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1458.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1458.1 (Laufnummer 12106) INTERPELLATION VON STEFAN GISLER UND CHRISTIAN SIEGWART ZUR SPORT- UND SCHULHAUSPLATZSITUATION IN OBERWIL (GEMEINDE ZUG) VOM 26. JUNI 2006 Die Kantonsr
1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1466.3 (Laufnummer 12289) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE EISSPORTANLAGE HERTI ZUG BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 13. NOVEMBER 2006 Sehr geeh
1469.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1469.2 (Laufnummer 12315) INTERPELLATION VON FRANZ ZOPPI UND MANUEL AESCHBACHER BETREFFEND INTERKANTONALEM POLIZEIEINSATZ ZUR 1. AUGUST-FEIER AUF DEM RÜTLI (VORLAGE NR. 1469.1 -
1483.02 - Antrag des Regierungsrates
zeit gemäss § 7 dieses Gesetzes, sowie die vom Arbeitgeber festgelegte und die von der Lehrperson frei gestaltbare Arbeitszeit. 2 Die festgelegte Arbeitszeit beträgt maximal 150 Stunden; bei Teilpensen für den Finanzausgleich wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgelöst und ins freie Eigenkapital des Kantons überführt. 2 Eine unter bisherigem Recht entstandene Pflicht bezugsberechtigter
1481.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
ihnen mit dieser Richtplanänderung in den Rücken fallen würde und damit den Weg frei gäbe für den Neubau einer Freileitung mitten durch das Siedlungs- gebiet von Blickensdorf/Baar. - Die Vertreter der Denkbar wäre beispielsweise auch, dass die Hochspannungsleitung der SBB im Raum Blickensdorf als Freileitung auf dem leicht 1481.3 - 12279 7 modifizierten Trassee der bestehenden Leitung geführt werden könnte Rechte für die Benützung der kantonalen Grundstücke erteilen, so könnte der Bau der umstrittenen Freileitung wohl nicht mehr verhindert werden. Wird diese Richtplanänderung vom Kantonsrat abgelehnt, so können
1348.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
hen zu verwenden. Für die direkte Bundessteuer ist die Kantonale Steuerverwaltung ebenfalls nicht frei in der Festlegung der Formulare. Die Eidg. Steuerverwaltung (EStV) kann den Kantonen einheitliche
1347.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1347.2 (Laufnummer 11777) INTERPELLATION DER SP-FRAKTION UND DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND ARBEIT DER KANTONALEN TRIPARTITEN KOMMISSION (VORLAGE NR. 1347.1 - 11758) ANTWO
1396.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der wirtschaftlichen Sozialhilfe auch bisher nur stichprobenweise durchge- führt werden. Die wenigen frei werdenden Stellenprozente werden durch längst überfällige Pendenzen aufgesogen. Die Verantwortlichen Dieser erklärte sich aufgrund dieser Begründung damit einverstanden, dass die durch den ZFA 1 freiwerdenden Ressourcen nicht abgebaut werden müssen. Wenn bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe die rechtsgleiche geför- dert werden. • Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sollen möglichst bald wieder in den freien Arbeitsmarkt integriert werden. Um die Erreichung dieses Integrationsziels zu unterstützen, sollen
1414.2 - Antwort des Regierungsrates
prüfen, ob mit Zwischenent- scheid die Bauarbeiten trotz hängiger Beschwerde ganz oder teilweise freigegeben werden können. Ein positiver Zwischenentscheid ist dann möglich, wenn diese Frei- gabe den bev besondere Regelungen und machen von der ihnen mit Ziff. 117 des Verwal- tungsgebührentarifs gegebenen Freiheit Gebrauch. Gebühren für Entscheide über Baueinsprachen legt der Verwaltungsgebührentarif nicht eigens 721.11) auszudehnen und diesbezüglich eine Gesetzesbestimmung aufzunehmen, die die vorzeitige Bau- freigabe definiert? Die vorzeitige Baufreigabe als Instrument in Verwaltungsbeschwerdeverfahren hat sich
1418.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Februar 2006 per sofort als Mitglied des Kantonsrates zurück. Sofern während der Amtsperiode ein Sitz frei wird, ist bei den Kantonsratswahlen vom Gemeinderat derjenige Kandidat für gewählt zu erklären, der

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