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1300.02 - Antrag des Regierungsrates
oder wird während der Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Gemeinderat den ersten Ersatzkandi- daten oder die erste Ersatzkandidatin für gewählt. Der Beschluss des Ge- meinderates ist im Amtsblatt der Kandidatenstimmen der einzelnen Kandidaten und Kandida- tinnen. § 43 Verteilung der Mandate a) Erste Zuteilung: Vollmandate Die zu vergebenden Mandate werden den einzelnen Listen im Verhältnis ihrer der Bewilligung der Staatskanzlei. 4 § 20 Protokoll 1 Über das Ergebnis jeder Wahl und Abstimmung erstellt das Zählbüro ein Protokoll gemäss den Vorgaben der Staatskanzlei. Es ist vom Präsidenten oder der
1332.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ungen zu schaffen. Eine erste Analyse des neuen Museumsdirektors er- gab, dass vor einer umfassenden Weiterentwicklung des Museums, die ent- sprechende Zeit beansprucht, erste Verbesserungen im Museumskonzept umfassenden Analyse, die der neue Museumsdirektor unmittelbar nach seinem Amtsantritt aufgenommen hat. Erstes Ergebnis sind sofortige Schritte, die nur mit den im Rahmen dieser Vorlage beantragten baulichen
2223.2 - Antwort des Regierungsrates
Entwicklung der Sonderschulung der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug machen. Die erste Erhebung fand im Jahre 2000 statt, eine zweite noch vor Einführung der NFA im Jahre 2003. Es folgte und Logopädie im Frühbereich / Quelle: Kanton Zug, Amt für gemeindliche Schulen * Umsetzung NFA und erste Leistungsvereinbarung ** Sonderschulung aus sozialen Gründen neu durch die Direktion für Bildung und sich vor Ort zu beschulen. Die Regierung des Kantons Schwyz beschloss dazu drei Lösungsansätze: Erstens Ausbau der integrativen Lösungen (besondere Förderung in der Regelklasse integriert), zwe i- tens
2221.1 - Postulatstext
im Bahnhof Zug von Süden her aus Richtung Walchwil gemäss Richtplan ein. Die Realisierung soll als erste Etappe in Form eines Stumpengeleises erfolgen. Begründung: Die intensiven Diskussionen um die Aus 3 / Vorhaben Nr. 1 als Zwischenergebnis enthalten. Der vorgezogene Bau eines Stumpengeleises als erste Etappe entspricht somit dem Zuger Richtplan.  Weil die S2 im Bahnhof Zug bei ihrer Ankunft dem F
2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
2013 wurden zunächst die Abklärungsaufträge aus der ersten Kommissionssitzung behandelt. Anschliessend erfolgten die Eintretensdebatte sowie der erste Teil der Detailberatung. Wiederum wurde die Finanzdirektion einer Enthal- tung angenommen. § 3 Abs. 2 Antrag aus der Kommission zur Ergänzung von § 3 Abs. 2 erster Satz Die Bestimmung «Werden die Ausgangsdeckungsgrade gemäss Art. 72b BVG, Stichtag 1. Januar 2012 ierung befindet. Sobald die Vollkapitalisierung erreicht ist, spielt die Regelung von § 3 Abs. 2 erster Satz keine Rolle mehr und es gelten die Regeln der Vollkapitalisierung. Sinkt der Deckungsgrad unter
2214.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Der erste Abschnitt von L 11.3.1 war in der Kommission unbestr itten und wurde einstimmig an- genommen. Bei der Beratung des zweiten Abschnittes beantragt die Kommission einstimmig , dass der erste Satz und Anlagen zu den Bauzonen zählen, wurde diskutiert, dass der Richtplantext von S 1.2.2 nach dem ersten Satz wie folgt zu ergän- zen sei: "Ausgenommen sind die Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten igentümer gebü h- rend Rechnung zu tragen sei. Die Kommissionsmehrheit beschloss, in S 10.1.1 im ersten A b- schnitt eine Ergänzung mit folgendem Wortlaut vorzunehmen: "… Dazu unterstützen sie unter B
2177.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
das vorläufig lediglich im Rohbau erstellt werden soll. Dafür wäre die Kreditlimite um 3.09 Mio. auf 25.71 Mio. Franken zu erhöhen. Seite 2/4 2177.5 - 14287 2. Erste Beratung An der Sitzung vom 21. März für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Erste Beratung 3. Zusätzliche Abklärungen durch die Baudirektion 4. Eintretensdebatte 5. Detailberatung sechstes Geschoss des Erweiterungsneubaus zu erhöhen (Vollausbau), wobei vorerst lediglich der Rohbau erstellt und die Fertigstellung des Zusatzge- schosses durch einen einfachen Kantonsratsbeschluss freigegeben
2194.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ausreichend Gelegenheit, ihre Fragen und Anliegen zu formulieren. Nach der Eintretensdebatte erfolgte der erste Teil der Detailberatung. Die Finanzdirektion wurde im Hinblick auf die zweite Kommiss i- onssitzung das Whistleblowing- Verfahren bei den wenigen zu erwartenden Fällen adäquat klein zu halten, bis erste Erfahrun- gen damit allenfalls eine andere Lösung nahelegen würden. Diskutiert wurde ferner, ob die nalgesetz aufgenommen werden. Seite 2/15 2194.3 - 14326 2. Ablauf der Kommissionsberatungen An der ersten Kommissionssitzung vom 18. Februar 2013 führte Regierungsrat Peter Hegglin in die Vorlage ein und
2066.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ng und der Gebäudetechnik. Beide Wege sind mit globalen Finanzhilfen an die Kantone geebnet, der erste im Rahmen der Pro- grammvereinbarung zwischen Bund und Kantonen für Beiträge nach den von der Konferenz Jahre, mit zwei fünfjährigen Pro- grammperioden. Die vorliegende Programmvereinbarung gilt für die erste Fünfjahresperiode. Eine private Unternehmung besorgt die Programmführung, und 15 Kantone, unter ihnen zu beanspruchen. Die gut gedämmte Aussenhülle von Gebäuden steht mit § 2 KRB Energiebeiträge I an erster Stelle, gefolgt von den weiteren Objekten, nicht zuletzt den unter § 5 KRB Energiebeiträge I zusam-
2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
mehreren tausend Personen in den vergangenen zwei Jahren keine Verweigerungen zur Teilnahme bekannt. Erste Erfahrungen im Kanton Basel-Land gehen in die gleiche Richtung. Im Kanton Luzern werden diese Ers tauscht Informationen aus und arbeitet mit ausgewählten Partnerinnen und Partnern zu- sammen. Die erste wichtige Gruppe von Partnerinnen und Partnern bilden verwaltungsinterne Stellen (z.B. Berufsbildung hen Gesellschaft (Art. 2 VIntA). Integra- tion wird als Querschnittaufgabe verstanden, welche in erster Linie über die Regelstrukturen zu erfolgen hat (Art. 2 Abs. 2 und 3 VIntA). Voraussetzung für eine

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