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Gerichtspraxis
Literatur. Das Vorbringen des Gesuchsgegners, dass mit der Gewährung der beantragten Ferienregelung die Ferienzeit der Mutter kompensiert werden könne, ist unbehelflich. Die Gesuchstellerin weist zu Recht zu betreuen. Weiter verlangt er in Abänderung von Dispositiv-Ziffer 2.3 die Einräumung des Ferienbesuchsrechts ab sofort und nicht erst ab dem vierten Altersjahr von E. Zur Begründung trägt er vor, die Abwesenheit bzw. im Hinderungsfall gewahrt werden können. Eine starke berufliche Belastung oder Ferienabwesenheit rechtfertigt keine Fristwiederherstellung. Ebenso wenig genügt die blosse Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensrecht
Abwesenheit bzw. im Hinderungsfall gewahrt werden können. Eine starke berufliche Belastung oder Ferienabwesenheit rechtfertigt keine Fristwiederherstellung. Ebenso wenig genügt die blosse Arbeitsunfähigkeit
Personalrecht
Aushilfen oder Hilfskräften, hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Besoldung und Ferien von diesem Gesetz abweichen könne. Stellvertretungen seien Aushilfen, die ein Pensum einer Lehrperson oder Hilfskräften hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit, Besoldung und Ferien vom Gesetz abgewichen werden kann. Es liege daher in der Kompetenz des Arbeitgebers, ob er die A Aushilfen oder Hilfskräften, hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Besoldung und Ferien von diesem Gesetz abweichen. Dem Arbeitgeber steht also das Recht zu, Besoldung oder Arbeitszeit
Gerichtspraxis
Das Ferienrecht ist indes behutsam aufzubauen. Angesichts des langen Kontaktunterbruchs und der Sorgen, die sich die Beklagte des Coronavirus' wegen macht (…), soll das physische Ferienbesuchsrecht erst Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu und in Jahren mit gerader Jahreszahl dem Vater. Die Ausübung des Ferienrechts erfolgt auf eigene Kosten». Schliesslich ordnete das Kan sprechen und ab 1. Januar 2021 mit ihm pro Jahr während der Schulferien drei Wochen Ferien zu verbringen, wobei die Ferien zwischen den Eltern drei Monate im Voraus abzusprechen sind. Können sie sich nicht
Zivilrecht
Das Ferienrecht ist indes behutsam aufzubauen. Angesichts des langen Kontaktunterbruchs und der Sorgen, die sich die Beklagte des Coronavirus' wegen macht (…), soll das physische Ferienbesuchsrecht erst Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu und in Jahren mit gerader Jahreszahl dem Vater. Die Ausübung des Ferienrechts erfolgt auf eigene Kosten». Schliesslich ordnete das Kan sprechen und ab 1. Januar 2021 mit ihm pro Jahr während der Schulferien drei Wochen Ferien zu verbringen, wobei die Ferien zwischen den Eltern drei Monate im Voraus abzusprechen sind. Können sie sich nicht
Art. 176 Abs. 3 ZGB, Art. 6 Abs. 1 EMRK
erneut darüber, dass der Gesuchsgegner die Kinder völlig von ihr abschirme. Während den dreiwöchigen Ferien in Bosnien habe sie den Sohn nur einmal erreichen können. Jeden Tag gehe der Gesuchsgegner mit der Darstellung der Gesuchstellerin konfrontiert, wonach sie die Kinder bzw. A. während den dreiwöchigen Ferien in Bosnien nur einmal habe erreichen können, gab der Gesuchsgegner an der Parteibefragung vom 19 bestätigen aber faktisch die Aussage der Gesuchstellerin, wonach er den Kindern die Natels während den Ferien weggenommen habe. Indem er den Kindern gemäss seinen Angaben gesagt hat, er würde sie nicht zwingen
Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB
for 2016») von brutto CHF 77'458.00 und einen Betrag von brutto CHF 22'432.00 für ausstehende Ferienguthaben («remaining holiday entitlement payout»). 5. Am 30. Oktober 2017 reichte der Kläger beim K
Art. 276 ZPO
Tagesschule, wovon der erstinstanzliche Richter noch ausgegangen sei. Für die Wochenend- und Ferienplatzierung habe die Beiständin eine passende Pflegefamilie zu organisieren. Die Kosten für Ernährung, KESB besucht er nun wieder ein Internat. Da die Unterbringung von A. an den Wochenenden sowie in den Ferien bei einer Pflegefamilie nur anfänglich vorgesehen ist, haben sich die tatsächlichen Verhältnisse
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
dass mit der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauernden Freistellung sämtliche Ferienguthaben als bezogen sowie ein positiver Arbeitszeitsaldo als vollumfänglich kompensiert gelte. Begründet
Familienrecht
for 2016») von brutto CHF 77'458.00 und einen Betrag von brutto CHF 22'432.00 für ausstehende Ferienguthaben («remaining holiday entitlement payout»). 5. Am 30. Oktober 2017 reichte der Kläger beim K

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