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3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 3025.3 Laufnummer 16277 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Ein- wohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG) Bericht und Antrag
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3064.2 - Antwort des Regierungsrats
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zur Verfügung stünden. Dies hätte auch den Effekt, dass dann grössere Wohnungen für junge Familien frei würden. Unsere gesamte Wohnungsversor- gung würde damit effizienter und würde zu mehr Lebensqualität
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3063.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3063.2 Laufnummer 16517 Motion der SVP-Fraktion betreffend keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern (Vorlage Nr. 3063.1 - 16247) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 2. Februar 20
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3064.1 - Interpellationstext
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solche zur Verfügung stünden. Dies hätte auch den Effekt, dass dann grössere Wohnung für junge Familien frei würden. Unsere gesamte Wohnungsversor- gung würde damit effizienter und würde zu mehr Lebensqualität
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3063.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 3063.1 Laufnummer 16247 Motion der SVP-Fraktion betreffend keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern vom 3. März 2020 Die SVP-Fraktion hat am 3. März 2020 folgende Motion eingereicht: M
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3075.3b - Beilage Grundlagen
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Kanton Zug Weitere Grundlagen für die Sitzung der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr RUV vom 3. Juli 2020 Inhaltsverzeichnis: 1. Bisheriger Kiesabbau und Kiesbedart 2 2. Sicherstellung der Kiesve
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3106.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 3106.1 Laufnummer 16333 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2019 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
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2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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von Unterwerk zu Unter- werk vorzuziehen, da diese keine grossen Übergangsbauwerke (Übergang von der Frei - zu einer Kabelleitung) benötigt. Aus demselben Grund verzichtet die Studie auf eine Untersu- chung zuständig ist, kann via Richtplan lediglich ein entsprechender Korridor freigehalten werden. Ob und wann die bestehende Freileitung dereinst in den Boden verlegt wird, ist offen. Das Vorhaben ist unb e- (Abbildung 15). Die Freileitung ist Teil des schweizerischen Hochspannungsnetzes. Sie gehört der Firma Swissgrid, welche seit 2013 das Hochspannungsnetz in der Schweiz betreibt. Die Freileitung versorgt auch
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3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ergreifen und, falls ja, wie sie diese ausgestalten. Diese von den Kantonen explizit gewünschte Freiheit gibt ih nen die Mög- lichkeit, die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen den unterschiedlichen verzinsen, wobei vorgesehen ist, dass die Konditionen für die Unternehmen attraktiver sind als auf dem freien Kreditmarkt. Amortisationen sind ab dem 36. Monat zu leisten; die Höhe der Amortisatio- nen wird
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3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Nennung von Grundstücken neu zu formulieren: «2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar, soweit sie im, am, auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgt.» Die Kommission d zu. § 4j, Beheizte Freiluftbäder In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, ab wann ein Freiluftbad als solches qualifi- ziert werde. Die Baudirektion informierte, dass Freiluftbäder ab einem Volumen Regelung im Energiegesetz nicht im Widerspruch zum Mietrecht stünde. Es müsse vielmehr von einer Freiwilligkeit gesprochen wer- den. Die Baudirektion brachte vor, die MuKEn 2014 würden von der Ausrüstungspflicht