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3086.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Stiftung ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (Förster- schule Maienfeld). Die Weiterentwicklung der forstlichen Berufe erforderte einen Ausbau der Schulanlagen an der Försterschule Maienfeld. Die Vertragspartner
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Archivgesetz
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Abs. 2 Bst. b, § 12 [TBA] Gemein- den 160 Waldreservate BGS 931.1 §§ 12bis, 13, 18, 28 AFW 161 Forstliche Planung (Standortverhältnisse, Waldfunktionen) BGS 931.1 §§ 7bis, 12bis, 13, 27 AFW 166 Gefahrenkarten
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
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gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 19916) nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Das Motorfahrzeugverbot gilt auch für Jägerinnen und
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Bewilligungsgesuche für forstliche Bauten und Anla- gen im Wald; 13) SR 921 13 931.1 d) * entscheidet über Baugesuche für nichtforstliche Kleinbauten und - anlagen im Wald; e) ordnet forstliche Massnahmen zum Schutz von Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen; b) * zeichnen sie die Holzschläge an; c) * melden sie forstlich relevante Feststellungen an die Waldeigentumsbe- rechtigten sowie an das Amt für Wald und Wild und die festgestellten Waldgrenzen in ihren Nutzungsplä- nen nach. * § 6 Bauten und Anlagen im Wald 1 Forstliche Bauten und Anlagen werden von der Direktion des Innern be- willigt, wenn sie für die Waldbewir
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931.15 - Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen
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Ziff. 6 1 Werden für eine forstliche Massnahme anderweitige staatliche Beiträge geleistet, die ihren Rechtsgrund nicht in der Waldgesetzgebung haben, ver- mindert sich der forstliche Beitrag im Ausmass dieser Kanton Zug 931.15 Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen Vom 6. Dezember 1999 (Stand 1. Mai 2010) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, in Vollziehung von § 26 Abs. 2 über den Wald (EG Waldgesetz) vom 17. Dezember 19981), erlässt: Ziff. 1 1 Die Kantonsbeiträge an forstliche Massnahmen im Sinne der §§ 24 und 25 EG Waldgesetz werden nach folgenden Kriterien abgestuft: a)
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153.714 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Wald und Wild
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6 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 19989) betref- fend Bewilligung forstlicher Bauten und Anlagen im Wald sowie bau- polizeiliche Aufgaben; d) * §§ 6 Abs. 2 und 29 Abs. 1 Bst … j) * … k) * … l) * … m) * … n) * … o) § 29 Abs. 1 Bst. e EG Waldgesetz betreffend Anordnung forstlicher Massnahmen zum Schutz vor Naturereignissen; p) § 29 Abs. 1 Bst. f EG Waldgesetz betreffend dauerhafte 4 und 29 Abs. 1 Bst. n EG Waldgesetz sowie § 6 Abs. 2 Bst. b PBG betreffend Zustimmung für den forstlichen Wasserbau; f) §§ 17 Abs. 2 und 29 Abs. 1 Bst. h EG Waldgesetz betreffend Ent- scheide über Gesuche
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Archivgesetz
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Abs. 2 Bst. b, § 12 [TBA] Gemein- den 160 Waldreservate BGS 931.1 §§ 12bis, 13, 18, 28 AFW 161 Forstliche Planung (Standortverhältnisse, Waldfunktionen) BGS 931.1 §§ 7bis, 12bis, 13, 27 AFW 166 Gefahrenkarten
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
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gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 19916) nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Das Motorfahrzeugverbot gilt auch für Jägerinnen und
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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ausgenommen ist der forstliche Wasserbau. 2 Die Zustimmung der Direktion des Innern ist erforderlich für a) Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b) den forstlichen Wasserbau. § 7 Z Anla- gen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinnge- mäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald. § 13 Kantonale
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Aus- und Weiterbildung
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(Mobikurse)
Das Merkblatt «Minimale Ausbildung für Holzerntearbeiten für Waldarbeitende ohne forstliche Grundausbildung» geht auf das Kursobligatorium ein.
Basis- sowie Weiterbildungskurse werden