-
Reglement über die Jahresarbeitszeit
-
von Freizeit oder durch Vorbezug von Freizeit unter An- rechnung der fehlenden Arbeitszeit. 2 Die Ferien sind in jedem Fall gemäss den Bestimmungen der Personalver- ordnung zu beziehen. § 12 Ausgleich des
-
Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
-
Kanton Zug 851.211 Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Vom 30. Januar 2003 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Ab
-
Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
-
rungsbestimmungen über die Assistenz. 2 Die Gesundheitsdirektion kann bei Krankheit, während den Ferien oder bei anderweitiger vorübergehender Verhinderung eine Vertretung mit gleichwertiger Ausbildung
-
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
-
Kanton Zug 821.11 Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV) Vom 30. Juni 2009 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf das Bundesge
-
Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafanstalt Bostadel
-
Aufsichtskommission direkt einzureichen. § 8 Ferien 1 Die Paritätische Aufsichtskommission ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ferien zu bewilligen. § 9 Dienstfreie Tage 1 Die d
-
Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Berufsfachschulen und des Amts für Brückenangebote
-
Kanton Zug 154.224 Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Berufsfachschulen und des Amts für Brückenangebote Vom 22. Februar 2011 (Stand 1. März 2011) Der Regieru
-
Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (Anhang)
-
Kanton Zug 831.521-A1 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (Anhang) Vom 18. Dezember 1984 (Stand 1. Januar 2011) Die arbeitsvertragsrechtlichen Vorschriften des Schweizerischen Obligatio- nenrechtes1),
-
Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
-
nicht abweichende Bestimmungen enthält. 3 Stellenplan, Einreihung der Stellen, Arbeitszeit und Ferienanspruch wer- den durch die Konkordatsbehörde festgelegt. 4 Der Kanton Luzern ermöglicht den Anschluss
-
Reglement über die Brückenangebote
-
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbil
-
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
-
dies erfordert (Art. 21 Abs. 2 des Epide- miengesetzes). 3 Abs. 2 kommt für Kindergärten und Ferienkolonien sinngemäss zur An- wendung. 4 Sofern der Gemeinderat die notwendigen Massnahmen gemäss Abs. 1