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1377.1a - Beilage
n sich jedoch nicht nur im Bereich der Steuerbelastung, sondern auch in unterschiedlich hohen Freigrenzen und abziehbaren Kosten. Die Expertenkommission sah deshalb vor, von der bisherigen ordentlichen Einkommensbesteuerung der Gewinne sollte neu durch eine Einkommensquellensteuer mit einer steuerfreien Freigrenze erfasst werden. Der Gesetzesentwurf sah demzufolge auch eine Ergänzung des Bundesgesetzes vom 14 nkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz dem Bundesrat vorzuschlagen, dass die Kantone auf freiwilliger Basis mit einer interkantonalen Vereinbarung die bestehenden Mängel im Lotteriewesen beheben,
1377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotterie- gesetz dem Bundesrat vor, dass die Kantone auf freiwilliger Basis mit einer inter- kantonalen Vereinbarung die bestehenden Mängel im Lotteriewesen beheben
1397.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lediglich noch in drei Kantonen (AR, VS und FR) entscheidet eine Stipendienkommission, wobei im Kanton Freiburg im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision die Kompetenz ebenfalls an die Stipen- dienberatungsstelle
1393.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
entlastet die stark befahrene Untermühlestrasse und erleichtert die Autobahnzufahrt aus dem südlichen Freiamt (Ersatz für die bei der Eröffnung der A4 durch das Knonau zu schliessende provisorische Auffahrt
1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.3/1413.3 (Laufnummer 12087) POLIZEIGESETZ UND GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER POLIZEI (POLIZEI-ORGANISATIONSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 3.
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
412.31) 9 § 18 Abs. 2 2 Der Regierungsrat erlässt Richtlinien über die subventionsberechtigten Freistellungen von Lehrern für Schulleitungsaufgaben. III. Das Gesetz über die kantonalen Schulen vom 27. September
1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
412.31) 9 § 18 Abs. 2 2 Der Regierungsrat erlässt Richtlinien über die subventionsberechtigten Freistellungen von Lehrern für Schulleitungsaufgaben. III. Das Gesetz über die kantonalen Schulen vom 27. September
1455.2 - Antrag des Regierungsrates
412.31) 9 § 18 Abs. 2 2 Der Regierungsrat erlässt Richtlinien über die subventionsberechtigten Freistellungen von Lehrern für Schulleitungsaufgaben. III. Das Gesetz über die kantonalen Schulen vom 27. September
1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.3/1413.3 (Laufnummer 12087) POLIZEIGESETZ UND GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER POLIZEI (POLIZEI-ORGANISATIONSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 3.
1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
bis 5 000 38.quater (neu) Der Polizeitransport einer Person, gegen die eine fürsorgerische Freiheitsentziehung angeordnet wurde, in eine geeignete Anstalt wird nach dem für die Benützung des Rettungsdienstes genommen: «Ich verpflichte mich, die Verfassung und die Gesetze getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung zu achten und zu schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne

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