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Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
ordnete Stelle. 2 In der Regel sollen vom Ferienanspruch mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend bezogen werden. 3 Grundsätzlich dürfen höchstens 10 Ferientage bis Ende April des folgen- den Jahres an den Arbeitszeitsaldo angerechnet und ist separat zu erfassen. 6. Ferien § 20 Berechnung 1 Für die Berechnung des Ferienanspruchs wird eine Arbeitswoche 5 Arbeitstagen gleichgesetzt. 2 Bei Teilzeitarbeit obligatorische Dienst- leistungen und Beförderungsdienste haben keine Kürzung der Ferien zur Folge. § 21 Bezug 1 Der Ferienbezug ist mit der oder dem Vorgesetzten rechtzeitig abzuspre- chen. Dabei ist auf die
Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis
des Betriebs oder des Haushalts vereinbar ist. Die Ferien können im gegenseitigen Einverständnis aufgeteilt werden, wo- bei mindestens zwei Ferienwochen pro Dienstjahr zusammenhängen müs- sen. § 10 Urlaub weise in der Form von Ferien beziehen, teilt sie oder er dies der oder dem Arbeitgebenden rechtzeitig mit. Ein Dienstaltersgeschenk von einem Mo- natslohn berechtigt zu einem Ferienbezug von 22 Arbeitstagen nisse beider Vertragsparteien angemessen Rücksicht zu nehmen. 3 831.511 § 9 Ferien 1 Es besteht folgender Anspruch auf bezahlte Ferien pro Jahr: a) Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: 5 Wochen;
831.511-A1-1-1.de.pdf
des Betriebs oder des Haushalts vereinbar ist. Die Ferien können im gegenseitigen Einverständnis aufgeteilt werden, wo- bei mindestens zwei Ferienwochen pro Dienstjahr zusammenhängen müs- sen. § 10 Urlaub teilweise in der Form von Ferien beziehen, teilt sie oder er dies der oder dem Arbeitgebenden rechtzeitig mit. Ein Dienstaltersgeschenk von einem Monatslohn berechtigt zu einem Ferienbezug von 22 Arbeitstagen Weiterbildung § 5 Einsatz § 6 Aus- und Weiterbildung 4. Arbeitszeit, Freizeit, Ferien und Urlaub § 7 Arbeitszeit § 8 Freizeit § 9 Ferien § 10 Urlaub § 11 Ersatz für Kost und Logis 5. Lohn § 12 Art und Höhe des
2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
übersteigende Teil des Zeitkontos ohne Entschädigung verfällt. Im Weiteren dürfen höchstens zehn Ferientage bis Ende April des folgenden Jahres übertragen werden.  Die Stawiko fordert den Regierungsrat sein. Die externe Vernehmlassung wird im Herbst dieses Ja h- res durchgeführt. 3.3. Zeit- und Ferienguthaben Auf Seite 22 weist der Regierungsrat darauf hin, dass für aufgelaufene Ze it- und Feriengutha-
2198.3a - Beilage 1
beginnen und am Mittwoch nach Neujahr enden. Mit dieser Ferienregelung dürften die Rektorate von Gesuchen für ei- nen vorzeitigen Ferienbeginn entlastet werden, sind doch solche Gesuche nach dieser Regelung - So 17.08.08 Sa 04.07.09 - So 16.08.09 Bei den Schulferien ist immer der erste und der letzte Ferientag aufgeführt Folgende Tage sind zusätzlich in ganzen Kanton schulfrei 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 wenigen Stellungnahmen kommt der Wunsch nach einer besseren Verteilung der Schulwo- chen resp. Ferienwochen zum Ausdruck. Sie könnten sich z.B. die Verschiebung einer Woche von den Sommer- auf die Herbst-
3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Erhöhung Ferienanspruche Verwaltungsangestellte 6.4.5 3 700 000 Abgeltung Ferienanspruch mittels zusätzlicher Entlastungs- lektion kantonalen Lehrpersonen 6.6.5 (1 740 000) Abgeltung Ferienanspruch mittels entspricht der Ferienanspruchsregelung beim Verwaltungspersonal, wo auch sämtliche Mitarbeitenden die gleiche, auf das individuelle Pen- sum umgerechnete (altersabhängige) Anzahl Ferientage erhält. Bisher Monatslohns, ab 20 Jahren alle fünf Jahre je die Hälfte eines Monatslohns. Erhöhung des Ferienanspruchs Der Ferienanspruch ist im Vergleich zu anderen grossen öffentlichen und privaten Arbeitgeben- den aktuell
2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
Stellung- nahmen zu Geschäften 90 % der Stellungnahmen innert 2 Wochen Wegen krankheits- und ferienbedingten Abwesenheiten konnte Frist knapp nicht eingehalten werden; 89,2 % (314 von 352 Stellungnahmen) ngen und Rückerstattungen Dritter eingingen als budgetiert. Die Überstunden, Arbeitszeit- und Feriensaldi konnten reduziert werden (rund 40’000 Franken). 5 Investitionsrechnung Budgetkredite Keine Ver e eine Einsparung von circa 110’000 Franken. Rückstellungen für Überstunden, Arbeitszeit- und Feriensaldi wurden um rund 33’000 Franken reduziert. Weniger Einnahmen bei den Grundbuchgebühren und weniger
2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und monatliche Bericht- erstattung erfolgt Vereinzelt keine wöchentliche Rappor- tierung während Ferienzeit 17 Sorgfältige Bewirtschaftung und Über- wachung des Fondsvermögens gemäss Anlagerichtlinien B aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung des Personals nicht möglich, aufgelaufene Zeit- und Ferienguthaben abzubauen. Die diesbezüglichen Rückstellungen sind leicht um 0,3 Millionen Franken angestiegen Franken, die sich auf verschiedene Ämter verteilt. Die Rückstellungen für aufgelaufene Zeit- und Ferienguthaben haben leicht um 0,3 auf 9,3 Millionen Franken zugenommen, insbeson- dere weil bei den Lehrpersonen
2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Lehrpersonen heute schon gleich geregelt wie die zusätzlichen Ferienwochen der Luzerner Verwaltungsangestellten (eine zusätzliche Ferienwoche ab dem erfüllten 50. Altersjahr, eine weitere ab dem erfüllten ng zwischen dem vollendeten 55. und dem vollendeten 65. Altersjahr ziemlich genau der fünften Ferienwoche für Verwa l- tungsangestellte zwischen dem vollendeten 50. und dem vollendeten 65. Altersjahr g der Lehrpersonen geht über das hinaus, was den Verwaltungsangestellten mit der zusätzlichen Ferienwoche gewährt wird. Die neu vorgesehene Altersentlastung entspricht umfangmäss ig ziemlich genau der
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
zwischen dem vollendeten 55. und dem vollendeten 65. Altersjahr ziemlich g e- nau der fünften Ferienwoche für Verwaltungsangestellte zwischen dem vollendeten 50. und dem vollendeten 65. Altersjahr (§ 62 entlastung der Lehrpersonen geht über das hinaus, was den Verwaltungsangestellten mit der zusätzlichen Ferienwoche gewährt wird. Der Vorschlag des Regierungsrats wurde in der Kommission intens iv diskutiert, aber

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