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2002.1c - Beilage 3
Staatsan- gehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) der Steuerverwaltung innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem hierfür vorgesehenen rechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigun- gen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung bleibt abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Werden Quellensteuern im Geschäftsbereich einer
2025.3a - Beilage
Weidrechte 1 Weidgangsrechte sind von dem Berechtigten nur mittelst Abätzen durch das Vieh, und zwar im freien Lauf auszuüben. 2 Durch das in einem Walde ausgeübte Weidrecht wird der Waldeigentümer nicht gehindert
1568.02 - Antrag des Regierungsrates
juristischer Personen, die gemäss § 57 Abs. 1 Bst. e – h und j dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 209 Steuerhinterziehung durch einen Eheteil Die steuerpflichtige Person, die in rechtlich
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fernverkehr gegenüber dem vertakteten Regional- verkehr Vorrang hat. Die für den Fernverkehr freizuhaltenden Trassen sind jedoch klar definiert und zwischen dem Kanton, dem Bund und der SBB vereinbart worden Umnutzung des Theilerhausareals zu Schulzwecken, die Umnutzung des Kantonsspitalareals und für den Freizeitverkehr zum Casino besonders interessant. Die seeseitige Anordnung des Perrons und seine Erschliessung
2726.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
auch die Sanierungskosten steigen. Bewilligungsfähigkeit von KKF: Das Morgarten-Schiessen findet auf freiem Feld in der Landwirtschaftszone statt. Entspre- chend stellt sich die Frage, ob KKF aus raumplanerischer
1568.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Steuerprogression einen gleichmässi- gen, von Sprüngen, Ausschlägen und anderen Unregelmässigkeiten freien Verlauf haben muss. Die Kommission erachtet den genannten Zusammenhang als problematisch und bean-
1613.1 - Interpellationstext
niemand gezwungen ist, der katholischen Kirche beizutreten, man oder frau also mit einem Beitritt freiwillig sich diesen Grundrechtsverletzungen unterzieht. So einfach ist die Situation aber meiner Ansicht
1520.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Etappierung zulassen; die Kontrollprozesse sind vom Bund zu koordinieren. Den Kantonen muss es freigestellt sein, ob, wann und wie sie das E-Voting für kantonale und kommunale Abstimmungen einführen wollen ist wie bei den bestehenden Stimmabgabemöglichkeiten, damit das Stimm- und Wahlgeheimnis sowie die Freiheit der Wahl sichergestellt werden können. Gleich- zeitig muss das elektronische System auch von Personen g ist. Die Sicher- heitsstruktur ist so auszubauen, dass das Stimm- und Wahlgeheimnis sowie die Freiheit der Wahl garantiert sind. Das bedeutet insbesondere: - Die Systeme müssen vor, während und nach
1735.2 - Antwort des Regierungsrates
Kantone 1735.2 - 13017 Seite 3/6 3. Was meint der Zuger Regierungsrat zu den kritischen Aussagen des freisinnigen Präsiden- ten der Finanzdirektorenkonferenz zu Steuersenkungen allgemein und zum Ausmass des nachfolgender Grafik: Zusätzlich lässt der Kanton Zug seit Jahrzehnten wirtschaftlich Schwächere auf freiwilliger Ba- sis an seinen guten Finanzergebnissen teilhaben. Er leistet gemäss langjähriger Praxis aus
1568.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
juristischer Personen, die gemäss § 57 Abs. 1 Bst. e – h und j dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 209 Steuerhinterziehung durch einen Eheteil Die steuerpflichtige Person, die in rechtlich

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