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3161.4 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
bezüg- lich des Antragrechts des Regierungsrat analog angewendet wird, einen Zusatzantrag für die erste Lesung im Kantonsrat. Der Regierungsrat beantragt für die Ausrichtung von rückzahlbaren Darlehen und Bundesrats im Interesse einer raschen Umsetzung nicht geändert werden. Aus demselben Grund wird auch die erste Auszahlungstranche bis 400 Millionen Franken, wie im geltenden Covid-19-Gesetz vorgesehen, hälftig werden. Der Bundesanteil an den Unterstützungsmassnahmen der Kantone soll neu geregelt werden: Die ersten 400 Mil- lionen Franken der Ge-samtausgaben werden wie bisher hälftig auf die Kantone und den Bund
3155.2 - Antwort des Regierungsrats
n prüfen die Einführung von exam.net und sammeln im kommenden Seite 6/8 3155.2 - 16334 Schuljahr erste Erfahrungen. Das Hacken einzelner Noten wäre in Abhängigkeit des Um- fangs zu beurteilen, es wäre tsdirektion (VD) belaufen sich die Budgets auf 1,4 bzw. 1,2 Millionen Franken. Die Schulen sind erstens angehalten, innerhalb dieses 1 Der Initialisierungsauftrag für NIKAS (Neuorganisation IT kantonale werken synchronisiert. Aufgrund der Prioritäten von Microsoft stehen die Schulen dabei nicht an erster Stelle. Teams war mehrfach gestört, was aber auf Probleme bei Microsoft und Google zurückzuführen
3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kommissionsberatung Der Kommissionspräsident eröffnete die erste Kommissionssitzung vom 27. Januar 2020 mit einem kurzen Überblick über den Ablauf der ersten Sitzung. Anschliessend präsentierten Ge- sundheitsdirektor laufenden Revision des Datenschutzgesetzes koordinieren liesse. Der Kommission war bewusst, dass die erste Lesung des Datenschutzgesetzes im Kantonsrat am 27. Februar 2020 stattfinden würde. Die Kommission sundheitsdirektor Martin Pfister und seine Generalsekretärin, Beatrice Gross, die Vorlage. In der ersten Kommissionssitzung beschloss die Kommission Eintreten und erteilte der Gesund- heitsdirektion vier Abklä
2996.4c - Beilage Stellungnahme Regierungsrat
Zug in der Vernehmlassung vom 19. September 2018 Die erste Vernehmiassung des Kantons Zug vom 19. September 2018 betraf einzig das GSK. Diese erste Vernehmlassung war aber im Vergleich zu den zwei nac vom 2. April 2019) integriert. Die Sicherheitsdirektion hat die FDKL zu einer Stellungnahme zu den ersten drei Abklärungs aufträgen eingeladen. Der Präsident der FDKL beantwortete die entsprechenden Fragen bereits feststanden und daher kaum mehr verändert werden konnten. Der Kanton Zug stellte in dieser ersten Vernehmlassung vom 19. September 2018 sieben Anträge, von de nen vier vollständig und zwei grösstenteils
3058.3a - Beilage 1 FAQ
Beiträge könnten für dieses Stu dienjahr gemäss den Regelungen der IUV 2019 berechnet werden. Die erste Rechnungsstellung für dieses Studienjahr würde im April 2022 erfolgen. 2. Welche Beiträge werden zum dieser Grundlage berechnet werden. Sie trifft diese Entscheidung per Zweidrittelmehr heit. Für das erste und das zweite Studienjahr der medizinischen Studiengänge wird — wie auch unter der IUV 1997— mit ch EDK 1 CDIP j CDPE 1 CDEP 1 resultieren würden, den Kantonen in den ersten drei Jahren nur anteilig verrechnet: zu 25% im ersten Jahr, zu 50 % im zweiten Jahr, zu 75 % im dritten Jahr. Erst im vierten
3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sich eine Wiedergabe in diesem Bericht erübrigt. Seite 2/26 3185.3 - 16615 B. EINTRETENSDEBATTE Die erste Kommissionssitzung fand am 25. Februar 2021 statt; es nahmen alle 15 Kommis- sionsmitglieder daran werden müsse. Sollte der Rahmenkredit nicht per Anfang 2022 vorliegen, sei es jedoch möglich, das erste Jahr (2022) mit kantonalen Geldern zu überbrücken. Stimmen aus der Kommission erachteten es als wichtig folgenden Formulierungsvorschlag für die Abs. 2 und 3: «2 Neue Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass mög- lichst geringe Energieverluste eintreten und ein effizienter Betrieb
3185.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
informiert, dass die Inkraftsetzung des rev. EnG bis zum 31. Dezember 2021 nur möglich ist, wenn die erste Lesung im Kantonsrat am 1. Juli 2021 stattfindet und die Referendumsfrist ungenutzt verstreicht. 3 kann. Die Motion wird für die Kantonsratssitzung vom 1. Juli 2021 eingereicht, an welcher auch die erste Lesung zur Teilrevision des Energiegesetzes stattfinden wird. 4. Detailberatung Die Stawiko hat die gemäss dem neuen § 4c notwendig sein wird. Bis diese Informationen, Abklärungen und Berechnungen im ersten Quartal 2022 vorliegen, be- auftragte die Kommission die Baudirektion, 3,5 Millionen Franken im Budget
154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
(z. B. Berufsprü- fung dipl. Arbeitsagogin/-agoge) - Höhere Fachschule Sozialpädagogik Erfahrung Erste Berufserfahrung Wenigstens drei Jahre Berufserfahrung 19 3.2. Strafvollzug Aufsicht/Betreuung Strafanstalt Berufserfahrung, verbunden mit regelmässiger Wissensaktualisierung - Bachelor/Konsekutivmaster Erfahrung Erste Berufserfahrung (Bachelor) bzw. mehrjährige Berufserfahrung mit Ausbil- dung Sozialpädagogin/-pädagoge Themendos- siers erstellen und pflegen) - Selbstständiges Erledigen organisatori- scher und administrativer Aufgaben (z. B. gesamte Vorbereitung und Koordination von Sitzungen inkl. Erstellung und Weiter-
3017.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
auch den Zuger Frauen das kantonale Stimm- und Wahlrecht mit 62.5 % an der Urne zugestanden wurde. Erste vergebliche Versuche Erstmals verlangten 1868 die Zürcherinnen anlässlich der kantonalen Verfassu Frauen auf Gemeindeebene ab. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft, www.ch.ch. Seite 2/3 3017.2 - 16249 Erste Volksabstimmung auf Bundesebene Als der Bundesrat 1957 die Schweizerinnen mit einem Zivilschutzob BGS 141.1]). Es erfolgen kein separater erster Schritt bezüglich Erheblicherklärung und dann ein separater zweiter Schritt bezüglich Erledigung (d.h. Erstellung des Berichts an sich; vgl. Tino Jorio,
2963.1a - Beilage Schlussbericht
zweistufiges Verfahren b e- schlossen, womit eine erste Teilrevision speditiv abgewickelt werden konnte, so dass die Inkraft - setzung der Änderungen der ersten Stufe auf den 1. Januar 2015 erfolgen konnte Berufs- wahlprozesses ist eine wesentliche Aufgabe der gemeindlichen Oberstufe. Die Klärung, ob der erste oder der zweite Arbeitsmarkt für Lernende mit diagnostizierter Lernbehinde- rung und/oder Lernzie ht «ZFA-Reform 2018» 63 9. Impressum Verantwortlicher Felix Schuler Version Beschreibung Datum Ersteller 0.1 Initial 06.09.2018 Felix Schuler 0.2 Input TAHE, LOTH 17.09.2018 Felix Schuler 1.0 Abgenommen

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