert: § 46 Gehaltsstufen 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten entspricht dem Maximum der Gehaltsklasse. 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus neunzehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe ent- spricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich je- weils um den im Wald». 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst. Es kann forsttechnische Weisungen erlassen. 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst
2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ertere Schutzziele formuliert sowie die Akzeptanz und Verankerung des BLN gefördert werden. Eine erste Phase umfasste fünf Pilotprojekte, in denen der Kanton Zug für das BLN-Gebiet Nr. 1307 «Glaziallandschaft Gemeinden zur Verfügung gestellt und periodisch nachge- führt. Die Konsultationsgebiete liefern eine erste grobe, räumliche Triage im Rahmen der Stö r- fallvorsorge; ihnen kommt keine direkte, rechtlich v Instrument. Wie bereits erwähnt, fand Ende September 2016 eine Begehung statt. Für das Vorprojekt erstellte die ENHK Anfang November 2016 ein Gutachten, in dem sie sich positiv zum Vorhaben äussert. Der Eintrag
2762.5 - Antrag des Regierungsrats (WAG)
vor. Der genannte Teil des Gesetzes darf daher nicht mehr angewendet werden.] die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. 1 Lehnt Gemeinderat bei Kantonsratswahlen und der Regierungsrat bei Regie- rungsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. 2 Kann Antrag des Regierungsrates vom 27. Juni 2017; Vorlage Nr. 2762.5 (Laufnummer 15486) 1 Erreichen im ersten Wahlgang weniger Kandidatinnen oder Kandidaten das ab- solute Mehr, als Mandate zu vergeben sind
1715.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
dem der Kanton Zug im Jahre 1971 beigetreten ist, wurden in der schweizerischen Bildungslandschaft erste Harmonisierun- gen umgesetzt hinsichtlich des Schuleintrittsalters, der Länge der Schulpflicht und nicht ganz korrekt oder zumindest missverständlich. Überdies kann der Zeitpunkt des Eintritts in das erste Kindergartenjahr auf Gesuch der Eltern hin um ein Jahr verschoben werden. Seite 4/6 1715.3 - 12959 jahr (Grundstufe) oder die Einführung einer Basisstufe, die die beiden Kindergartenjahre und die ersten beiden Primarschuljahre umfasst. Zu den einzel- nen möglichen Modellen laufen zurzeit in der Zen
1626.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorzulegen. Um dieses Ziel zu erreichen, führte die Baudirektion verschiedene Pla- nungen durch. 2.1.1. Erste Stufe Um eine Umfahrung in Unterägeri vorzubereiten, nahm die Baudirektion in den verschiedenen Planungs- weitere Prüfung. Seite 3/14 1626.1 - 12593 Abbildung 1: In der ersten Stufe favorisierte Variante 2.1.2. Zweite Stufe Die Ergebnisse aus der ersten Stufe wurden in diesem zweiten Planungsschritt konkretisiert schen Bodennutzung widerspricht. Gegen den Standort "Mono" auf dem Gaswerkareal sprechen sich in erster Linie auch die Rek- toren der Sekundarstufe II aus, welche eine zu grosse Ballung von Schülerinnen
1694.2 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fahrzeuge pro Stunde und Richtung zu beschränken. VI Etappierung VI.1 Folgen einer Etappierung Eine erste Etappe könnte den Knoten Südstrasse mit dem neuen Knoten Inwilerriedstrasse verknüpfen. Die neue Strasse Teilrealisierung denn über die Rigistrasse. In der Summe ist eine Entlastung möglich. Durch eine erste Etappe würden die Gebiete entlang der nördlichen und südlichen Route von und zu den Berggemeinden der Ägeristrasse in den Abschnitten in Zug und Baar sowie jene im Zent- rum von Baar erfolgen in erster Linie durch die Funktion "Verbinden" der neuen Tangente Zug/Baar. Der Verkehr von und zu den Ber
1717.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Kunstbautenerneuerungen) und Rad- strecken. II. GRUNDLAGEN, PROJEKTBEGRÜNDUNG, PROJEKTBESCHRIEB Eine erste Inspektion des Tiefbauamtes im Jahre 1994 und ein zuvor eingegangener Hinweis der SBB führten dazu überbrückt und aus zwei Endfeldern von je 8.40 m Länge, die die Bahnböschungen über- queren. Eine erste Variante sah vor, die Brückenplatte von 31.80 m Länge ausserhalb des Ver- kehrsbereichs zu fabrizieren nach den SIA-Normen aus dem Jahre 1956 bemessen. Das Bedürfnis für das Instandsetzungsprojekt ist in erster Linie mit dem materialtechnologisch schlechten Zustand der Brückenplatte begründet. Kritisch ist
1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kontaktstelle erarbeitete erste Unterlagen für Unternehmen zum Wirtschaftsstandort Zug, nahm Kontakt mit Wirtschafts- förderungsstellen anderer Kantone auf, gestaltete die erste Website des Kantons und nahm schriftlich gegenüber dem Kanton Zürich anregte. Auch für diese Regierungskonferenz besteht ein erster Entwurf, zu dem die Kantone Stellung ge- nommen haben. Seite 8/12 1769.1 - 12962 b. Vision und A Beitritt zum Verein Metropolitanraum Zürich und gleichzeitig zur Stiftung Greater Zurich Area. Mit dem ersten Beitritt ist auch die Mitwirkung in einer neuen Regierungskonferenz des Kantons Zürich mit seinen
1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
geregelt. Die Vernehmlassungsfrist zum Psychologieberufegesetz ist am 31. Oktober 2005 abgelaufen. Eine erste Sichtung der Vernehmlas- sungsergebnisse liess erkennen, dass der Gesetzesentwurf kontrovers disku- der Bevölkerung bezüglich des Nichtraucherschutzes festgestellt werden. Der Kanton Tessin war der erste Kan- ton, der mit dem Rauchverbot in der Gastronomie den Schutz vor dem Passivrau- chen gesetzlich Be- sucher grundsätzlich bei der Veranstalterin bzw. beim Veranstalter. Sie bzw. er hat für die Erstellung eines adäquaten Sicherheitskonzeptes besorgt zu sein und die Be- reitschaftskosten für den San

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