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2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
abzulehnen. Für Ferien bei Aus- hilfslehrpersonen wird praxisgemäss ein Zuschlag von 25% bezahlt (13 Kalenderwochen Schulferien von total 52 Wochen), analog zur Kürzung des Ferienanspruches bei unbezah l- oder Hilfskräften hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses , Ar- beitszeit, Besoldung sowie Ferien von diesem Gesetz abweichen. 4.3. Vorsorgliche Freistellung und Sistierung der Lohnzahlung Grundsätzlich
2194.2 - Antrag des Regierungsrates
oder Hilfskräften hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Besoldung sowie Ferien von diesem Gesetz abweichen. § 10bis (neu) Vorsorgliche Massnahmen 1 Eine Mitarbeiterin oder ein
2203.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2203.2 Laufnummer 14240 Postulat von Zari Dzaferi betreffend W-LAN und Stromanschlüsse im Kantonsratssaal (Vorlage Nr. 2203.1 - 14207) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. Januar
2203.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2203.1 Laufnummer 14207 Postulat von Zari Dzaferi betreffend W-LAN und Stromanschlüsse im Kantonsratssaal vom 29. November 2012 Kantonsrat Zari Dzaferi, Baar, hat am 29. November 2012 folg
2209.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2209.1 Laufnummer 14215 Interpellation von Adrian Andermatt betreffend Tangente Zug/Baar: Optimale Verkehrsführung in Baar vom 13. Dezember 2012 Kantonsrat Adrian Andermatt, Baar, sowie ze
2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in der drittletzten Woche vor dem Wahltag bei den Stimmberechtigten eintreffen müs- sen. Die Ferienproblematik wird zwar erkannt, sie lässt sich aber nie in jeder Hinsicht befried i- gend lösen. Bestimmte
2194.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2194.3 Laufnummer 14326 Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 20. März 2013 Sehr geehrte
2194.3c - Beilage 3
Hilfskräften hinisichtlich Beendi- gung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Besol- dung sowie Ferien von diesem Gesetz abweichen. § 10bis (neu) Vorsorgliche Massnahmen 1 Eine Mitarbeiterin oder ein
2194.3b - Beilage 2
beanspruchen: Beratung, Vermittlung, eigene Angebote wie Kin- derkrippe, Tageskindergarten, Ferienbetreuung im Frühling und Herbst. Aufgrund der Initiative von Volkswirtschaftsdirektion und Wirtschaft November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember. b) arbeitsfreie Tage: 24. Dezember, 31. Dezember. 3. Ferien - Verwaltungspersonal über 20 und unter 50 Jahren: 20 Arbeitstage. - Verwaltungspersonal bis 20 und
2194.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Aushilfen oder Hilfskräften, hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Besoldung und Ferien von diesem Gesetz abweichen. § 10bis (neu) Vorsorgliche Massnahmen 1 Eine Mitarbeiterin oder ein

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