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1572.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Art. 129 Abs. 2 BV), auf- grund derer diese im Aufbau und in der Ausgestaltung ihres Tarifsystems frei sind. Die horizon- tale Harmonisierung besteht in der Angleichung des StHG an das Bundesgesetz vom
1618.1 - Motionstext
wenn der Staat im Rah- men von eigenen Landerwerbungen finanziell von der Freistellung des Land- wirtschaftslandes von der freien Preisbildung mitprofitiert. Denn dies war nicht der Zweck des bäuerlichen Kanton Zug zahlt beim Kauf von Bauland und Liegenschaften jeweils einen Marktpreis, der im freien Wettbewerb durch freie Preisbildung entsteht. Dieses Prinzip wird nur beim landwirtschaftlichen Boden durchbrochen Aufgabe benötigt wird und die Verweige- rungsgründe nicht gelten. Der Staat kann den Preis nach freiem Ermessen im Rahmen des Willkürverbots und des Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Landwirt aushandeln
1633.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1633.1 (Laufnummer 12605) INTERPELLATION VON GEORG HELFENSTEIN, MARKUS SCHEIDEGGER, FRANZ PETER ITEN UND VRENI WICKY BETREFFEND VORGEHENSWEISE BEI JUGENDLICHEN STRAFTÄTERN VOM 3
1657.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1657.2 Laufnummer 12804 Interpellation von Andreas Hürlimann und Erwina Winiger betreffend Haltung des Kantons Zug zu den AKW-Plänen der Axpo Holding AG (Vorlage Nr. 1657.1 - 12678) Antwor
1655.2 - Antwort des Regierungsrates
Gewässern untersucht. 1655.2 - 12765 Seite 3/4 Aktuell wird im Zusammenhang mit der Sanierung des Freibades Lättich in Baar abgeklärt, ob beim Schwimmbecken PCB-haltige Stoffe vorhanden sind und ob Massnahmen Niveau. Um eine mögliche PCB-Belastung für die geplante Sanierung zu berücksichtigen, sind beim Freibad Lättich in Baar entsprechende Untersuchun- gen geplant. Entsprechende Ergebnisse liegen zurzeit noch den Sedimenten von Oberflächengewässern deutlich zurückgegangen. Im August 2007 erliess der Kanton Freiburg als Sofortmassnahme ein Fischereiverbot in gewissen Abschnitten der Saane weil die Analysen von
1705.1 - Antwort des Regierungsrates
auch zum Vorschlag, die Teilliquidation zwar zu verfügen, gleichzeitig aber festzustellen, dass kein freies Vermögen zur Verteilung vorhanden sei, Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 15. September 2006 nahm frei- en Stiftungsmittel (Prämienfonds, Fonds für Härtefälle und Fürsorgefonds) weitgehend aus freiwilligen Zuwendungen der Arbeitgeberfirma in früheren Jahren gebildet worden und unter diesem Aspekt als ursprünglichen Stifterfirma nicht in die Teilliquidation einzubezie- hen, das heisst, es seien keine freien Stiftungsmittel vorhanden, die an die ausgetretenen Destinatärinnen und Destinatäre verteilt werden
1704.08 - Anträge der Alternativen Fraktion und 13 weiteren Mitunterzeichnenden von anderen Fraktionen zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 1704.8 Laufnummer 12969 Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürger- rechtsgesetz) Anträge der Alternativen Fraktion und 13 weiter
1613.2 - Antwort des Regierungsrates
darauf verwiesen, dass der Eintritt in eine nicht weltanschaulich-religiös neutrale Institution freiwillig erfolge. Mithin könne und dürfe eine in der Kirche tätige Person "im Unterschied zu einem konf anderer Grundrechte. Der Interpellant weist darauf hin, dass der Staat die Religionsfreiheit und die Freiheit garantiere, dass sich Gläubige in Glaubensgemeinschaften z.B. in Form von Kirchen organisieren könnten Meinungsvielfalt in Glaubens- fragen akzeptiert" (Hafner / Buser, a.a.O.). Das Kriterium der freiwilligen Mitgliedschaft wird als weiterer Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeitsprüfung gesehen, nach
1662.2a - Beilage
Tageszeiten sowie verstärkt mit Dialog und deeskalierendem Wirken im Umfeld von Sport- und Freizeitveranstaltungen polizeilich in Erscheinung zu treten. Dies würde das subjektive Sicher- heitsgefühl, welches Insgesamt dürften so etwa 800 Std für Aus- sendienstaufgaben im Bereich Sicherheit/Ermittlungen freigemacht worden sein. Seite 18/31 1144 /Bericht Sicherheitsdirektion definitiv (30. Juli 2008) − Durch eine proaktiv erfolgen und nicht auf Strafanzeigen be- ruhen, können sie nur bei entsprechend verfügbaren freien Kapazitäten durchge- führt werden. Die Anzahl von abgewiesenen Asylsuchenden mit dem Status NAE (Nicht
1733.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ersten Kredittran- che ein Hausgrundriss oder ein vorgefundener Schlachtplatz nicht vollständig freigelegt werden konnten. 4,27 Mio. Franken bilden aber auf jeden Fall die Obergrenze. Der Kanton ist gemäss Kredits müsste dem Regierungsrat für die Freigabe weiterer Kredittranchen jeweils ein Zwi- schenbericht vorgelegt werden, was ein zusätzlicher Aufwand bedeutet. Die Freigabe der zwei- ten Kredittranche muss nicht

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