-
2336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
le 1 1'034.0 1'034 Innengeräteraum 1 208.6 209 Klettern / Bouldern 1 52.5 53 Eingangshalle / Freizeitsport 1 141.7 142 Einzelturnhalle 1 240.2 240 Innengeräteraum 1 38.4 38 Kraft- / Fitnessraum 1 184.4
-
1159.1 - Interpellationstext
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1159.1 (Laufnummer 11263) INTERPELLATION VON RENÉ BÄR BETREFFEND EINHALTUNG GESETZLICHER VORGABEN VOM 1. SEPTEMBER 2003 Kantonsrat René Bär, Cham, hat am 1. September 2003 folge
-
1183.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Diese Zahlen sind nicht mehr aktuell. Nach Ablehnung der KVG-Revision 2 bleiben die Kantone weiterhin frei in der Entscheidung, welchen Anteil an Bundesgeldern sie ausschöpfen wollen. Die vorberatende Kommission
-
1336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
2005 auf den 31. Mai 2005 aus dem Kantonsrat zurückgetreten. Sofern während der Amtsperiode ein Sitz frei wird, ist bei den Kantonsratswahlen vom Gemeinderat derjenige Kandidat für gewählt zu erklären, der
-
1338.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1338.3 (Laufnummer 12036) MOTION VON BEAT VILLIGER, ANDREA HODEL UND MORITZ SCHMID BETREFFEND ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANES (AUFNAHME EINER AUTOBAHNRASTSTÄTTE) (VORLAGE N
-
1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
bote durch einen Vertrag zu ersetzen. Koordination der Freiwilligenarbeit Leistung Zielgruppen Leistungserbringer Koordination Freiwilligenarbeit / Kursangebote Bevölkerung des Kantons Zug Fachstelle Benevol Lösung von Kinder- und Jugendproblemen befassen oder Kin- dern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen (z.B. Zuger Ferienpass, Jugendparlament). Gemäss § 37 SHG gewährt der Regierungsrat Handicap) Behinderte Menschen und Arbeitgeber Pro Infirmis Zug 50'000 § 37 SHG Koordination Freiwilligenarbeit / Kursangebote Bevölkerung des Kantons Zug Fachstelle Benevol Zug 55'000 § 37 SHG Beratung
-
1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
der wirtschaftlichen Sozialhilfe auch bisher nur stichprobenweise durchge- führt werden. Die wenigen frei werdenden Stellenprozente werden durch längst überfällige Pendenzen aufgesogen. Die Verantwortlichen Dieser erklärte sich aufgrund dieser Begründung damit einverstanden, dass die durch den ZFA 1 freiwerdenden Ressourcen nicht abgebaut werden müssen. Wenn bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe die rechtsgleiche geför- dert werden. • Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sollen möglichst bald wieder in den freien Arbeitsmarkt integriert werden. Um die Erreichung dieses Integrationsziels zu unterstützen, sollen
-
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
kantonsübergreifender Leistungen verlangt nicht nach ei- ner Abgeltung sämtlicher Leistungen. Der freiheitliche föderative Bundesstaat geht davon aus, dass der Nutzen öffentlicher Aufgabenerfüllung nicht an Sofern mindestens 21 Kantone der IRV freiwillig beitreten, ist des- halb davon auszugehen, dass alle Kantone Vereinbarungspartner sein werden; sei dies freiwillig oder aufgrund einer Allgemeinverbindl Lastenaus- gleich mit 5.6 Mio. Franken zusätzlich belastet. Da der Kanton Zug bereits heute auf freiwilliger Basis 1.0 Mio. Franken an Kulturinstitutionen in den Kantonen Lu- zern und Zürich bezahlt, wird
-
1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
rordnung (BGS 154.211) erinnert werden, welche in Be- zug auf die Ausschreibung und Besetzung von frei gewordenen Stellen bereits eine vorgelagerte Prüfung auf deren Tauglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung ein früherer Beschluss oder welcher frühere Beschluss geän- dert wird. … Das kantonale Recht kann freilich ausdrücklich vorsehen, dass je- de Änderung eines referendumspflichtigen Ausgabenbeschlusses von ungsbüros kennen sodann die Kantone Zü- rich (seit 1990), Bern (seit 1990), Luzern (seit 1995), Freiburg (seit 1994), Basel- Stadt (seit 1992) und Basel-Landschaft (seit 1989), Appenzell A.Rh. (seit 1999)
-
1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
direkter Bundessteuer 6. Äufnung des freien Eigenkapitals 7. Zuständigkeiten 8. Anträge 1. Ausgangslage Gemäss langjähriger Praxis leistet unser Kanton auf freiwilliger Basis freundeid- genössische und A Ansicht, dass die Äufnung des freien Eigenkapitals sachgerecht ist, weil die Auflösung einer Reserve (=gebundenes Eigenkapital) budgetiert werden muss, während sich das freie Eigen- kapital gemäss effektivem Defizit in Laufender Rechnung Fr. 0 Abnahme Eigenkapital (gebunden) Fr. 50 b) Defizit zu Lasten freies Eigenkapital Erwartetes Defizit Jahr x: Fr. 50 Auflösung Reserve Fr. 0 Ausgewiesenes Defizit in Laufender