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Zweck und Zuständigkeiten
gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau ist erforderlich für a)   Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b)  den forstlichen Wasserbau.1 Die Einwohnergemeinden erlassen ihre Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
Anlagen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinngemäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald . Materialien
§ 6 Zuständigkeiten – Direktion des Innern
gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau ist erforderlich für a)   Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b)  den forstlichen Wasserbau.
§ 12 Kantonale Bauvorschriften – Waldabstand – Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen im Wald
Anlagen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinngemäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald . Materialien
Kommentar PBG
gelegene forstliche Bauten und Anlagen und nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen. Zudem erfüllt sie in diesem Umfang im Wald die baupolizeilichen Aufgaben; davon ausgenommen ist der forstliche Wasserbau ist erforderlich für a)   Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes; b)  den forstlichen Wasserbau.1 Die Einwohnergemeinden erlassen ihre Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne Anlagen. 2 Das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren nach § 45 gilt sinngemäss auch für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen im Wald . Materialien
2009: Verwaltungsgericht
Interessen nicht als wichtige Gründe gelten. Rodungsbewilligungen für Strassen, die vorwiegend nicht forstlichen Zwecken dienen, sind zulässig, wenn hierfür ein genügend wichtiges, das Walderhaltungsinteresse
Waldfunktionen
on sowie die Erholungsfunktion. Mit dem WEP werden die im kantonalen Richtplan festgehaltenen forstlichen Planungsgrundsätze und Waldfunktionen umgesetzt und konkretisiert. Der WEP ist im Einführungsgesetz
Staatsforstbetrieb
Staatsforstbetrieb Der Staatsforstbetrieb erledigt forstliche und forstnahe Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und dient als schnelle Eingreifgruppe bei der Bewältigung von Naturereignissen. Die Ar

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