-
2843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Politik abgelehnt (z.B. Aargau 2014, Baselland 2013). Die Annahme der Ini- tiativen in den Kantonen Freiburg und Schwyz im März 2018 bot Anlass zur Lancierung von Ini- tiativen und zur Einreichung von par
-
2836.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 2836.1 Laufnummer 15688 Kantonsrats-Ersatzwahl in der Einwohnergemeinde Steinhausen Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 20. Februar 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Dam
-
2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
hinsichtlich der Aufsicht eine «Kann»-Formulierung als Kompromiss anbieten. So könnten kleinere Gemeinden frei darüber entscheiden, ob sie die Aufsicht weiterhin wahrnehmen oder sie zur ZBSA nach Luzern transferieren erforderliche Fachwis- sen zur Ausübung einer professionellen Stiftungsaufsicht vorhanden. Es könne freilich nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei kleineren Gemeinden anders sei. Aufsichtsgebühren in
-
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Achse Zürich–Zug–Luzern wird eigenwirtschaftlich durch die SBB betrieben. Die SBB ist grundsätzlich frei in der Wahl des eingesetzten Rollmaterials. Der Regierungsrat stellt jedoch mit Genugtuung fest, dass
-
2768.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 2768.1 Laufnummer 15528 Kleine Anfrage von Beni Riedi und Markus Hürlimann betreffend Arbeitszeiterfassung des Staatspersonals Antwort des Regierungsrats vom 21. August 2017 Sehr geehrter
-
2767.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben können die zuständigen Gremien der Institutionen ihre Strategie frei bestimmen. Im eigenen In- teresse halten sie sich dabei an die Leistungsaufträge, weil abweichende
-
2786.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 2786.2 Laufnummer 15587 Budget 2018 Finanzplan 2018–2021 Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 8. November 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen
-
2823.8b - Beilage 2 Präsentation
-
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität Freiburg Lehrstuhl für XXX Denkmalschutz Kanton Zug Prof. Dr. iur. Peter Hänni I. Fragestellung 1. Inwiefern ist der Kanton gesetzgeberisch frei, vollständige
-
2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
-
Verwaltungsgebäude 1 (VG1) aus. Die heutigen Defizite werden Qbernommen. Es können keine Mietobjekte frei gegeben und kein Objekt verkauft werden. Für Sanierungen von Bestandsbauten müssten rund 2500 m während ls zu prü- fen. Seite 5/6 5. Für die freien Kapazitäten an der Zugerstrasse 50 in Steinhausen ist der Umzug des Amts für Umweltschutz vorzusehen. 6. Für die freien Kapazitäten an der Zugerstrasse 50 in werden. Das Eigentumsobjekt Neugasse 1 kann verkauft und das Objekt Artherstrasse 25 per 2027 freigegeben werden. Der Mittelbau / RDZ kann nach Fertigstellung des Hauptstützpunktes ZVB als Rochadefläche
-
2904.3a - Beilagen 1 - 11
-
Staaten mit schädlichen Steuerre- gimes aufgeführt werden? Würde es einem Unternehmen helfen, selber freiwillig auf eine privilegierte Besteuerung zu verzichten, sich also kantonal ordentlich besteuern zu lassen