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1396.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1396.1 (Laufnummer 11913) VORMUNDSCHAFTSRECHT ÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DIE EINFÜHRUNG DES SCHWEIZERISCHEN ZIVILGESETZBUCHES FÜR DEN KANTON ZUG (EG ZGB) BERICHT UND ANTRA
1404.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
, da seit dem Inkrafttreten des geänderten Artikels 970a ZGB ab 1. Januar 2005 die Kantone wieder frei darüber entscheiden können, ob Handänderungen publiziert werden sollen oder nicht. Im Detail wird Angaben prozessbedingt nicht chronologisch, sondern nur nach Abschluss eines Grundbuchgeschäftes freigegeben werden können, erfolgen Publikationen, die eine bestimmte Zeitspanne betreffen, zwangsläufig über
1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Arbeit, andere befinden sich gemäss normalem Dienstplan in Pikettbereitschaft und die übrigen können frei ihre Ruhetage beziehen. Die Entschädigung für die jederzeitige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft Aufgaben freiwillig Hilfe geleistet haben, sei es persönlich, sei es, indem sie der Polizei Sachwerte zur Verfügung stellten. Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, dass die Polizei die freiwillige und spontane kaum, dass Strafverfahren erfahrungsgemäss viel- fach mit der Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch enden. Dessen un- geachtet sind sie für die betroffenen Mitarbeitenden belastend und können die
3281.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
Vorlage Nr. 3281.3 Laufnummer 16785 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Instandsetzung alte Lorzen- tobelbrücke, Gemeinden Baar und Menzingen» Bericht und Antrag
2254.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 Arbeitsgruppe „Wirksamkeitsbericht“ der Finanzchefs der Zuger Gemeinden vertraulich 30. April 2012 Manag
2331.1a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 Arbeitsgruppe „Wirksamkeitsbericht“ der Finanzchefs der Zuger Gemeinden vertraulich 30. April 2012 Manag
2335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
mehrere Standorte (Schützenmatt, Loreto, Stadthallen, Cham, Ägeri) ausgelagert werden. Da die KSZ nicht frei über die genannten Hallen verfügen kann, sondern die Eignerschulen ihren Stundenplan zuerst festlegen angemessen zu erweitern. Dabei wurden die volumetrische Ausbildung der Gesamtanlage sowie das Freiraumkonzept berücksichtigt und mit der Stadt Zug als Bewill i- gungsbehörde abgesprochen. Seite 14/18 2335 ihre Hallenkapazitäten selbst benötigen und für die Stundenplanung der KSZ nur in Randstunden freigeben können. Mit der vorliegenden Planung von zwei übereinander lie- genden Sporthallen am Rand des
1168.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend Planungs- und Projektierungskredite öffentlicher Verkehr vom ............ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. d der Kantonsverfassung1), auf §§ 31 un
2247.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2247.1 Laufnummer 14322 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Familienpolitik muss Wahlfreiheit zur Lebensform ermöglichen vom 19. April 2013 Die SP-Fraktion hat am 19. April 2013 folg
2251.01b - Beilage 2
die Verfassung und die Geset- ze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohl- fahrt des Kantons zu fördern und überhaupt Sitzungstermin und die Traktandenliste werden in der Regel im Amtsblatt am zweitletzten und am letzten Freitag vor der Sitzung be- kannt gegeben. 3 Die Einberufung erfolgt gemäss § 41 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung

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