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1346.06 - Anträge der Staatswirtschaftskommission
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wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen kön- nen frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebens- jahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten h zu versi- chernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Stan- dardvorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maximalen
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1413.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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anfordern, kön- nen die Gemeinden auch über deren Bussenertrag selber verfügen. Dabei ist es den Gemeinden frei gestellt, die Kontrolle des ruhenden Verkehres selber zu organisieren oder dies wie bisher bei der
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1429.1 - Interpellationstext
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der Politik als Hilferuf aufgefasst werden. Der Umstand, dass Erwachsene sich im Kanton Zug ziemlich frei und unbehelligt bewegen können, dieweil ein Grossteil der Jugendlichen schon Opfer von Gewalttä- tigkeiten
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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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mit den Ehen gleichzustellen. Das bedeutet indes nicht, dass der kantonale Gesetzgeber sämtliche Freiheiten besitzt. Die von ihm verabschiedeten Bestimmungen dürfen weder dem eidge- nössischen Privatrecht
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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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sind, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens bzw. dem Antritt der freiheitsentziehenden Strafe bzw. Massnahme. 4 Die freizugebende Sicherheitsleistung kann zur Deckung von Bussen, Ersatzforderungen, aft ist der Freiheitsentzug nach Eingang der Anklage- schrift beim Einzelrichter bzw. beim Strafgericht. Sie endet mit der Rechts- kraft des Urteils, dem Antritt der freiheitsentziehenden Sanktion oder richterlichen Beamten § 97 Gebühren dürfen nicht auferlegt werden: Ziff. 1. bis 3. unverändert 4. für freisprechende Urteile in Strafsachen mit Ausnahme jener Fälle, wo der Beschuldigte oder ein Privatkläger Anlass
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1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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sind, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens bzw. dem Antritt der freiheitsentziehenden Strafe bzw. Massnahme. 4 Die freizugebende Sicherheitsleistung kann zur Deckung von Bussen, Ersatzforderungen, aft ist der Freiheitsentzug nach Eingang der Anklage- schrift beim Einzelrichter bzw. beim Strafgericht. Sie endet mit der Rechts- kraft des Urteils, dem Antritt der freiheitsentziehenden Sanktion oder richterlichen Beamten § 97 Gebühren dürfen nicht auferlegt werden: Ziff. 1. bis 3. unverändert 4. für freisprechende Urteile in Strafsachen mit Ausnahme jener Fälle, wo der Beschuldigte oder ein Privatkläger Anlass
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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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sind, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens bzw. dem Antritt der freiheitsentziehenden Strafe bzw. Massnahme. 4 Die freizugebende Sicherheitsleistung kann zur Deckung von Bussen, Ersatzforderungen, aft ist der Freiheitsentzug nach Eingang der Anklage- schrift beim Einzelrichter bzw. beim Strafgericht. Sie endet mit der Rechts- kraft des Urteils, dem Antritt der freiheitsentziehenden Sanktion oder richterlichen Beamten § 97 Gebühren dürfen nicht auferlegt werden: Ziff. 1. bis 3. unverändert 4. für freisprechende Urteile in Strafsachen mit Ausnahme jener Fälle, wo der Beschuldigte oder ein Privatkläger Anlass
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2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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gezo- gen. 2c Für die Wahlen kann durch Gemeindebeschluss festgesetzt werden, dass anstelle des freien Vorschlags aus der Mitte der Wählenden vorgängig Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei einzureichen
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2179.1 - Interpellationstext
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Untergrund und in «tiefe Geothermie» in der Grössenordnung von bis zu 4000m Tiefe. Kantonsrat Pirmin Frei hat am 22. Juni 2012 eine Interpellation zum Informationsstand und zur Unterstützungsbereitschaft
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2187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erneuerbare Energie Mit unserer Antwort vom 13. November 2012 auf die Interpellationen von Pirmin Frei betreffend Geothermie bzw. von Karin Andenmatten und Anna Bieri betreffend Nutzung der Geothermie