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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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regeln den Anteil des Kantons am Schul- geld ausserkantonaler Schülerinnen und Schüler. * 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe * § 32b * Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt Oberstufe § 32 Andere Organisationsformen § 32bis * … § 32a * Kunst- und Sportklassen 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe * § 32b * Berechtigung und Verpflichtung § 32c * Übertritt 2.2.4. Sonde Übertritt in die Primarstufe ist der Besuch des Kinder- gartens obligatorisch. * 3 Die Kinder des freiwilligen Kindergartens unterstehen diesem Gesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt
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412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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szeit gemäss § 6ter dieses Ge- setzes, die vom Arbeitgeber festgelegte und die von der Lehrperson frei ge- staltbare Arbeitszeit. Inhaltlich richtet sie sich nach dem im Schulgesetz ge- regelten Auftrag Übernahme von Aufga- ben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Unterricht von einer Lektion während eines Schuljah- res sind 58 Jahresarbeitsstunden zu leisten GS 18, 509; heute ganzer Erlass aufgehoben durch § 5 des G vom 17. Dez. 1981 betr. För- derung freiwilliger Hauswirtschaftskurse (GS 22, 197). 11 412.31 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten
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413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
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Reglements über die Promotion an den öffentlichen Schulen vom 5. Juni 19822) vorweisen, können prüfungs- frei in die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen (BM 1) eintreten. Da- bei gilt bei der Erfahrungsnote
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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Elementarereignisse; insbesondere bei Rettungen, Bach-, Hang- oder Ufersicherungen, Wasser pumpen, frei machen von Infra- strukturen oder bei wetterbedingten Ereignissen. 2 Die Einsatzkosten werden durch
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412.32 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
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Kanton Zug 412.32 Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine Vom 29. September 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gest
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1021.020 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Soft-Massnahmen zur Förderung des Velofahrens
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Kanton Zug 1021.020 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Soft- Massnahmen zur Förderung des Velofahrens Vom 2. März 2023 (Stand 12. Mai 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf K
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414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
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Lehrpersonen frei gestaltbare Arbeitszeit. 2 Die Schulleitung stellt sicher, dass die Lehrpersonen alle drei Teile des Berufsauftrags angemessen erfüllen. 3 Unterrichtszeit und Freistellungen vom Unterricht
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312.1-A1 - Übertretungsstrafgesetz (Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG) (ÜStG)
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Natur- und Landschaftsschutz): 100.– 4.15 Missachten des Verbots, Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien zu verbrennen (§ 9a in Verbindung mit § 38 EG USG11)): 200.– 4.16 * Missachten des Verbots, Fluggeräte
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die Schülerinnen und Schüler können beim zuständigen Schulleitungsmit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht cher § 10 Promotionsfächer 3.3. Promotionsbedingungen § 11 Promotion § 12 Rückversetzung § 13 Freiwillige Repetition § 14 Wegweisung von der Schule 2024-09-12T18:11:30+0200 "6300 Zug" "Gesetzessammlung
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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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Leiten einfacher Fachprojekte - Installieren, generieren, anpassen, integ- rieren, austesten und freigeben neuer Hardware, Betriebs-, Anwendungs- und Standardsoftware z. B. - Prüfen, Beurteilen und Bearbeiten