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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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24. Okt. 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31). Seite 4/20 2412.2 - 15056 2. Die Motion 2.1. Re
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2433.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Andenmatten-Helbling Karin, Hünenberg Birrer Walter, Cham Brunner Philip C., Zug Christen Hans, Zug Frei Pirmin, Baar Reinschmidt Mario, Steinhausen Roos Flavio, Risch Schriber-Neiger Hanni, Risch Sivaganesan und den Netzbetreiberinnen und Netzbetreibern sind nach Abs. 6 zulässig. Der Datenschutz soll freiwilligen Vereinbarungen nicht im Wege stehen. Denkbar ist zum Beispiel, dass ein Unternehmen ein detailliertes
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2464.1 - Beilage 1
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1137 = Total Parteistimmen: 19938 gewählt: Stimmen 01.03 Pfister Martin, Allenwinden, 1963 2894 01.01 Frei Pirmin, Baar, 1966 2845 01.04 Schmid Heini, Baar, 1961 2537 01.05 Andermatt Pirmin, Baar, 1966 2497 Parteistimmen: 3034 gewählt: Stimmen 07.01 Bühler Olivia, Cham, 1977 918 nicht gewählt: Stimmen 07.02 Freimann Fabian, Cham, 1985 792 07.03 Leyh Michael, Cham, 1960 439 07.04 Kiener Hermann, Cham, 1946 401 07
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2464.1 - Beilage 2
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Dittli Laura CVP Gemeinde Oberägeri Dzaferi Zari SP Gemeinde Baar Etter Andreas CVP Gemeinde Menzingen Frei Pirmin CVP Gemeinde Baar Gander Thomas FDP Gemeinde Cham Gisler Stefan Alternative Gemeinde Zug Gössi
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2472.1 - Motionstext
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fachliche Beratung durch für diese Aufgabe ausgebildetes Personal zuteil werden. Die Gemeinden sind frei im Entscheid darüber, welche Ausbildung ihr im Sozialbereich tätiges Personal hat. Begründung: Mit
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830.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 618.8/830.8 (Laufnummer 11997) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNGEN FÜR DEN ERWEITERUNGSNEUBAU TRAKT 9 UND DEN UMBAU DER TRAKTE 2 UND 4 DER KANTONSSCHULE ZUG BERICHT UND ANTRAG D
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2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2380.2 Laufnummer 14931 Motion der FDP- und der SVP-Fraktion betreffend Sicherung von Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons Zug vor wirtschaftl i- cher Schädigung durch Ausspähung (Vorlag
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2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2404.2 Laufnummer 14911 Motion der SP-Fraktion betreffend Neuregelung der finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Er- wachsenenschutzbehörde Bericht und Antrag des Regierung
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2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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höheren Freibetrag gelöst. Wenn schon, müsste man bei den Arbeitgebenden direkt Massnahmen ergreifen, nicht jedoch auf Arbeitnehmendenseite. Die Mehrheit der anderen Kantone hat den Freibetrag wie der explizit darauf hingewiesen, dass es in Zukunft neue Anreize brauche. Gerade eine hö- here steuerliche Freigrenze wäre ein Entgegenkommen an die Angehörigen der Feuerwehr, die sich in Kaderfunktionen stark engagieren laufen diesem Zweck zuwider, weshalb man mi t Ausnahmen sehr zurückhaltend sein sollte. Ein höherer Freibetrag beim Feuerwehrsold könnte eine unerwünschte präjudizielle Wirkung haben. Es gebe etwa auch schon
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2424.3b - Synopse (Steuergesetz)
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müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung aus- genommen sind jedoch Nebenbetriebe und Lie- genschaften sowie Ent- schädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt; o) (neu) die einzelnen Gewinne bis zu einem Betrag von 1000 Franken aus einer Lotterie