-
1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
juristischer Personen, die gemäss § 57 Abs. 1 Bst. e – h und j dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 209 Steuerhinterziehung durch einen Eheteil Die steuerpflichtige Person, die in rechtlich
-
1649.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
n. Mit der Regelung in § 5 EG RHG wird dieses Anliegen berücksichtigt, wobei es den Gemeinden freigestellt wird, diese in ihrer Gemeinden einzuführen. Der Antrag des Datenschutzbeauftragten, die phyhsische
-
1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
-
juristischer Personen, die gemäss § 57 Abs. 1 Bst. e – h und j dieses Gesetzes von der Steuerpflicht be- freit sind. § 209 Steuerhinterziehung durch einen Eheteil Die steuerpflichtige Person, die in rechtlich
-
2377.1a - Beilage
-
Übernahme von Aufgaben im Auftrag und auf Kosten des Kantons vom Unterricht entlasten. Für eine Freistellung vom Un- terricht von 45 Minuten während eines Schuljahres sind 50 Jahresarbeitsstunden zu leisten Kanton und die Gemeinde regeln den Anteil des Kantons am Schulgeld ausserkantonaler Schüler. 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt, a)
-
2377.2 - Antrag des Regierungsrates
-
den Anteil des Kantons am Schul- geld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt
-
2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 2580.2 Laufnummer 15327 Motion von Manuel Brandenberg, Jürg Messmer, Karl Nussbaumer, Moritz Schmid, Beat Sieber und Thomas Villiger betreffend Aufhebung der Schenkungssteuer (Vorlage Nr.
-
2377.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juni 2015
-
den Anteil des Kantons am Schul- geld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt
-
2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Kommission für Migrationsfragen, EKM) vom Lern- und Forschungszentrum Fremd- sprachen der Universität Freiburg zum Rahmencurriculum herausgegebener Kurzbericht 8 hält es für wünschenswert, im Hinblick auf E
-
2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Personen, welche bestimmte fachliche Voraussetzun- gen erfüllen (vgl. dazu Art. 3b Abs. 2 und 6 SHV). Freiburg Art. 18 Abs. 1 und 1 bis des Sozialhilfegesetzes vom 14. November 1991 (BDLF 831.0.1): «1 Die Gemeinden die eigenen Mittel und Möglichkeiten – Einkommen, Vermögen und die eigene Ar- beitskraft – sowie freiwillige Leistungen oder Leistungsverpflichtungen Dritter – wie etwa Versi- cherungsleistungen oder fam
-
2377.4a - Synopse
-
regeln den Anteil des Kantons am Schulgeld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung § 32b Abs. 2 (gelöscht) Berechtigung