Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5917 Inhalte gefunden
1611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Frequenz von 16 2/3 Hz im Gleichstromnetz der SBB ermögliche es nicht, den Wechsel von verkabelten zu frei verlegten Leitungen sozusagen beliebig zu vervielfachen, ohne die Stabilität des Netzes in Frage zu Frage, ob sie die dinglichen Rechte an kantona- len Grundstücken für den Bau der Starkstromleitung freiwillig einräumen oder ob der Kanton sich einem nachträglichen Enteignungsverfahren unterwerfen sollte
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gefahrenabwehr und Straftatenverhütung. Je nach Einzelfall und Kontext ist der Eingriff in die Freiheiten des Einzelnen unterschiedlich stark. Dabei ist der Polizei ein gewisser Ermessensspielraum in der solchen Fällen niemand zu einer Mitwirkung in einem Ombudsverfahren gezwungen werden kann und es dem freien Willen der Bürgerin bzw. des Bürgers überlassen ist, ob s ie bzw. er sich auf die Mitwirkung der
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2736.1 Laufnummer 15425 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 11. April 2017 Sehr geehrter Herr Prä
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
berücksichtigt einerseits die Interessen der betroffenen Grunde i- gentümerschaft, ihr Land möglichst frei überbauen zu können. Sie erfahren nur Einschränkun- gen bei einer Neueinzonung oder bei erheblichen
2737.3a - Beilage Synopse
die Landwirtschaft, die Weilerzo- nen, die Zonen des öffentlichen Interesses für Er- holung und Freihaltung sowie die Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften. Diese Zonen sind kei- ne Bauzonen; b) Aufgehoben die Landwirtschaft, die Wei- lerzonen, die Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung sowie die Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften. Diese Zonen sind keine Bauzonen; c) (neu)
2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
für die Landwirtschaft, die Weilerzonen, die Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung sowie die Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften. Diese Zonen sind keine Bauzonen; 3 [Gesch
2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
für die Landwirtschaft, die Weilerzonen, die Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung sowie die Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften. Diese Zonen sind keine Bauzonen; c) (neu)
2559.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Thema in der Regierung schon öfter diskutiert wurde. Grundsätzlich bewirtschaften alle Direktionen die frei werdenden Stellen intern. Einen direktionsübergreife n- den Personalstellen-Pool habe der Regierungsrat verhindern, die gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen vom Regierungsrat oder von der Baudirektion freigegeben werden können. Trotzdem sind wir der Ansicht, dass nicht alle Pr o- jekte vorbereitet oder verwirklicht diesen Beiträgen nicht um die Finanzierung einer öffentliche Aufgabe hand- le, sondern um eine freiwillige Subventionierung, der im Gesetz eine «Kann-Bestimmung» zu Grunde liege. Seite 10/19 2559.2 - 15034
2558.1 - Antwort des Regierungsrats
den Gesuchsunterlagen ging hervor, dass an der Veranstaltung Heidi Vogt Daeniker, Leiterin Freitodbegleitung EXIT Deutsche Schweiz, und Dr. med. Roland Kunz, Chefarzt sowie Leiter der Palliativstation Par- teiveranstaltungen durch Gelder aus dem Lotteriefonds aus. Gegebenenfalls können solche aus dem Freien Kredit des Regierungsrats unterstützt werden (vgl. Antwort zu Frage 2). Dies hat allerdings mit Zwecke auszurichten. Darüber hinaus hat der Regierungsrat die Möglichkeit, zu Lasten des sogenannten Freien Kre- dits des Regierungsrats aus der laufenden Rechnung an die Unkosten von gesamtschweizeri- schen
2560.2 - Antwort des Regierungsrats
zurück. Auch das Angebot betreuter Wohnformen und Wohnen mit Service, die Förderung informeller Freiwilligenarbeit und die zunehmende Akzeptanz der Sterbehilfe beeinflussen die Situation in der ambulanten und

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch