Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5916 Inhalte gefunden
1198.2 - Antwort des Regierungsrates
en auf das Wesentliche. Wir werden deshalb bestehende Vorschriften, welche die Gemeinden in der freieren Gestaltung der Unterrichtszeiten hindern, aufheben bzw. lockern. Dies soll es den Gemeinden ermöglichen Schulzeitmodell Baar Der Schulversuch enthält im wesentlichen folgende Eckpunkte: � 07.30 - 08.15 freiwilliges Betreuungsangebot (offenes Schulhaus) 08.15 - 11.35 erweiterte Blockzeit 11.35 - 13.30 Mittagspause ng Gemeindliches Betreuungsangebot für Kinder der 1. - 3. Klasse der Primarstufe am zusätzlichen freien Nachmittag. � Die Mehrkosten dieses Schulzeitmodells belaufen sich für die Gemeinde Baar auf jährlich
1199.1 - Interpellationstext
an der Anreise nach Davos ge- hindert werden. Dieser untolerierbare Eingriff in die persönliche Freiheit und die sich daraus ergebenden Ereignisse werden kaum gewaltfrei ablaufen. Für mich stellen sich
1134.2a - Beilage
4498 2001-0234 Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2003 Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
nach der Art der Einrichtung. Sie bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, sich im Freien in der direkten Unterkunftsumgebung aufzuhalten. Raucherecken, Aufent­ haltsbereiche, Spielplätze
154.221 - Verordnung über besondere Entschädigungen (Entschädigungsverordnung)
und der regulären Arbeitszeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit. 2 Für die Beschränkung der Freizeit durch jederzeitige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft bei angeordnetem und zusammenhängendem
Reglement über die Jahresarbeitszeit
ereit- schaft der Verwaltung während der Bürozeiten sicherzustellen. Die Büros sind montags bis freitags geöffnet von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, montags bis 18.00 Uhr. Im Interesse Vorgesetzten durch Abbau eines positiven Zeitsaldos und entspre- chendem Bezug von Freizeit oder durch Vorbezug von Freizeit unter An- rechnung der fehlenden Arbeitszeit. 2 Die Ferien sind in jedem Fall gemäss aufgelöst wird, ist der Zeitsaldo auszuglei- chen. 2 Ein negativer Zeitsaldo sowie ein Vorbezug von Freizeit gemäss § 11 wer- den mit dem letzten Gehalt verrechnet. Ein positiver Zeitsaldo wird vergü- tet
Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäi­ schen Freihandelsassoziation sind, die Niederlassungsbewilligung besitzen; h) die Zahl der Zimmer in einem angemessenen
Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
Kanton Zug 942.48 Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale Vom 25. Februar 1982 (Stand 1. Oktober 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
Fischereiberechtigung 1 Die Berechtigung zum Fischfang im Zugersee wird unter Vorbehalt der Freiangelfischerei durch ein Patent erworben. Dieses gilt für das im Patent bezeichnete Gebiet und ist auf der in der übrigen Zeit innert 48 Stunden zu leeren. 5 933.111 2.3.2. die Angelfischerei * § 13 Freiangelfischerei 1 Patentfrei ist der Fischfang vom Ufer aus mit einer Angelrute und mit ei­ nem einzigen, einfachen natürlichen Fischfauna des Zugersees insbeson­ dere die Fortpflanzungs­ und Aufwuchsgebiete sowie die freie Fischwande­ rung zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. 2 Die Erteilung der fischere
Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
Berufstätigkeit von mindestens siebzig Prozent, wovon zwanzig Pro­ zent in Form von Familien­ oder Freiwilligenarbeit geleistet werden kann. § 5 Prüfungsfreie Aufnahme 1 Prüfungsfrei wird zugelassen, wer eine

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch