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2183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Menzingen Brandenberg Manuel, Zug Brunner Philip C., Zug Burch Daniel Thomas, Risch Christen Hans, Zug Frei Pirmin, Baar Gisler Stefan, Zug Gössi Alois, Baar Ingold Gabriela, Unterägeri Iten Franz Peter, Unterägeri
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2205.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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setzesvollziehenden Bestimmungen als zuständig. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es dem Gesetzgeber frei steht, eine bislang auf Verordnungsstufe geregelte Materie auf die Ge- setzesebene heraufzuheben,
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2215.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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der Eintretensdebatte tauchten einige Detailfragen auf, aber auch Fragen nach den Folge- kosten bei frei gewordenem Raum im Verwaltungszentrum 1 und nach weiteren Ausweichmö g- lichkeiten, die sich dem Kanton übernehmen und beziehen können. Aus heut i- ger Sicht ist eher nicht anzunehmen, dass die Stadt überhaupt freien Raum anbieten kön nte. Schliesslich wurde in der Kommission noch die Frage gestellt, ob im Umfeld
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2110.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Regierungs- bzw. Staatsrat (AG, AR, BE, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TG und VS). Im Kanton Freiburg ist diese Kompetenz der zuständigen Direktion übertragen und in den übrigen sieben Kantonen (AI
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2127.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verletzt. 2.2. Freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe Gemäss Art. 34 Abs. 1 BV sind die politischen Rechte gewährleistet. Gemäss Abs. 2 schützt die Garantie der politischen Rechte die freie Willensbildung aus Zug. Diese grossen Differenzen der "gemeindlichen Stimmkraft" widersprechen der Abstimmungs- freiheit gemäss Art. 34 Abs. 2 BV. 2.3. Alleinige Zustimmung des Volkes bei kantonalen Verfassungsänderungen
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2126.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2010 per 31. März 2012 als Mitglied des Kantonsrates zurück. Sofern während der Amtsperiode ein Sitz frei wird, ist bei den Kantonsratswahlen vom Gemein- derat diejenige Kandidatin oder derjenige Kandidat
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2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 Arbeitsgruppe „Wirksamkeitsbericht“ der Finanzchefs der Zuger Gemeinden vertraulich 30. April 2012 Manag
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2170.05b - Beilage 2
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nicht gleichzeitig Mitglieder der- selben Behörde sein dürfen, und tritt niemand von den Gewählten freiwillig zurück, so scheidet aus, wer die kleinere Stimmenzahl erreicht hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet
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2170.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Änderungen vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das
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2170.04 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Änderungen vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das