-
2282.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
2013 per 31. Juli 2013 als Mitglied des Kantonsrates zurück. Sofern während der Amtsperiode ein Sitz frei wird, ist bei den Kantonsratswahlen vom Gemein - derat diejenige Kandidatin oder derjenige Kandidat
-
2323.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
stabilisiert und die Bachsohle mit 15 Holzsperrentreppen ausgebaut. Etwa 35 m Bachlauf werden freigelegt und gewässerökologisch renaturiert. Der alte Durchlass verbleibt im Erdreich. Das Einlaufbauwerk Vorlage Nr. 2323.1 Laufnummer 14516 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für den Ersatzneubau des Durchlasses Mülibach Bostadel, Kantonsstrasse Q, Gemeinde Menzingen Bericht und upro- gramm 2004–2014 vom 18. Dezember 2003; BGS 751.12) unterbreiten wir Ihnen das Begehren um Freigabe eines Objektkredits von 2.20 Mio. Franken für den Ersatzneubau des Durchlasses Mülibach Bostadel
-
2335.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Standorte (Schützenmatt, Loreto, Stadt- hallen, Cham, Ägeri) ausgelagert werden. Da die KSZ nicht frei über die genannten Hallen ve r- fügen kann, sondern die Eignerschulen ihren Stundenplan zuerst festlegen angemessen zu erweitern. Dabei wurden die volumetrische Ausbildung der Gesamtanlage sowie das Freiraumkonzept berücksichtigt und mit der Stadt Zug als Bewilli- gungsbehörde abgesprochen. Die vertiefte M . Aus diesem Grund wurde auf d ie volumetrische Ausbildung der Ge- samtanlage sowie auf das Freiraumkonzept besonders Wert gelegt. Die planerischen Prämis- sen wurden mit der Denkmalpflege und der Stadt
-
1175.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. September 2004
-
Gesetz über die Gewässer (GewG) Änderung vom 1. Juli 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und e der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Gesetz über die Gewässer vom 25. N
-
1168.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. März 2004
-
Kantonsratsbeschluss betreffend Planungs- und Projektierungskredite öffentlicher Verkehr vom 18. Dezember 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. d der Kantonsverfassung1), auf §§
-
2240.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
2013 per 30. Juni 2013 als Mitglied des Kantonsrates zurück. Sofern während der Amtsperiode ein Sitz frei wird, ist bei den Kantonsratswahlen vom Gemein - derat diejenige Kandidatin oder derjenige Kandidat
-
2246.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Unterlagen sind über die Homepage des Eidgenössischen Finanzdepartements für alle Interessierten frei zugänglich (http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformat ionen/00467/index.html?lang=de&msg-
-
2235.1 - Motionstext
-
Standesinitiative einzureichen, die fordert, dass die Bundesverfassung so geändert wird, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung Ihres Wahlrechts. Begründung: In der Vergangenheit hatten die Kantone einen
-
2315.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
Mengengerüsts Sinn macht. Zur Freiwilligkeit der elektronischen Übermittlung: wichtig für die Kommission war bzw. ist, dass die elektronische Übermittlung auf Freiwilligkeit basiert und dementsprechend im zur Ergänzung von § 16 Abs. 1a: «Die Behörde kann Akten auf elektronischem Weg zur Einsichtnahme freigeben oder zu- stellen, wenn die Partei ausdrücklich damit einverstanden ist.» Beschluss: Der Ergän würde. Damit einhergehend stellte sich die Kommission insbesondere Fragen zur Sicherheit, zur Freiwilligkeit der elektronischen Übermittlung, zum Kosten-/ Nutzenverhältnis und zur Zusammenarbeit mit anderen
-
2315.5 - Ergebnis der 1. Lesung
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 813) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 28. August 2014; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2315.5 (Laufnummer 14747) Gesetz über den Rechtss