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2854.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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-mass; b. Vernetzung der Beziehungen des Langsamverkehrs; c. Zugänge zur Stadtbahnhaltestelle; d. Freiraum und landschaftliche Einbettung. D.4 Zwei separate Vorlagen zum Hauptstützpunkt Parallel zu dieser
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2022/2023
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an zukünftigen Verlosungen für die Jagd auf Gamswild nicht mehr teil- nehmen. c) * Zum Abschuss freigegeben und verlost werden drei Gämsen im Jagd- bezirk 4 und zwei Gämsen im Jagdbezirk 5. d) * Jagdbar
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
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an zukünftigen Verlosungen für die Jagd auf Gamswild nicht mehr teilnehmen. c) * Zum Abschuss freigegeben und verlost werden vier Gämsen im Jagd- bezirk 4 und vier Gämsen im Jagdbezirk 5. d) * Jagdbar
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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Elementarereignisse; insbesondere bei Rettungen, Bach-, Hang- oder Ufersicherungen, Wasser pumpen, frei machen von Infra- strukturen oder bei wetterbedingten Ereignissen. 2 Die Einsatzkosten werden durch
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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
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der von ihnen benötigten Elektrizität sel- ber. 2 Die Art der Eigenstromerzeugung ist bei Neubauten frei wählbar, soweit sie im, am, auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgt. Die zu ins Baubewilligungsverfahrens mittels Formular zu erbringen. 2 740.11 § 2 Heizungen im Freien 1 Die Beheizung von Anlagen im Freien ist nur dann gestattet, wenn we- nigstens zwei Drittel der benötigten Energie
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412.32 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
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Kanton Zug 412.32 Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine Vom 29. September 2022 (Stand 1. April 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestü
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413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
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Kanton Zug 413.12 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) Vom 19. Dezember 2007 (Stand 24. Februar 2023) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kanto
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
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an zukünftigen Verlosungen für die Jagd auf Gamswild nicht mehr teilnehmen. c) * Zum Abschuss freigegeben und verlost werden vier Gämsen im Jagd- bezirk 4 und vier Gämsen im Jagdbezirk 5. d) * Jagdbar
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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erbildung dient den Lehrern dazu, sich im Rahmen einer maximal 12 Wochen dauernden besoldeten Freistellung vom Unterricht mit den zentralen Fragen des Berufes vertieft auseinanderzusetzen. Dabei geht es bzw. mehrheitlich übernachtet. * 4 Der Aufenthaltsort eines Kindes ist auch für den Besuch des freiwilligen Kindergartens massgebend, sofern die betreffende Gemeinde diesen anbie- tet. * 2. Die gemeindlichen ten Kinder werden in den obligato- rischen Kindergarten aufgenommen. * 2a Die Aufnahme in den freiwilligen Kindergarten wird von der Gemeinde geregelt. * 3 … * § 4a * Übertritt nach dem obligatorischen
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412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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gemäss § 6ter dieses Ge- setzes sowie die vom Arbeitgeber festgelegte und die von der Lehrperson frei gestaltbare Arbeitszeit. 2 Die vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitszeit beträgt maximal 150 Stunden Übernahme von Aufga- ben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Unterricht von einer Lektion während eines Schuljah- res sind 50 Jahresarbeitsstunden zu leisten GS 18, 509; heute ganzer Erlass aufgehoben durch § 5 des G vom 17. Dez. 1981 betr. För- derung freiwilliger Hauswirtschaftskurse (GS 22, 197). 11 412.31 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten