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2908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Lernangebot vor Ort steht grundsätzlich immer offen. Die Betreuung wird von Mon- tagmorgen bis Freitagabend sichergestellt. - Die Lernenden können saisonabhängig Schwerpunkte setzen und während intensiven
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2940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Vorlage Nr. 2940.3 Laufnummer 16047 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt «Knoten Sand AG–Knoten Industrie» einschliesslich Ausdehnen des Sanierungsperimeters Im Rahmen der Beratung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt Knoten Industrie–Knoten Lärmschutz auf diesem Abschnitt kein Thema sei. Bei der Vorlage Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanie- rung Sihlbruggstrasse (KS P), Abschnitt Knoten Indus
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2867.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2867.2 Laufnummer 15964 Interpellation von Thomas Werner betreffend Einsatzkoordination von Polizei und Feuerwehren bei Notfällen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2867.1 - 15770) Antwort des Reg
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2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Ferien ausgedehnt, aber gleichzeitig die Anzahl freier Halbtage von zehn auf acht reduziert. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es an den Zuger Schulen keine freien Halbtage für die Lehrerwei- terbildung. Damals Damals stimmten 74 % der Vernehmlassungsteilnehmer sowohl der Kürzung auf acht freie Schulhalbtage als auch der Berechtigung der Gemeinden für die Ansetzung von g e- meindlichen Weiterbildungsveranstaltungen en zu. Der Regierungsrat ist deshalb nicht bereit, über maximale acht freie Halbtage pro Schuljahr hinauszugehen. Die Kommission anerkennt, dass die Gemeinden Schwierigkeiten haben, die vom Gesetz vor-
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2198.2 - Antrag des Regierungsrates
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(geändert), Abs. 2 (neu), Abs. 3 (neu) 1 Der Kindergarten dauert ein bis zwei Jahre. 2 Die Kinder des freiwilligen Kindergartens unterstehen diesem Gesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt
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2198.3a - Beilage 1
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Dekanats Zug wird der Verlust der Bedeutung des Osterfestes bedauert. Sie wünscht, dass der Freitagnachmittag vor dem Weissen Sonntag schulfrei wird, sofern er nicht sowieso in die Ferien fällt. 3. Sind Eine Schulwoche zählt mindestens 3½ Unterrichtstage (Ausnahme Auffahrtswoche). Schulfrei ist der Freitag nach Auffahrt. Die Sportferien werden in der 6. und 7. Jahreswoche (gemäss europ. Norm) angesetzt ab Karfreitag bis zum 2. Sonntag nach Ostern. Schulfrei ist der 3. Januar, sofern er auf einen Freitag fällt. Die Weihnachtsferien beginnen am 24. Dezember (Ausnahme, wenn der 24. Dezember auf einen
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1293.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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klare Spielregeln im Umgang mit dem Tabakkonsum unbedingt notwendig sind und der Weg, der auf Freiwilligkeit setzt, nicht zum Ziel führt. Um die Gastrobetriebe für ein Gesetz zu gewinnen, wäre es wichtig
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1318.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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allem das Verkaufspersonal wird durch eine klare gesetzliche Regelung entlastet, da die bisherige freiwillige Abgabebeschrän- kung der Tabakindustrie nur schwer zu kommunizieren ist. Für nikotinabhängige
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1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.8 (Laufnummer 12262) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZUM ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION
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1316.06 - Antrag der Kommissionsminderheit
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Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember