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2702.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2702.1 Laufnummer 15348 Motion von Jolanda Spiess-Hegglin betreffend Abschaffung der Kirchensteuer vom 20. Dezember 2016 Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, Zug, hat am 20. Dezember 2016
2709.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2709.1 Laufnummer 15355 Kantonsrats-Ersatzwahl in der Einwohnergemeinde Zug Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 10. Januar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und He
2710.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2710.1 Laufnummer 15356 Kantonsrats-Ersatzwahl in der Einwohnergemeinde Cham Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 10. Januar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und H
2722.1a - Beilage
§ 28 PV sowie das Weiterbildungsreglement, BGS 154.215). Gesamtaufwand für obligatorische und freiwillige Weiterbildung (ohne Fachausbildung, z.B. bei der ZUPO) für Verwaltung und Gerichte im Jahr 2012 ng Bei angeordneten Weiterbildungen übernimmt der Kanton die vollen Kosten. An die Kosten der freiwilligen Fort- und Weiterbildung kann der Kanton einen Beitrag und bezahlten Urlaub bewi l- ligen und eine
282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
genutzte Trottoir muss einzig und allein für Fussgänger reserviert bleiben. Fussgänger sollen sich frei und gefahrlos auf dem Trottoir bewegen können, auch zu zweit oder zu dritt nebeneinander. Radfahrer
2723.2 - Antwort des Regierungsrats
Gründen des Brandschutzes müssen Flucht- und Rettungswege wie Korridore und Trep- penhäuser jederzeit frei und sicher benutzbar sein. Sie dürfen nicht durch Feuer und Rauch ge- fährdet werden. In den Bran
2720.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
nicht zur Kostenwahrheit bei. - Es gelte auch zu beachten, dass der Aufwand der Polizei bei einem Freispruch sowieso durch die Staatskasse zu tragen sei; und bei einem Schuldspruch handle es sich in vielen bisher vertraglich geregelten finanziel- len Abgeltungen sollen neu ab 2022 durch den Kanton Schwyz freiwillige Beiträge in analoger Höhe an die jeweiligen Trägerschaften und Institutionen geleistet werden,
2749.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
Lichte der laufenden Sparbemühungen des Kantons ab 1. November 2016 zunächst auf die Neubesetzung der frei gewor- denen Gerichtsschreiberstelle. Damit beanspruchte das Verwaltungsgericht zum Ende der Beri
2749.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
des Gerichts alle Aufgaben, die der vormalige Präsident, Dr. iur. Peter Bellwald, inne hatte. Das frei werdende Pensum des ehemaligen Gerichtsschreibers, welcher zum Generalsekretär benannt wurde, musste
1571.2 - Antwort des Regierungsrates
sind, werden die meisten Fälle im Strafbefehlsverfahren erledigt. In diesem Verfahren können Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen, gemeinnützige Arbeit bis zu 720 Stunden

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