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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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Lernenden erhalten einen vielfältigen Einblick in die Berufsrealität in einem sozialen Betrieb und machen erste Erfahrungen im Erwerbsleben. 2 Die Ziele des Praktikums sind in den Rahmenvorgaben zur Fachmaturität einen vielfältigen Einblick in die Berufsrealität in einem Betrieb im Gesundheitswesen und machen erste Erfahrungen im Berufsleben. 2 Die Rahmenvorgaben zur Fachmaturität Berufsfeld Gesundheit geben die Schulleitung autorisierte Computer benützt werden. 5 Die Kandidatinnen und Kandidaten sind vor der ersten Prüfung auf diese Bestimmungen aufmerksam zu machen. 2. Organe § 3 Prüfungskommission 1 Die Direktion
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632.1 - Steuergesetz
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gemäss § 175 Abs. 3 Bst. a und b werden insgesamt nur einmal gewährt unter Anrechnung auf die erste oder die ersten Zuwendungen. 2 Ist eine Empfängerin oder ein Empfänger nur für einen Teil des Vermö- gens Steuerjahr 2023 und 1,6 Prozent für das Steuerjahr 2024. Der Antrag muss mit der Steuererklärung für die erste Pe- riode nach Wegfall des Steuerstatus bei der Steuerverwaltung schriftlich eingereicht werden. Der Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil- dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe
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632.1 - Steuergesetz
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gemäss § 175 Abs. 3 Bst. a und b werden insgesamt nur einmal gewährt unter Anrechnung auf die erste oder die ersten Zuwendungen. 2 Ist eine Empfängerin oder ein Empfänger nur für einen Teil des Vermö- gens Steuerjahr 2023 und 1,6 Prozent für das Steuerjahr 2024. Der Antrag muss mit der Steuererklärung für die erste Pe- riode nach Wegfall des Steuerstatus bei der Steuerverwaltung schriftlich eingereicht werden. Der Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil- dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe
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413.14 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
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Qualifikationen. 2 Zur ersten Promotionsprüfung wird zugelassen, wer die ersten beiden Se- mester an der HFW Zug absolviert hat. 3 Zur zweiten Promotionsprüfung wird zugelassen, wer a) die erste Promotionsprüfung nicht erfüllen. 4 Die erfolgreich absolvierten Zulassungsprüfungen berechtigen zum Eintritt in das erste Semester. Der Eintritt kann nach erfolgreich bestandener Zulas- sungsprüfung um maximal ein Jahr 14 § 12 Prüfungsleitung 1 Die Leitung HFW bestimmt die Prüfungsleitung. 2 Die Prüfungsleitung a) erstellt den Prüfungsplan; b) bestimmt die bei Einzelprüfungen erlaubten Hilfsmittel; c) wählt die Fache
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1267.2 - Bericht der Begleitkommission Pragma
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Pragma-Ämtern und als Pilotbetrieb in den zwei Gemeinden Oberägeri und Zug erfolgen. • Es werden bereits erste Vorbereitungen für die Evaluation des Projektes Pragma getroffen, ein entsprechendes Grobkonzept liegt
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1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kundarstufe II behandelt werden. Parallel dazu werden in enger Zusammenarbeit mit den Volksschulen erste Fälle der Oberstufe (Sekundarstufe I) aufgenommen. Das Case Management Berufsbildung ist ein stru Netzwerks hat sich vor mehreren Jahren die "AG Gewaltpräventi- on" formiert. Diese Arbeitsgruppe erstellte zusammen mit der Polizei und der Fach- stelle punkto Jugend und Kind den Leitfaden "Sicherheit bei erlassen. Dabei solle, in Ergänzung zur Motion Lötscher betreffend Massnah- men zur Jugendgewalt10 in erster Linie die Zusammenarbeit, der Informationsaustausch und die Koordination zwischen den zuständigen
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2251.10 - Synopse
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Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgän- ge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, wel- che im Wahlgang am wenigsten Stimmen erhalten hat, jeweils aus der Wahl. 2 Wer im ersten Wahlgang keine Laufnummer 14692) Weitere Anträge, die bis am 3. Juli 2014 der Staatskanzlei eingereicht wurden 3. erstellt nach Anhörung des Regierungsrats und der Gerichte die Traktandenliste; 4. leitet die Sitzungen und Verfahrensrech- te gemäss § 23 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung zu. Die engere Justizprüfungskommission erstellt einen Bericht zuhanden der betroffenen Kommission, die ihn abschliessend zur Kenntnis nimmt. § 27
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2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
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Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgänge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche im Wahlgang am wenigsten Stimmen erhalten hat, jeweils aus der Wahl. 2 Wer im ersten Wahlgang keine des Kantonsrats fest (§ 43 Abs. 1 der Kantonsver- fassung1)); 2. beruft den Kantonsrat ein; 3. erstellt nach Anhörung des Regierungsrats und der Gerichte die Trak- tandenliste; 4. leitet die Sitzungen der Protokollführerin oder des Protokollführers 1 Die Protokollführerin oder der Protokollführer erstellt ein schriftliches Protokoll, das den Ablauf der Sitzung, die Beratungen und die Beschlüsse des
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2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
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Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgänge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche im Wahlgang am wenigsten Stimmen erhalten hat, jeweils aus der Wahl. 2 Wer im ersten Wahlgang keine Kantonsver- fassung2)); 2. beruft den Kantonsrat ein; 1) BGS 154.25 2) BGS 111.1 4 [Geschäftsnummer] 3. erstellt nach Anhörung des Regierungsrats und der Gerichte die Trak- tandenliste; 4. leitet die Sitzungen der Protokollführerin oder des Protokollführers 1 Die Protokollführerin oder der Protokollführer erstellt ein schriftliches Protokoll, das den Ablauf der Sitzung, die Beratungen und die Beschlüsse des
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2313.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Antrag auf Verzicht von Umklassierungen ab. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 2 Stimmen abgelehnt. Der erste Abschnitt von V 3.9 wurde von der Raumplanungskommission mit 15 zu 0 Stimmen gutgeheissen. a.: Diese