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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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Fischereiberechtigung 1 Die Berechtigung zum Fischfang im Zugersee wird unter Vorbehalt der Freiangelfischerei durch ein Patent erworben. Dieses gilt für das im Patent bezeichnete Gebiet und ist auf der in der übrigen Zeit innert 48 Stunden zu leeren. 5 933.111 2.3.2. die Angelfischerei * § 13 Freiangelfischerei 1 Patentfrei ist der Fischfang vom Ufer aus mit einer Angelrute und mit ei- nem einzigen, einfachen natürlichen Fischfauna des Zugersees insbeson- dere die Fortpflanzungs- und Aufwuchsgebiete sowie die freie Fischwande- rung zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. 2 Die Erteilung der fischere
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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Fischereiberechtigung 1 Die Berechtigung zum Fischfang im Zugersee wird unter Vorbehalt der Freiangelfischerei durch ein Patent erworben. Dieses gilt für das im Patent bezeichnete Gebiet und ist auf der in der übrigen Zeit innert 48 Stunden zu leeren. 5 933.111 2.3.2. die Angelfischerei * § 13 Freiangelfischerei 1 Patentfrei ist der Fischfang vom Ufer aus mit einer Angelrute und mit ei- nem einzigen, einfachen natürlichen Fischfauna des Zugersees insbeson- dere die Fortpflanzungs- und Aufwuchsgebiete sowie die freie Fischwande- rung zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. 2 Die Erteilung der fischere
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1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetzesstufe eingeführt, während etwa die Kantonsverfassungen der Kantone Bern (Art. 17 Abs. 3) und Freiburg (Art. 19 Abs. 2) das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung als verfassungsmässiges Recht der Informationsgesetze der Kan- tone Bern, Zürich und Solothurn sowie der Gesetzesentwurf des Kantons Freiburg sowohl mit dem Öffentlichkeitsprinzip als auch mit der aktiven behördlichen Information. Auf diese Solothurn und Zürich haben beide Gebiete in einem Gesetz vereinigt. Demgegenüber wird etwa im Kanton Freiburg betont, der Kanton verfüge bereits über eine gefestigte Gesetzgebung im Bereich des Datenschutzes
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1798.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mobilfunkanbieterinnen (Swisscom, Sunrise und Orange) ins Alarmsystem einbezogen werden. Wer sich freiwillig registrieren lässt, soll den Alarm per SMS auf sein Han- dy übermittelt erhalten. In den SMS soll Zeitpunkt für die Einführung dieser zusätzlichen Massnahmen (Einbezug der Mo- bilfunkanbieterinnen und freiwillige Registrierung für die Übermittlung des Alarms per SMS auf Handys sowie Ausdehnung des Alarmsystems
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1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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das Amt automatisch an die Kommandan- tin oder den Kommandanten weiterleiten. Wer als Freiwillige oder als Freiwilliger in den Zivil- schutz aufgenommen wird, steht in den Rechten und Pflichten den Schut (§ 7 Bst. f). Weil ein Ausschluss aus der Schutzdienstpflicht wegen der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht zum Dienstbetrieb gehört, soll darüber das Amt für Zivilschutz und Militär entscheiden den Schutzdienst für Männer obligatorisch erklären, 1892.1 - 13296 Seite 3/20 für Frauen ist er freiwillig (Abs. 3). Art. 61 BV und das sich darauf stützende BZG konkreti- sieren mindestens teilweise das
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1933.2 - Antwort des Regierungsrates
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t seitens der Bevölkerung wachsen lässt. Im Bericht und Antrag der Tiefbaukommission betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung und Ausbau Sinserstrasse, Abschnitt Hammer- gut bis feststellt, hat der Regierungsrat mit Vorlage Nr. 1902.1 - 13323, Kantons- ratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung und Ausbau Sinserstrasse, einschliesslich beidseitiger
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1933.1 - Interpellationstext
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t seitens der Bevölkerung wachsen lässt. Im Bericht und Antrag der Tiefbaukommission betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung und Ausbau Sinserstrasse, Abschnitt Hammer- gut bis
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2012.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kommenden Fahrplanwechsel vom 9. Dezember 2012 der morgendliche S-Bahn-Zug, der heute von Montag bis Freitag ab Cham verkehrt und dabei die Stadtbahnlinie S1 entlastet, neu ab Rotkreuz (Abfahrt 7.00 Uhr) geführt
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2002.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Vorlage Nr. 2002.4 Laufnummer 13754 Änderung des Steuergesetzes - viertes Revisionspaket Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit vom 13. April 2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Dame
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1801.2a - Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung
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Streichung eines Abzugs wirkt sich nur dann aus, wenn das steuerbare Einkommen dadurch höher als der Freibetrag wird. Im Falle der Zunahme der Steuereinnahmen gilt es noch zu berücksichtigen, dass die Steuertarife Bundesrat in der Antwort auf eine SP-Interpellation im Ständerat ein. Das ist für die drei Kantone Bern, Freiburg und Glarus erwiesen. Die Eidg. Steuerverwaltung untersuchte dort die Wirkung von Steuerabzügen und dienen, sowie 40% der bezahlten Leibrenten unbeschränkt E2 Gemeinnützige Zuwendungen (§ 31 StG) Die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund, die Kantone und die Gemeinden sowie