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Zweck und Zuständigkeiten
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gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau ist erforderlich für a) Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b) den forstlichen Wasserbau.1 Die Einwohnergemeinden erlassen ihre Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne
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Kantonale Pläne und Bauvorschriften
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Anlagen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinngemäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald .
Materialien
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§ 6 Zuständigkeiten – Direktion des Innern
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gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau ist erforderlich für a) Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b) den forstlichen Wasserbau.
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§ 12 Kantonale Bauvorschriften – Waldabstand – Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen im Wald
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Anlagen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinngemäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald .
Materialien
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Kommentar PBG
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gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau ist erforderlich für a) Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b) den forstlichen Wasserbau.1 Die Einwohnergemeinden erlassen ihre Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne Anlagen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinngemäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald .
Materialien
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2009: Verwaltungsgericht
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Interessen nicht als wichtige Gründe gelten. Rodungsbewilligungen für Strassen, die vorwiegend nicht forstlichen Zwecken dienen, sind zulässig, wenn hierfür ein genügend wichtiges, das Walderhaltungsinteresse
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Waldfunktionen
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on sowie die Erholungsfunktion. Mit dem WEP werden die im kantonalen Richtplan festgehaltenen forstlichen Planungsgrundsätze und Waldfunktionen umgesetzt und konkretisiert.
Der WEP ist im Einführungsgesetz
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Staatsforstbetrieb
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Staatsforstbetrieb Der Staatsforstbetrieb erledigt forstliche und forstnahe Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und dient als schnelle Eingreifgruppe bei der Bewältigung von Naturereignissen. Die Ar