Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5917 Inhalte gefunden
1346.06 - Anträge der Staatswirtschaftskommission
wird bzw. ab Beginn der freiwilligen Versicherung. Die versicherten Personen kön- nen frühestens ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebens- jahr erfüllt wird, freiwillige Sparbeiträge leisten h zu versi- chernden Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod freiwillig versichern lassen. § 6 Versicherungstechnische Grundlagen 1 Der anrechenbare Lohn entspricht dem unverändert (Stan- dardvorsorgeplan NORM). § 17 Einlagen 1 Die versicherten Personen können durch freiwillige Einlagen auf ihr persönliches Sparguthaben ihre anwartschaftliche Altersrente auf den maximalen
1413.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
anfordern, kön- nen die Gemeinden auch über deren Bussenertrag selber verfügen. Dabei ist es den Gemeinden frei gestellt, die Kontrolle des ruhenden Verkehres selber zu organisieren oder dies wie bisher bei der
1429.1 - Interpellationstext
der Politik als Hilferuf aufgefasst werden. Der Umstand, dass Erwachsene sich im Kanton Zug ziemlich frei und unbehelligt bewegen können, dieweil ein Grossteil der Jugendlichen schon Opfer von Gewalttä- tigkeiten
1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
mit den Ehen gleichzustellen. Das bedeutet indes nicht, dass der kantonale Gesetzgeber sämtliche Freiheiten besitzt. Die von ihm verabschiedeten Bestimmungen dürfen weder dem eidge- nössischen Privatrecht
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
sind, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens bzw. dem Antritt der freiheitsentziehenden Strafe bzw. Massnahme. 4 Die freizugebende Sicherheitsleistung kann zur Deckung von Bussen, Ersatzforderungen, aft ist der Freiheitsentzug nach Eingang der Anklage- schrift beim Einzelrichter bzw. beim Strafgericht. Sie endet mit der Rechts- kraft des Urteils, dem Antritt der freiheitsentziehenden Sanktion oder richterlichen Beamten § 97 Gebühren dürfen nicht auferlegt werden: Ziff. 1. bis 3. unverändert 4. für freisprechende Urteile in Strafsachen mit Ausnahme jener Fälle, wo der Beschuldigte oder ein Privatkläger Anlass
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
sind, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens bzw. dem Antritt der freiheitsentziehenden Strafe bzw. Massnahme. 4 Die freizugebende Sicherheitsleistung kann zur Deckung von Bussen, Ersatzforderungen, aft ist der Freiheitsentzug nach Eingang der Anklage- schrift beim Einzelrichter bzw. beim Strafgericht. Sie endet mit der Rechts- kraft des Urteils, dem Antritt der freiheitsentziehenden Sanktion oder richterlichen Beamten § 97 Gebühren dürfen nicht auferlegt werden: Ziff. 1. bis 3. unverändert 4. für freisprechende Urteile in Strafsachen mit Ausnahme jener Fälle, wo der Beschuldigte oder ein Privatkläger Anlass
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
sind, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens bzw. dem Antritt der freiheitsentziehenden Strafe bzw. Massnahme. 4 Die freizugebende Sicherheitsleistung kann zur Deckung von Bussen, Ersatzforderungen, aft ist der Freiheitsentzug nach Eingang der Anklage- schrift beim Einzelrichter bzw. beim Strafgericht. Sie endet mit der Rechts- kraft des Urteils, dem Antritt der freiheitsentziehenden Sanktion oder richterlichen Beamten § 97 Gebühren dürfen nicht auferlegt werden: Ziff. 1. bis 3. unverändert 4. für freisprechende Urteile in Strafsachen mit Ausnahme jener Fälle, wo der Beschuldigte oder ein Privatkläger Anlass
2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
gezo- gen. 2c Für die Wahlen kann durch Gemeindebeschluss festgesetzt werden, dass anstelle des freien Vorschlags aus der Mitte der Wählenden vorgängig Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei einzureichen
2179.1 - Interpellationstext
Untergrund und in «tiefe Geothermie» in der Grössenordnung von bis zu 4000m Tiefe. Kantonsrat Pirmin Frei hat am 22. Juni 2012 eine Interpellation zum Informationsstand und zur Unterstützungsbereitschaft
2187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erneuerbare Energie Mit unserer Antwort vom 13. November 2012 auf die Interpellationen von Pirmin Frei betreffend Geothermie bzw. von Karin Andenmatten und Anna Bieri betreffend Nutzung der Geothermie

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch