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2290.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2290.1 Laufnummer 14441 Teilrevision des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 3. September 2013 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen
2290.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2290.6 Laufnummer 14620 Teilrevision des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung vom 4. März 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und
2319.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2319.2/2325.2 Laufnummer 14550 Interpellation von Daniel Thomas Burch und Thomas Lötscher betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) sowie Zimmerberg-Basistunnel II (V
2259.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2259.2 Laufnummer 14374 Zwischenbericht zu den per Ende März 2013 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2243.2/2303.2/2373.2/2374.2 Laufnummer 14648 Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz betreffend Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrates vom 1
2349.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vereinbarungen zwischen Dienstleisten- den und Arbeitgebenden, dass für den freiwilligen Feuerwehrdienst, Ferien zu beziehen oder Überstunden zu kompensieren sind. 3.5.2. Schwächen  Diverse Beschwerden Im Verlaufe anstellen. In der Praxis wird nicht selten vereinbart, dass für den freiwilligen Feuerwehrdienst Ferien zu be- ziehen oder Überstunden zu kompensieren sind. Bleiben Arbeitnehmende wegen freiwilligen F
1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
nicht abweichende Bestimmungen enthält. 8 3 Stellenplan, Einreihung der Stellen, Arbeitszeit und Ferienanspruch werden durch die Konkordatsbehörde festgelegt. 4 Der Kanton Luzern ermöglicht den Anschluss der
1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
nicht abweichende Bestimmungen enthält. 8 3 Stellenplan, Einreihung der Stellen, Arbeitszeit und Ferienanspruch werden durch die Konkordatsbehörde festgelegt. 4 Der Kanton Luzern ermöglicht den Anschluss der
1182.2 - Antrag des Regierungsrates
nicht abweichende Bestimmungen enthält. 8 3 Stellenplan, Einreihung der Stellen, Arbeitszeit und Ferienanspruch werden durch die Konkordatsbehörde festgelegt. 4 Der Kanton Luzern ermöglicht den Anschluss der
1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
erreicht wurde der heutige Betrag, indem die Lektionenzahl bei einzelnen Lehrpersonen erhöht, die Ferien der Ausbildenden gekürzt, das Weiterbildungsangebot einge- schränkt wurde und die IPH ganz auf eine

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