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2377.3c - Beilage 3
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den Anteil des Kantons am Schulgeld ausserkantonaler Schü- ler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b(neu) Berechtigung und Verpflichtung [M10K1] Antrag der Bildungskommission
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2377.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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den Anteil des Kantons am Schul- geld ausserkantonaler Schüler. Titel nach § 32a (neu) 2.2.3a Freiwillige Grund- oder Basisstufe § 32b (neu) Berechtigung und Verpflichtung 1 Die Gemeinden sind berechtigt
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2424.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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2 Nein-Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Zu § 30 Abs. 1 Bst. n wurde der Antrag gestellt, den Freibetrag für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung von 12 000 auf 20 000 Franken , dass der steuerfreie Betrag nicht der ausschlaggebende Grund sei, wieso sich jemand bei der freiwilligen Feuerwehr engagiere. Mit einem Steuerfreibetrag von 5000 Franken gemäss Antrag des Regierungsrats
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2793.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Die Liegenschaftsbesitzenden könnten Schwarzgeldabmachungen treffen um Steuern zu sparen und die freiwillige Besteuerung, die im Kanton Zug heute – trotz Ersatzbeschaffung – häufig gewählt wird, würde bei
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2792.1 - Antwort des Regierungsrats
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der Strafanstalt geplant ist? Ja. 4. Wenn ja, was ist der Grund für solche Veranstaltungen? Freiheitsstrafen sind nach den Grundsätzen des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB;
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2813.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2813.2 Laufnummer 15815 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Sicherheit (Vorlage Nr. 2813.1 - 15643) Antwort des Regierungsrats vom 26. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr ge
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2842.2 - Antwort des Regierungsrats
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auf 100 000 Franken erhöht. Weiter wurde für jedes minderjährige Kind ein zusätzlicher Steue r- freibetrag von 50 000 Franken eingeführt, welcher den Eltern zu Gute kommt. Eine in der da- maligen Motion Folge davon überstiegen die Vermögenssteuern das versteuerte Reineinkommen, da in diesem das steuer- freie Einkommen aus Kapitaleinlagereserven nicht enthalten ist. Das Steuersubjekt mit dem zweitgrössten
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2826.2 - Antwort des Regierungsrats
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Liberalisierung in dem Sinne zur Diskussion, dass Anbau, Handel und Konsum vom Cannabis vollkommen freigegeben wären. Vielmehr müssten Produktion, Vertriebskanäle, Werbung etc. klar reguliert werden, wie dies
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2904.2 - Antrag des Regierungsrats
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einen inländischen Geschäftsbetrieb oder in eine inländische Betriebstätte, das Ende der Steuerbe- freiung nach § 57 sowie die Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwal- tung in die Schweiz. 3 Die ngen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 1 Wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung im Sinne ngen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000
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2904.3b - Beilage Synopse
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en oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung ge- braucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 1 Wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung im Sin- en oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung ge- braucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10'000 abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe be- straft. 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet