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2652.9 - Ablauf Referendumsfrist: 12. September 2017
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1143) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 12. September 2017; Vorlage Nr. 2652.9 (Laufnummer 15511) Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanz
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2671.1 - Antwort des Regierungsrats
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potenziellen Bewerbenden, sofern eine qualifizierte in - terne Nachfolge verfügbar ist, welche die frei werdende Stelle besetzen soll. Da die Stärken und Schwächen der Bewerbenden bestens bekannt sind,
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2609.1 - Motionstext
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tti (3,4 km) und die Sanierung des alten Albistunnels folgen. Mitunterzeichnende Abt Daniel, Baar Frei Pirmin, Baar Gössi Alois, Baar Hürlimann Andreas, Steinhausen Raschle Urs, Zug Stadlin Daniel, Zug
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2611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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des Büros des Grossen Gemein- derates (GGR) neu definiert. Künftig soll es dem Grossen Gemeinderat frei stehen, wie er die Zusammensetzung seines Büros regelt. Mit der Änderung wird ermöglicht, dass alle
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2640.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2640.1 Laufnummer 15201 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung und Ausbau der Kan- tonsstrasse L, Abschnitt Margel–Talacher einschliesslich eines (erstreckt bis 2026) vom 28. August 2014; BGS 751.12) unterbreiten wir Ihnen nachstehend das Begehren um Freigabe eines Objektkredits von 6,1 Millionen Franken für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse ist optimal. Finanzierung und Dauer der Arbeiten Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat die Freigabe eines Objektkredits von 6,1 Millionen Franken zu Lasten des Strassenbauprogramms 2014–2022, verlängert
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2640.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Vorlage Nr. 2640.3 Laufnummer 15298 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung und Ausbau der Kan- tonsstrasse L, Abschnitt Margel–Talacher einschliesslich eines unte r- suchen und die Kommission über die Resultate vor der Schlussabstimmung über diese Kredit- freigabe zu orientieren. Eine andere Gruppe ästimierte die bereits detaillierten Abklärungen der Baudirektion
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2678.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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umgesetzt werden kann. Es werden lediglich Stichworte genannt. Selbstverständlich ist der Regierungsrat frei zu entscheiden, ob und in welchem Aus- mass er unsere Empfehlungen bereits im Budget 2017 umsetzt
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2681.2 - Antwort des Regierungsrats
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und 31. Dezember 2016). Niemand hat als Eintrittsgrund «Kündigung der Wohnung» angegeben. Bei den freien Antwor- ten wurde nie ein Mietzins erwähnt. Eine Person führte als weiteren Eintrittsgrund «Finanziell» wähnen sind die Mietzinsobergrenze bei ausserordentlichen Ergänzungsleis tungen und der Be- trag zur freien Verfügung bei Personen, die in einer sozialen Einrichtung leben. Wichtig ist aber nicht nur die ch, einerseits hinsichtlich der Mietzinsobergrenze und andererseits hinsichtlich des Betrags zur freien Verfügung. Die vom Regierungsrat geschnürten Entlastungspakete (EP I und II) haben im Grundsatz auf
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2728.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2728.2 Laufnummer 15734 Postulat von Jean-Luc Mösch, Silvan Renggli, Hans Baumgartner, Rainer Suter, Walter Birrer, Esther Haas, Claus Soltermann, Beat Sieber, Thomas Gander, Thomas Meierh
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2509.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2477.2/2509.2 Laufnummer 15106 Motion von Thomas Lötscher betreffend die Schaffung eines kantonalen Jugendparlaments (Vorlage Nr. 2477.1 - 14872) Motion von Laura Dittli betreffend Einführ