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2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2025.1 Laufnummer 13706 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 - Umsetzung der Revision des Sachenrech
2024.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nachdem der Kantonsrat bereits mit seinem Beschluss selber vorerst sofort 180,0 Mio. Franken freigegeben hat, stehen noch 50,0 Mio. Franken zur Verfügung, die der Regierungsrat nun teilweise abrufen will Vorlage Nr. 2024.1 Laufnummer 13704 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Planung und den Bau der Umfahrung Cham–Hünenberg sowie für den Landerwerb Bericht und Antrag des Franken, wovon der Kantonsrat mit einfachem Beschluss Objektkredite freigibt. Vorerst erfolgte die Freigabe im Umfang von 180,0 Mio. Franken. Dieser Rahmenkredit kann aus heutiger Sicht eingehalten werden
2024.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
dem Freiamt bei den Ver- kehrszahlen auch berücksichtigt worden ist. Seit der Eröffnung der Autobahn durch das Kno- naueramt habe der Verkehr aus dem Freiamt nach Lindencham zugenommen. Im Freiamt gebe t in der Höhe von 180 Mio. Franken aus dem gesamten Rahmenkredit der UCH von 230 Mio. Franken freigegeben hat. Wie bei jedem Strassenbauprojekt liegt auch der UCH ein Generelles Projekt zugrunde. Das Generelle Vorlage Nr. 2024.3 Laufnummer 13767 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Planung und den Bau der Umfahrung Cham-Hünenberg sowie für den Landerwerb Bericht und Antrag der
1772.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fälle des Freiheitsentzugs die raschmöglichste richterliche Überprüfung der Rechtmässigkeit. Gemäss bundesgerichtli- cher Rechtsprechung (BGE 119 Ia 234 f.) ist die Dauer des Freiheitsentzugs von 24 Stunden e dahin und die Polizei muss die minderjährige Person spätestens 24 Stunden nach Beginn des Freiheitsentzugs ent- 5 EMRK, von der Schweiz am 28. November 1974 ratifiziert, SR 0.010 6 Die Haltung der g heitsentziehung in eine Klinik eingewiesen. Die Hürde zur Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung ist jedoch zu Recht hoch. Im Jahre 2008 waren im Kanton Zug zwei Fälle zu verzeichnen, in denen
1773.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
eines Bundesgerichtsentscheids vom 30. Mai 2001. Das Gericht hat damals festgestellt, dass die Kantone frei seien, im Falle einer Entschä- digung für formelle Enteignung über den Rahmen von Art. 26 der Bun nicht in Erfüllung, weil Handänderungen von Grundstücken oder landwirt- schaftlichen Gewerben aus freiem Willen sehr selten sind, besonders im Kanton Zug. Der Kanton hat grundsätzlich drei Möglichkeiten System der Schweiz geht von der Kompetenz der Kantone für die Gesetzge- bung aus. Auch wenn dieser Freiraum enger und enger wurde, so verbleiben doch Möglichkei- ten, um wie im vorliegenden Fall eigene, kantonale
1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Feuerwehrdienst – und dies erst noch freiwillig – leistet, denn sie müssen befürchten, dass diese Person auf die Freistellung zur Leistung des freiwilligen Feuerwehrdienstes pochen und somit von der also heute der freiwillige Feuerwehrdienst. Nur wer freiwillig in der Feuerwehr Seite 8/21 1699.2/1703.2 - 13824 mitmacht, ist entsprechend motiviert, einen grossen Teil seiner Freizeit für Schulungen Modelle möglicher Feuerwehr-Organisationen 2.1 Freiwilliger Feuerwehrdienst Beim Modell der freiwilligen Feuerwehr leisten Frau und Mann im Milizsystem freiwillig Feuer- wehrdienst, eine finanzielle Leistung
1731.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ausgebildet werden, die den Blick ü- ber die Artherstrasse hinaus auf den Zugersee und die Berge frei geben wird. Die Vorzüge des Masterplanes 2009 werden dadurch nicht tangiert. Der Nutzungsmix und dessen
1775.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zur Verfügung stehenden Bauland stellt die Verdrängung des gemein- nützigen Mietwohnungsbaus bei freiem Wettbewerb und grosser Nachfrage durch stärkere In- vestierende im hohen Preissegment der Eigent Hilfen ausgerichtet. Diese Mieterinnen und Mie- ter profitieren allerdings von den gegenüber dem freien Wohnungsmarkt im Durchschnitt 10% bis 20% nachhaltig günstigeren Mieten als Folge der tieferen Land-
1842.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den festgelegten Siedlungsbegrenzungslinien kann das Gebiet Sumpf - Dorfbach Steinhausen wie bisher frei gehalten werden. Der Bau der Haltestelle ist zweckmässig. Die bauliche und betriebliche Machbarkeit Interessen und der Interessenabwägung ergänzt. Nr. 1842.1 - 13134 Seite 17/42 Die Eingaben des Oberen Freiamts und des Kantons Aargau verlangen, dass eine Einbezug in die Angebotsgestaltung und eine Direktverbindung der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt machen ihre Zustimmung zur Linienführung auf der Ostseite dahingehend abhängig, dass umsteigefreie Direktver- bindungen Freiamt - Zug geprüft werden. - Die SBB und
1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
aber, dass es Sinn macht, die For- mulierung so zu belassen, um der Ombudsstelle einen gewissen Freiraum zu geben, denn sol- che Entscheide zu fällen sind doch sehr situationsbezogen und können rasch auch

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