-
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
-
in einem Geburtshaus sowie für die entsprechende Pflege der Wöchnerinnen im Wochenbett beträgt für frei praktizierende Hebammen und Entbindungspfleger je Fr. 400.–. 19 821.11 8. Bäder und Badewasser § 54
-
Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
-
Lehrpersonen frei gestaltbare Arbeitszeit. 2 Die Schulleitung stellt sicher, dass die Lehrpersonen alle drei Teile des Berufsauftrags angemessen erfüllen. 3 Unterrichtszeit und Freistellungen vom Unterricht
-
Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugskonkordat)
-
jederzeit die konkordatli- chen Einrichtungen besichtigen und mit den von ihnen eingewiesenen Per- sonen frei Rücksprache nehmen. Art. 17 Vollzugskosten, Standards, Baufonds 1 Der einweisende Kanton vergütet den Freiheits- strafen und freiheitsentziehenden Massnahmen in den konkordatlichen Ein- richtungen durchzuführen. 2 Vorbehalten bleiben: a) der Vollzug von Freiheitsstrafen in einem Gefängnis des für den Planungsbehörde für Vollzugseinrichtungen, die dem Vollzug von Strafurteilen in der Form von Freiheitsstrafen oder Massnahmen dienen. b) Es koordiniert die Planung von Hafteinrichtungen, die dem Vollzug
-
Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR)
-
Landessprachen im Bereich der Grundlagen- und Schwerpunktfächer muss auch eine dritte Landessprache als Freifach ange- boten werden. Die Kenntnis und das Verständnis der regionalen und kultu- rellen Besonderheiten
-
Prüfungsreglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Prüfungsreglement)
-
«Fach und Unterricht» gemäss Vorgaben der Schulleitung für die Kin- dergarten/ Unterstufe; d) in zwei frei wählbaren Studienbereichen gemäss Studienplan des Mas- terstudiengangs Schulische Heilpädagogik; e)
-
Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
-
Kanton Zug 414.375 Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement) Vom 16. Mai 2008 (Stand 1. Oktober 2011) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentral
-
Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
-
Kanton Zug 415.11 Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement) Vom 16. Mai 2008 (Stand 1. Juni 2008) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschw
-
Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
-
eigene Aufga ben zu erfüllen hat. 2 Sind die Voraussetzungen gemäss Artikel 4 nicht gegeben, kann frei über ein Gesuch um Unterstützung entschieden werden. Art. 6 Inhalt der Unterstützung 1 Für einen
-
Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
-
Standortkantone. Art. 20 Entschädigung des Lehrpersonals 1 Das hauptamtliche Lehrpersonal hat Anrecht auf freie Hauptmahlzeiten (ohne Getränke) und Unterkunft am Ausbildungsstandort. Dem hauptamtli- chen Lehrpersonal
-
Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik
-
Kanton Zug 511.115 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik Vom 8. März 2010 (Stand 20. Dezember 2011) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwal