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1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
juristischer Personen, die gemäss § 57 Abs. 1 Bst. e – h und j dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 209 Steuerhinterziehung durch einen Eheteil Die steuerpflichtige Person, die in rechtlich
1649.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n. Mit der Regelung in § 5 EG RHG wird dieses Anliegen berücksichtigt, wobei es den Gemeinden freigestellt wird, diese in ihrer Gemeinden einzuführen. Der Antrag des Datenschutzbeauftragten, die phyhsische
1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
juristischer Personen, die gemäss § 57 Abs. 1 Bst. e – h und j dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 209 Steuerhinterziehung durch einen Eheteil Die steuerpflichtige Person, die in rechtlich
2377.1a - Beilage
Übernahme von Aufgaben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Un- terricht von 45 Minuten während eines Schuljahres sind 50 Jahresarbeitsstunden zu leisten Kanton und die Gemeinde regeln den Anteil des Kantons am Schulgeld ausserkantonaler Schüler. 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt, a)
2377.2 - Antrag des Regierungsrates
den Anteil des Kantons am Schul- geld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt
2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2580.2 Laufnummer 15327 Motion von Manuel Brandenberg, Jürg Messmer, Karl Nussbaumer, Moritz Schmid, Beat Sieber und Thomas Villiger betreffend Aufhebung der Schenkungssteuer (Vorlage Nr.
2377.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juni 2015
den Anteil des Kantons am Schul- geld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt
2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kommission für Migrationsfragen, EKM) vom Lern- und Forschungszentrum Fremd- sprachen der Universität Freiburg zum Rahmencurriculum herausgegebener Kurzbericht 8 hält es für wünschenswert, im Hinblick auf E
2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Personen, welche bestimmte fachliche Voraussetzun- gen erfüllen (vgl. dazu Art. 3b Abs. 2 und 6 SHV). Freiburg Art. 18 Abs. 1 und 1 bis des Sozialhilfegesetzes vom 14. November 1991 (BDLF 831.0.1): «1 Die Gemeinden die eigenen Mittel und Möglichkeiten – Einkommen, Vermögen und die eigene Ar- beitskraft – sowie freiwillige Leistungen oder Leistungsverpflichtungen Dritter – wie etwa Versi- cherungsleistungen oder fam
2377.4a - Synopse
regeln den Anteil des Kantons am Schulgeld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung § 32b Abs. 2 (gelöscht) Berechtigung

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