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1316.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom .............. 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 1
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1222.2 - Antwort des Regierungsrates
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absolut Not- wendigen freigestellt wird, ist davon auszugehen, dass bei der Ehe- und 1222.2 - 11451 5 Familienbesteuerung keine Einnahmenausfälle resultieren. Erfolgt die Freistellung des Existenzminimums
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2116.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Si- cherheitsdienstleistungen können unmittelbar Persönlichkeitsrechte wie etwa die persönliche Freiheit oder die Versammlungsfreiheit tangieren. Dass derartige Tätigkeiten aus diesem Grund nicht von
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2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Übertritt in die Primarstufe ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. 3 Die Kinder des freiwilligen Kindergartens unterstehen diesem Gesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt
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2198.3c - Beilage 3
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Sozial- und Sachkompetenz der Kinder. 1 Der Kindergarten dauert ein bis zwei Jahre. 2 Die Kinder des freiwilligen Kindergartens unterste- hen diesem Gesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein schulinterne Weiterbildungsveranstaltungen können pro Schuljahr maximal acht schul- oder unterrichts- freie Halbtage festgelegt werden. § 11 Unterrichtszeit § 11 Unterrichtspflichtpensum 1 Der Regierungsrat terbildung fest; d) regelt die Unterrichtszeiten; d) legt die Unterrichtszeiten sowie die unterrichts- freien Halbtage fest und bewilligt Ausnahmen für den schulfreien Mittwochnachmittag; d1) entscheidet auf
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2198.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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Übertritt in die Primarstufe ist der Besuch des Kinder- gartens obligatorisch. 3 Die Kinder des freiwilligen Kindergartens unterstehen diesem Gesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt
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2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Inhaftierten ist wesent- lich. Erstere haben als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung eine Freiheitsstrafe in einer Strafanstalt zu verbüssen. Administrativrechtlich inhaftierte Ausländerinnen und Ausländer Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht (z.B. aus der Arbeit, Schule, Freizeit etc.). Überdies können die meisten Alltagssituationen bewältigt werden. Personen auf dem Niveau Aufenthaltsstatus, welche mangels Rückübernahmeabkommen nicht ausgeschafft werden können, zur freiwilligen Ausrei- se zu motivieren. Der Regierungsrat hat sich ausführlich mit der Möglichkeit einer kantonalen
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2060.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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im Bereich Chamerried - Sumpf. Bereits im Bereich der künfti- gen S-Bahnhalte Rigiblick fehlt der Freiraum für eine rund 230 m lange Unterführung. d) Überführung über die Bahnlinie contra Unterführung unter Vorlage Nr. 2060.3 Laufnummer 13878 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Bustrassee Unterführung Sumpf, Teilstrecke Knoten Chamerried bis Knoten Steinhauser-/C
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2070.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en soll und die Individualinte- ressen und Freiheitsrechte des Betroffenen in den Hintergrund treten lässt. Sie wird erst im Anschluss an die Freiheitsstrafe vollzogen; eine verwahrte Person hat ihre Strafe entsprechen, die Betreuung der eingewiesenen Person zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entge- genzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen Kanton Bern wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt. Die Einweisungsbehörde des Amts für Freiheitsentzug und 2070.2 - 14104 Seite 3/9 Betreuung, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, des Kantons Bern
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2072.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Präventionsmassnahme zurückzuführen sind, ermöglicht. Dies gilt selbstverständlich nicht bei freiwilligen Impfkampagnen. Einzelheiten wie die Anspruchsvoraussetzungen und die Entschädigungshöhe (Pauschalen)