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1646.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gemeinden den Auftrag, die Planung der Kantonsstrassen im Raum Zug/Baar selbst an die Hand zu nehmen. Erste Priorität hatte dabei eine Nord-Süd-Verbindung zwischen dem Au- tobahnanschluss Baar und dem Siemens-Areal Randbedingung für die Höhenlage der Strasse ist der Grossacherbach. Er quert die Strasse zweimal. Die erste Querung ist beim Hof Grossacher, die zweite Querung bei der Grundwasserfassung Sternen. Der Bach muss Gemeinde Baar den Auftrag, eine Planungsstudie für den Anschluss der Berggemeinden an die Autobahn zu erstellen und darin auch die Erschliessung des Baarermatt- und des Göbliquartiers zu berück- sichtigen. 2001
2569.4a - Synopse
46 Gehaltsstufen § 46 Abs. 1 (geändert) 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten entspricht dem Maxi- mum der Gehaltsklasse. 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus neunzehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den achtzehn- (geändert) 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst. Es kann forsttechnische Weisungen erlassen. 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst
2569.3a - Synopse
46 Gehaltsstufen § 46 Abs. 1 (geändert) 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten entspricht dem Maximum der Gehaltsklasse. 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus neunzehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den a (geändert) 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst. Es kann forsttechnische Weisungen erlassen. 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst
2572.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Nachfrage 1: Mit dieser Antwort war die Stawiko nicht zufrieden. Erst auf unsere Nachfrage nach der erste n Sitzung haben wir die gewünschte detaillierte Kostenaufstellung erhalten, die wir diesem B e- richt vorberatenden Kommission - 4. Mai 2016: Beratung in der Staatswirtschaftskommission: Bericht - Juni 2016: Erste Lesung im Kantonsrat - Mitte Juni / Juli 2016: Submission im Einladungsverfahren für die Abstimmungsanlage Installationen usw.). Woher kommt die Dis- krepanz zwischen den Beträgen Büro und VK? Antwort 1: In einer ersten Stellungnahme hat die Staatskanzlei darauf hingewiesen, dass d ie Kosten auf Seite 4 Büro aus der
2572.1a - Beilage (Reglement)
Ratsmitgliedern drei Bedienungsknöpfe auf ihrem Pult zur Verfügung, nämlich a) Knopf 1 (grün) für das erste Mehr; b) Knopf 2 (rot) für das zweite Mehr; c) Knopf 3 (gelb) für ein allfälliges drittes Mehr. 2 Stimmabgaben, individuell für jeden Sitzplatz, erscheinen auf den Bildschirmen wie folgt: 1. Grün für das erste Mehr; 2. Rot für das zweite Mehr; 3. Gelb für ein allfälliges drittes Mehr; 4. Weiss für Enthaltung; gegliedert. 2 Nach jedem Namen stehen fünf Spalten für die Stimmabgabe zur Verfü- gung, nämlich 1. Erstes Mehr (grün bei grafischen Darstellungen); 2. Zweites Mehr (rot); 3. Allfälliges drittes Mehr (gelb);
2588.2 - Antwort des Regierungsrats
ung wird oft festgestellt, dass sich Firmen, insbesondere solche im internationalen Kontext, als erste Prior i- tät auf vorhandene Fachkräfte im Arbeitsmarkt und als zweite Priorität auf die Investition iz-e10.html 2588.2 - 15184 Seite 5/6 eine Lehre grossmehrheitlich englischer Sprache ermöglicht. Erste Klassen bzw. Lernende h a- ben am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug (KBZ) und am Gewerblich-industriellen
2594.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatz - kandidaten für gewählt (§ 51 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen Gemäss § 58 Abs. 1 WAG entscheidet der Kantonsrat über die Gültigkeit der Kantonsratswahlen. Da der erste Ersatzkandidat, Silvan Hotz, die Wahl abgelehnt hat, ist die zweite Ersatzkandida- tin, Barbara Häseli
2381.2a - Beilage 1 (Bundesinventar Flachmoore)
Beilage 1 Bundesinventar der FIachmoore von nationaler Bedeutung Objekt Inventaire f6d6ral des bas-marais d'importance nationale Objet Inventario federale delle paludi d'importanza nazionale Oggetto L
2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ermahnen, Rechtswidrigkeiten zu beheben. Dies ist als Ausfluss des Verhältnismässigkeitsprinzips die erste Massnahmenstufe. Der Regie- rungsrat wird sich kaum weigern, eine Empfehlung des Kantonsrats zur Behebung sung erübrigt. Motion: Eine Motion mit dem Begehren, eine klare Rechtswidrigkeit zu beheben, ist der erste Verfahrensschritt für eine Weisung (vgl. Ziff. 5.8). Sobald eine solche Motion erheblich erklärt worden Teil. Der Wortlaut hat einen höheren Konkretisierungsgrad als Abs. 1 Bst. c erster Teil oder Abs. 1 Bst. d. In Abs. 1 Bst. c erster Teil heisst es nur: «Oberaufsicht über die Behörden». Abs. 1 Bst. d lautet
2424.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
k- lungen zu beachten sein. Die Verabschiedung der Botschaft zu Handen des Parlaments ist für das erste Semester 2015 geplant. Abhängig von der Dauer der Beratungen im Parlament und dem Ergreifen eines Rechtsdienst des FD-Direktionssekretariats und die Steuerverwaltung beratend Einsitz nehmen sollen. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Herbst 2014 stattfinden. Die Gemeinden werden

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